Formfehler werden teuer
Eine fehlerhaft vorbereitete Kündigung hält im Kündigungsschutzprozess oft nicht — die Vorbereitung entscheidet über die Wirksamkeit.
Kündigungen, Aufhebungsverträge, Restrukturierungen und Geschäftsführerverträge sollten rechtlich sauber vorbereitet werden. Wir begleiten Unternehmen bei arbeitsrechtlichen Entscheidungen mit wirtschaftlicher Tragweite.




Für Unternehmen, Geschäftsführung und HR, die Personalentscheidungen rechtlich sauber vorbereiten wollen — ausschließlich arbeitgeberseitig, ohne Interessenkonflikt.
Kündigung, Aufhebung oder Umbau der Belegschaft entscheiden sich selten am Tag der Umsetzung — sondern in der Vorbereitung davor: Anhörung, Fristen, Dokumentation und Reihenfolge.
Wir bereiten arbeitsrechtliche Maßnahmen so vor, dass sie wirtschaftlich tragen und im Kündigungsschutzprozess Bestand haben — bevor kommuniziert wird.
Das Risiko
Was familum daraus macht
Vier Situationen, die Arbeitgeber regelmäßig zu uns führen — mit dem, was wir konkret übernehmen.
Wir bereiten die Kündigung rechtssicher vor — Anhörung, Fristen, Zugang und Begründung, damit sie im Kündigungsschutzprozess Bestand hat.
Das tun wir für Sie
Im Arbeitsrecht für Arbeitgeber zählt Vorbereitung: sauber aufgesetzt, wirtschaftlich gedacht und im Ernstfall belastbar.
Wir bewerten Personalmaßnahmen nach Kosten, Risiko und Prozesschance — nicht nur nach Paragraphen.
Kündigung, Aufhebung, Restrukturierung — sauber aufgesetzt, bevor die Entscheidung nach außen geht.
Unterlagen, Fristen und Risiken werden strukturiert aufgenommen — nicht als Einzelmeinung nebenbei.
Bevor ein Mandat beginnt, besprechen wir Rahmen und Struktur transparent — Sie entscheiden auf klarer Grundlage.
Bei familum arbeitet ein Team aus 35+ Expert:innen zusammen — von der Fallaufnahme bis zur anwaltlichen Bearbeitung im Mandat. Ihr Anliegen wird nicht nebenbei behandelt, sondern klar aufgenommen, eingeordnet und mit dem passenden nächsten Schritt vorbereitet.
Arbeitsrechtliche Nachteile entstehen häufig, bevor überhaupt gekündigt oder verhandelt wird. Wer die Ausgangslage früh prüft, vermeidet taktische Nachteile, unnötige Abfindungsrisiken und formale Fehler.
Eine fehlerhaft vorbereitete Kündigung hält im Kündigungsschutzprozess oft nicht — die Vorbereitung entscheidet über die Wirksamkeit.
Wer die Ausgangslage kennt, verhandelt aus einer stärkeren Position und begrenzt unnötige Zahlungen.
Anhörung, Zustimmungen und Zugang müssen in der richtigen Reihenfolge laufen — bevor nach außen kommuniziert wird.
Sie schildern kurz Ihre Situation und die wichtigsten Eckdaten.
Unser Team klärt mit Ihnen Ausgangslage, Unterlagen, Fristen und Ziele.
Wir schauen, welches Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.
Kommt eine Bearbeitung in Betracht, besprechen wir den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.
Die rechtliche Bearbeitung übernimmt Ihr Anwalt.
Ablauf & Rahmen der Zusammenarbeit
Im ersten Gespräch nimmt unser Team Ihre Situation strukturiert auf und klärt, ob eine weiterführende Bearbeitung sinnvoll erscheint. Wenn Ihr Anliegen zu familum passt, besprechen wir transparent den passenden Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.
Anliegen einreichenDie häufigsten Fragen — schon hier beantwortet, bevor Sie Ihr Anliegen schildern.
Sie reichen Ihr Anliegen ein, wir nehmen es auf. Bevor ein Mandat beginnt, besprechen wir transparent Rahmen und Kostenstruktur.
Genau das klären wir in der Aufnahme. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint — auch, wenn es das nicht tut.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Bei Fristen behandeln wir Anfragen besonders zügig.
Wir nehmen Ihre Situation auf, ordnen den nächsten Schritt ein und besprechen bei passender Ausgangslage den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.
Nein. Senden Sie, was vorhanden ist. Im Gespräch klären wir, was noch wichtig sein kann.
Ihre Anfrage wird vertraulich aufgenommen. Die rechtliche Bearbeitung übernimmt im Mandat Ihr Anwalt.
Wir nehmen Ihr Anliegen auf und ordnen ein, wie es weitergeht — vertraulich und mit Blick auf den nächsten sinnvollen Schritt.
Was nicht dabei ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Ja. Diese Beratung richtet sich an Unternehmen, Geschäftsführung und HR — nicht an Arbeitnehmer. So entstehen keine Interessenkonflikte.