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Ihr persönlicher Anwalt für Ihre Studienplatzklage

Eine der größten Kanzleien im Bildungsrecht.

Keinen Studienplatz erhalten? Wir prüfen, ob für Ihr Wunschfach ein rechtlicher Weg zur Zulassung in Betracht kommt. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung zu Vorgehen, Chancen und Kosten.

Bei Fristen zählt jeder Tag — auch auf unserer Seite.

  • 4,9 / 5 Google
  • 35+ Expert:innen
  • Diskret & vertraulich
Auszeichnungen
  • WirtschaftsWoche · Beste Mittelstandsdienstleister 2025
  • Kanzleibewertung.de · TOP Familienkanzlei
  • Rechtsportal Deutschland · Beste Anwaltskanzlei 2025
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Bekannt aus Berichten in der Süddeutschen Zeitung und der Welt

Zu den Beiträgen
MitgliedMitglied im Deutschen Anwaltverein
Studienplatzklage-Beratung bei familum
AußerkapazitärPlatz erstritten
Peter Weber, Rechtsanwalt und Kanzleigründer
Peter Weber · Rechtsanwalt und Kanzleigründer
Rechtsanwaltskanzlei Weber

Ihr persönlicher Anwalt – Peter Weber

Rechtsanwalt und Kanzleigründer

Seit über 10 Jahren im Verwaltungsrecht tätig. Bereits über 1.000 verwaltungsrechtliche Verfahren geführt.

Studienfach, Bewerbungsverlauf und Zeitpunkt gehören zusammen. Wir besprechen mit Ihnen eine Strategie, die zu Ihrer Bewerbung und Ihrer persönlichen Situation passt.

Ablehnung erhalten oder nächstes Semester steht bevor?

Rufen Sie direkt an und nennen Sie Wunschfach, Hochschulen und das angestrebte Semester. Halten Sie Bewerbungsunterlagen und vorhandene Ablehnungen bereit.

Wir kümmern uns sofort um die Aufnahme Ihres Anliegens und vereinbaren direkt den nächstmöglichen Termin mit einem Anwalt.

Passende Falltypen

  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge
  • Erstes Fachsemester
  • Höheres Fachsemester
  • Abgelehnte Studienplatzbewerbung

Studienplatzklage · Die Familienkanzlei

Recht entscheidet sich nicht erst im Gericht. Es entscheidet sich davor.

Die meisten Nachteile entstehen nicht, weil jemand im Unrecht ist — sondern weil zu spät gehandelt, an der falschen Stelle nachgegeben oder das Falsche unterschrieben wird. Wir sorgen dafür, dass Sie von Anfang an wissen, wo Sie stehen, was möglich ist und welcher Schritt zuerst zählt.

Was familum für Sie bedeutet

Sie müssen nicht alles wissen. Sie müssen nur richtig vertreten sein.

Ehrliche Einordnung

Sie erfahren früh und realistisch, wie Ihre Lage rechtlich steht — klar benannt, ohne falsche Hoffnung und ohne Verharmlosung.

Eine klare Strategie

Kein Stückwerk, sondern eine Linie: was zuerst zu tun ist, was sich lohnt und was Sie sich sparen können.

Ein Team, das vorangeht

Wir übernehmen Kommunikation, Fristen und das Auftreten nach außen — Sie behalten Ruhe und Handlungsfähigkeit.

35+ Expert:innen7 Metropolregionen4,9 / 5 Google
[ 01 )Ihre Situation

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Für Bewerber, die ihre Möglichkeiten ernsthaft prüfen und den nächsten Schritt gehen möchten.

  • Sie haben keinen Studienplatz erhalten.
  • Ihr NC reicht knapp nicht.
  • Es geht um Medizin, Zahnmedizin, Psychologie oder ein anderes zulassungsbeschränktes Fach.
  • Sie möchten kein Jahr verlieren.
  • Sie wissen nicht, welche Fristen gelten.
  • Sie möchten Ihre Chancen realistisch einschätzen lassen.
[ 01 )Wenn der NC den Weg versperrt

Eine Ablehnung wegen Numerus clausus ist kein Endpunkt, sondern eine Rechtsfrage.

Hochschulen müssen jeden Studienplatz vergeben, den sie ausbilden können. Werden Kapazitäten zu niedrig berechnet, bleiben Plätze unbesetzt.

Wir prüfen die Kapazitätsberechnung, wahren die Fristen und erstreiten Ihren Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl.

