Anwalt für Sportrecht.Verband, Verein, Vertrag —wir vertreten Sie.
Sperre, Vereinsausschluss, Spielerpass, Trainervertrag: Im Sport entscheidet zuerst das Verbandsgericht — mit Fristen, die teils in 24 Stunden ablaufen. Wer dort zu spät kommt, verliert den Fall, bevor ein staatliches Gericht ihn je sieht.
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- 35+ Expert:innen an sieben Metropolregionen
- Vertretung vor Verbands- und Zivilgerichten

Ihr Fall wird zuerst beim Verband entschieden — nicht vor dem Amtsgericht.
Über Sperren, Ausschlüsse, Spielwertungen und Startrechte entscheiden zunächst Vereins- und Verbandsgerichte. Staatliche Gerichte prüfen deren Entscheidungen nur eingeschränkt nach — und regelmäßig erst, wenn der vereinsinterne Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Diese Zweiteilung kostet die meisten Verfahren, nicht die Rechtslage. Während die Einspruchsfrist beim Sportgericht am nächsten Morgen abläuft, wird noch über eine Klage nachgedacht. Wir sortieren am ersten Tag, welcher Weg zählt — und halten die Frist, die tatsächlich läuft.
Was auf dem Spiel steht
- Ihre Startberechtigung und Spielzeit
- Ihre Mitgliedschaft im Verein
- Ihr Vertrag und Ihre Vergütung
Was familum tut
- Fristen sofort sichern — auch am selben Tag
- Verbandsweg und staatlichen Weg richtig sortieren
- Vertretung vor Sportgericht, Verband und Zivilgericht
Sechs Konflikte, in denen Stunden entscheiden.
Kein Gesetzeslexikon — sondern die Verfahren, in denen wir für Sportler, Eltern, Trainer und Vereine handeln.
Sperre vom Sportgericht?
Ob Rote Karte, Tätlichkeitsvorwurf oder Verbandsstrafe: Die Einspruchsfrist der Sportgerichtsordnung liegt teils bei 24 Stunden. Wir legen fristgerecht Einspruch ein und führen das Verfahren durch die Instanzen des Verbands.
Vereinsausschluss oder Vereinsstrafe?
Ausschlüsse scheitern regelmäßig an drei Punkten: fehlende Satzungsgrundlage, unterbliebene Anhörung, unzuständiges Organ. Wir prüfen den Beschluss und greifen ihn an — vereinsintern und, wo nötig, vor dem Zivilgericht.
Verein gibt den Spielerpass nicht frei?
Beim Vereinswechsel blockieren Vereine die Freigabe, verlangen Ablösen oder berufen sich auf Wartefristen. Wir prüfen Spielordnung und Ausbildungsentschädigung — auch beim Wechsel von Kindern und Jugendlichen.
Trainer- oder Spielervertrag gekündigt?
Übungsleiter und Trainer sind häufiger Arbeitnehmer, als Vereine annehmen — mit Kündigungsschutz. Bei Spielerverträgen ist die Befristung der neuralgische Punkt. Wir prüfen Status, Kündigung und Vergütung.
Verletzung im Spiel oder auf der Piste?
Beim Foul, im Kampfsport, auf der Skipiste und als Zuschauer gelten unterschiedliche Haftungsmaßstäbe. Wir setzen Schmerzensgeld durch — oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
Dopingvorwurf oder verpasste Kontrolle?
Schon eine versäumte Meldepflicht kann zur Sperre führen, im Anti-Doping-Gesetz droht zusätzlich Strafbarkeit. Wir verteidigen im Verbandsverfahren und, wo es hart wird, vor dem CAS.
Sportrecht heißt: die richtige Instanz, in der richtigen Stunde.
Wer den Verbandsweg verpasst, verliert den Fall an der falschen Stelle. Genau dort setzen wir an.
Wir kennen beide Rechtswege.
Verbandsgerichtsbarkeit und staatliche Justiz folgen verschiedenen Regeln und Fristen. Wir führen Ihren Fall dort, wo er entschieden wird — und in der richtigen Reihenfolge.
Tempo, wo Stunden zählen.
Sportrechtliche Fristen sind die kürzesten, die das Recht kennt. Wir reagieren am selben Tag, wenn eine Sperre oder ein Einspruch keinen Aufschub duldet.
Von der Kreisliga bis zum Kader.
Wir vertreten Amateure, Eltern minderjähriger Sportler, Übungsleiter und Vorstände ebenso wie Vertragsspieler und Kaderathleten.
Klarer Kostenrahmen.
Sie erfahren vorab, was das Verfahren kostet und was Ihre Rechtsschutzversicherung trägt. Die Deckungsanfrage übernehmen wir.
Verfahren, die wir vor Verbands- und Zivilgerichten geführt haben.
Anwaltlich einfach top. Zugehört, direkt reagiert und gehandelt, sehr schnell und ohne viele Worte. Wenn niemand zuhören will und man nicht weiterkommt: Diese Kanzlei löst das Problem und ist da.
Ruhig, strategisch und absolut diskret. Man merkt in jedem Gespräch, dass hier mit Plan gearbeitet wird statt mit Aktionismus.
In einer aufgeladenen Situation hat familum Klarheit geschaffen. Sachlich, vorbereitet und immer einen Schritt voraus.
10+ Jahre · sieben Metropolregionen · bekannt aus Berichten in der Süddeutschen Zeitung und der Welt
Klar beantwortet.
Was nicht dabei ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Ja. Zuerst im Verbandsweg über Einspruch und Berufung, unter Voraussetzungen auch vor staatlichen Gerichten. Entscheidend ist die Einspruchsfrist der Sportgerichtsordnung — sie beträgt teils nur 24 Stunden.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Wir sagen Ihnen, ob der Verbandsweg oder das staatliche Gericht zählt und welche Frist als Nächstes läuft. Viele Konflikte sind über den Privat- oder Vereinsrechtsschutz gedeckt — die Deckungsanfrage übernehmen wir.