Was jetzt im Weg steht

  • Ablehnung trotz Eignung
  • Abischnitt knapp über dem NC
  • Wartesemester ohne Perspektive

Was familum daraus macht

  • Kapazität der Hochschule prüfen
  • Fristen und Eilrechtsschutz sichern
  • Außerkapazitäre Zulassung erstreiten
[ 02 )Ihre Situation

Worum geht es bei Ihnen?

Vier typische Ausgangslagen rund um die Studienplatzklage, wählen Sie Ihre und sehen Sie, was wir konkret tun.

Studienplatz erstreiten

NC-Ablehnung erhalten

Die Wunschuni hat Sie wegen des Numerus clausus abgelehnt? Wir prüfen, ob die Hochschule ihre Studienkapazität wirklich ausgeschöpft hat — und klagen den freien Platz ein.

Das tun wir für Sie

  • Ablehnungsbescheid und NC-Grenze prüfen
  • Kapazität der Hochschule angreifen
  • Außerkapazitäre Zulassung beantragen
Diese Situation besprechen
[ 03 )Wo wir klagen

Studienplatzklage vom ersten bis zum höheren Fachsemester.

Wir vertreten Studienbewerber in den stark nachgefragten Fächern, in vier Bereichen.

Humanmedizin & Zahnmedizin

Die NC-stärksten Fächer. Wir führen Kapazitäts- und Studienplatzklagen für Medizin und Zahnmedizin bundesweit, oft an mehreren Hochschulen zugleich.

Psychologie & Pharmazie

Auch in Psychologie, Pharmazie und weiteren zulassungsbeschränkten Fächern lassen sich außerkapazitäre Plätze erstreiten.

Erstes Fachsemester

Direkt nach der Ablehnung im Hauptverfahren: Wir greifen die Kapazitätsberechnung an und beantragen die Zulassung außerhalb der festgesetzten Zahl.

Höheres Fachsemester

Bei Studienortwechsel oder Wiedereinstieg prüfen wir freie Kapazitäten im höheren Fachsemester und setzen Ihren Anspruch durch.

[ 04 )So gehen wir vor

In drei Schritten zum Studienplatz.

Sie schildern uns Ihren Fall, den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.

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Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns Fach, Wunschhochschulen und Abiturnote und schicken den Ablehnungsbescheid. Wir prüfen sofort, welche Fristen laufen.

familum übernimmt

Strategie & Hochschulauswahl

Wir wählen die aussichtsreichsten Hochschulen, klären Erfolgsaussichten und Kosten transparent und legen die Antragsstrategie fest.

familum übernimmt

Anträge & Vertretung

Sobald Sie mandatieren, stellen wir die Zulassungsanträge fristgerecht und vertreten Sie im Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

[ 06 )Vertrauen, das trägt

Bewerber, die wir begleitet haben.

Anwaltlich einfach top. Zugehört, direkt reagiert und gehandelt, sehr schnell und ohne viele Worte. Wenn niemand zuhören will und man nicht weiterkommt: Diese Kanzlei löst das Problem und ist da.
AA. GotthardtMandantin
Ruhig, strategisch und absolut diskret. Man merkt in jedem Gespräch, dass hier mit Plan gearbeitet wird statt mit Aktionismus.
MM. SchallerMandant
In einer aufgeladenen Situation hat familum Klarheit geschaffen. Sachlich, vorbereitet und immer einen Schritt voraus.
CC. BrennerMandantin

10+ Jahre · sieben Metropolregionen · bekannt aus Berichten in der Süddeutschen Zeitung und der Welt

  • Deutscher Anwaltverein
Fragen zur Studienplatzklage

Klar beantwortet.

Was nicht dabei ist, klären wir im persönlichen Gespräch.

  • Bei einer Studienplatzklage wird gerichtlich überprüft, ob eine Hochschule ihre tatsächliche Ausbildungskapazität vollständig ausgeschöpft hat. Werden nicht vergebene Plätze festgestellt, kann ein Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl (außerkapazitär) zugesprochen werden.

Ihr Team

Hinter Ihrem Anliegen steht ein Team.

Bei familum arbeitet ein Team aus 35+ Expert:innen zusammen — von der Fallaufnahme bis zur anwaltlichen Bearbeitung im Mandat. Ihr Anliegen wird nicht nebenbei behandelt, sondern klar aufgenommen, eingeordnet und mit dem passenden nächsten Schritt vorbereitet.

  • 35+ Expert:innen unter einem Dach
  • feste, geordnete Fallaufnahme statt Kanzlei-Routine
  • digital und bundesweit erreichbar
  • rechtliche Bearbeitung im Mandat durch Ihren Anwalt
Warum jetzt handeln?

Warum es jetzt zählt

Bei Studienplatzklagen gelten enge Fristen. Wer zu spät reagiert, kann Chancen verlieren. Deshalb sollte schnell geprüft werden, ob und gegen welche Hochschulen ein Vorgehen sinnvoll ist.

Enge, semesterabhängige Fristen

Studienplatzklagen sind an kurze, semestergebundene Fristen geknüpft.

Kein Jahr verlieren

Wer rechtzeitig prüft, kann ohne Wartesemester den nächsten Zugang anstreben.

Über mehrere Hochschulen planen

Erfolgsaussichten steigen oft, wenn früh über mehrere Hochschulen hinweg vorgegangen wird.

So läuft Ihre Anfrage ab

In fünf klaren Schritten.

Anliegen einreichen

Studiengang und betroffene Hochschulen.

Strukturierte Aufnahme

Wir klären NC- oder Wartesituation, Fristen und Bescheide und mögliche Wege.

Einordnung des nächsten Schritts

Wir schauen, welches Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.

Weiterführendes Fallgespräch

Kommt eine Bearbeitung in Betracht, besprechen wir den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.

Begleitung im Mandat

Die rechtliche Bearbeitung übernimmt Ihr Anwalt.

Ablauf & Rahmen der Zusammenarbeit

Im ersten Gespräch nimmt unser Team Ihre Situation strukturiert auf und klärt, ob eine weiterführende Bearbeitung sinnvoll erscheint. Wenn Ihr Anliegen zu familum passt, besprechen wir transparent den passenden Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.

Anliegen einreichen
Bevor Sie anfragen

Kurz geklärt.

Die häufigsten Fragen — schon hier beantwortet, bevor Sie Ihr Anliegen schildern.

Was kostet mich der erste Schritt?

Sie reichen Ihr Anliegen ein, wir nehmen es auf. Bevor ein Mandat beginnt, besprechen wir transparent Rahmen und Kostenstruktur.

Habe ich überhaupt einen Fall?

Genau das klären wir in der Aufnahme. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint — auch, wenn es das nicht tut.

Wie schnell höre ich von Ihnen?

So schnell wie möglich. Bei Fristen behandeln wir Anfragen besonders zügig.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir nehmen Ihre Situation auf, ordnen den nächsten Schritt ein und besprechen bei passender Ausgangslage den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.

Muss ich schon alle Unterlagen haben?

Nein. Senden Sie, was vorhanden ist. Im Gespräch klären wir, was noch wichtig sein kann.

Bleibt das vertraulich?

Ihre Anfrage wird vertraulich aufgenommen. Die rechtliche Bearbeitung übernimmt im Mandat Ihr Anwalt.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihren Fall – persönlich und vertraulich.

Nennen Sie uns kurz Ihr Anliegen und wie wir Sie erreichen dürfen. Bitte geben Sie an, ob bereits eine Frist oder ein wichtiger Termin besteht.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. 01

    Anliegen aufnehmen: Wir erfassen Ihre Situation und einen bereits bekannten Zeitdruck. Akute Fälle melden Sie bitte telefonisch.

  2. 02

    Anwaltstermin vereinbaren: Wir organisieren das passende Gespräch und klären, welche Unterlagen benötigt werden. Ablauf und Beratungskosten besprechen wir vor der Beauftragung.

  3. 03

    Vorgehen festlegen: Im anwaltlichen Gespräch prüfen wir Ihre Möglichkeiten. Nach Mandatsannahme übernehmen wir die vereinbarte Vertretung.

Wir klären den Ablauf und die Kosten der Beratung beziehungsweise weiteren Vertretung vor der jeweiligen Beauftragung. Sie entscheiden auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen.

4,9 / 5GoogleAnwaltliche Verschwiegenheit
Ihr Anliegen:Studienplatzklage

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Läuft bereits eine Frist?

Ihre Anfrage ist noch keine Bestätigung der Mandatsannahme oder der Übernahme fristgebundener Maßnahmen. Wir teilen Ihnen mit, ob und in welchem Umfang wir Ihren Fall übernehmen.