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Vergaberecht

Vergaberecht: Ausschreibungsprüfung, Rügen und Nachprüfungsverfahren. Familum begleitet Bieter bei öffentlichen Aufträgen und vertritt Ihre Interessen vor Vergabekammern.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Ihre Situation

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Für Unternehmen und Bieter, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen oder Rügen gegen Vergabeentscheidungen erwägen.

  • Eine Ausschreibung wird veröffentlicht und Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt oder ob die Ausschreibung selbst zulässig ist.
  • Ein Angebot ist abgelehnt oder Sie wurden ohne Erklärung vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Eine Wertungsentscheidung ist getroffen worden und Sie vermuten, dass die Bewertung fehlerhaft oder die Verfahrensdokumentation lückenhaft ist.
  • Die Frist für eine Rüge läuft und Sie brauchen klare Einschätzung, ob ein Nachprüfungsverfahren erfolgreich sein kann.
  • Sie haben ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet oder erhalten eine Gegenrüge der Stadt oder eines Mitbewerbers.
  • Sie fragen sich, wie Sie dokumentieren, dass die Ausschreibung oder Wertung fehlerhaft war und welche Schritte jetzt zählen.
Was Vergaberecht wirklich ist

Vergaberecht schützt Bieter vor willkürlichen Entscheidungen — und entscheidet über Aufträge

Öffentliche Ausschreibungen folgen strengen Regeln (VOB/A, VOL/A, VSVgV). Diese Regeln sollen Fairness, Transparenz und wirtschaftlichen Wettbewerb sichern. Wenn eine Stadt, ein Behörde oder ein Auftraggeber diese Regeln bricht — etwa durch willkürliche Wertung, unklare Vergabekriterien oder Verfahrensfehler — kann ein unterlegener Bieter per Rüge und Nachprüfungsverfahren eingreifen. Das ist nicht Beschwerdestellen-Kultur, sondern Rechtsschutz.

Das Risiko: Wer nicht schnell und sauber rügt, verliert das Recht zur Einsprache. Und wer nicht dokumentiert, was schief gelaufen ist, wird im Verfahren nicht gehört. Familum hilft, Verfahrensfehler zu erkennen, Rügen rechtzeitig und formal korrekt zu formulieren und Nachprüfungsverfahren strukturiert zu führen.

Das Risiko

  • Verfahrensfehler bleiben unerkannt und der Auftrag ist weg.
  • Rügefrist verstreicht, weil Sie nicht wissen, dass Sie noch eingreifen könnten.
  • Rüge ist formal fehlerhaft und wird abgelehnt — obwohl die Sache sonst Chancen hätte.

Was familum daraus macht

  • Wir prüfen Ausschreibung, Wertungskriterien und Entscheidung auf Verfahrensfehler — zügig und ohne Beschönigung.
  • Wir ordnen ein, ob eine Rüge aussicht­reich ist, formulieren sie formal korrekt und halten Fristen ein.
  • Wir begleiten Nachprüfungsverfahren und dokumentieren, warum das Verfahren fehlerhaft war.

Typische Situationen

Worum geht es bei Ihnen?

Vier Situationen, die Unternehmen regelmäßig zu uns führen — mit dem, was wir konkret übernehmen.

Ausschreibung unsicher

Risikoprüfung vor Angebot

Die Ausschreibung ist unklar oder widersprechen sich Kriterien. Bevor Sie Zeit und Ressource ins Angebot stecken, prüfen wir, ob die Ausschreibung zulässig ist und welche Lücken es gibt.

Das tun wir für Sie

  • Ausschreibungsprüfung auf formelle und sachliche Fehler
  • Klärung, ob Sie mitbieten können oder ob Anforderungen undeutlich sind
  • Dokumentation von Unklarheiten für später
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Angebot abgelehnt

Sofort-Einordnung zur Rüge

Ihr Angebot wurde abgelehnt, und Sie erhalten keine oder eine knappe Begründung. Innerhalb weniger Tage müssen Sie entscheiden, ob Sie rügen — oder den Auftrag aufgeben.

Das tun wir für Sie

  • Analyse der Ablehnungsgründe und Vergabeunterlagen
  • Prüfung, ob die Ablehnung begründet oder verfahrensfehlerhaft ist
  • Formulierung der Rüge nach den Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens
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Wertungsentscheidung fehlerhaft

Nachprüfungsverfahren vorbereiten

Die Ausschreibung ist transparent, aber die Bewertung eines Mitbewerbers wirkt willkürlich oder nicht nachvollziehbar. Sie vermuten, dass andere Kriterien als die veröffentlichten angewendet wurden.

Das tun wir für Sie

  • Vergleich der publizierten Vergabekriterien mit der Wertungsentscheidung
  • Prüfung auf Willkür, Umsetzungsfehler oder Verfahrensmängel
  • Darlegung, warum die Entscheidung rechtsfehlerhaft ist — mit Belegen
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Nachprüfungsverfahren laufen

Prozessuale Begleitung

Die Rüge ist eingereicht, jetzt läuft das Verfahren vor der Vergabekammer oder vor Gericht. Sie müssen Stellungnahmen fristgerecht einreichen und verstehen nicht, welche Nachweise noch zählen.

Das tun wir für Sie

  • Vorbereitung schriftlicher Stellungnahmen und Beweise
  • Strategie zur Darlegung von Verfahrensfehlern im Verfahren
  • Begleitung durch Terminsache oder schriftliches Verfahren
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Warum familum

Warum Familum für Vergaberecht

Vergaberecht braucht Genauigkeit, Geschwindigkeit und klare Einschätzung. Familum hilft Unternehmen, in Vergabeverfahren rechtlich korrekt und fristgerecht zu handeln.

Ein juristisches Team je Mandat

Ihr Vergabeverfahren wird nicht nebenbei bearbeitet. Ein Team ordnet Ausschreibung, Fristen, Wertungsentscheidung und Rügeoptionen ein und trifft mit Ihnen klare Entscheidungen.

Fristen werden priorisiert

Im Vergabeverfahren zählt jeder Tag. Wir prüfen zunächst, was zeitkritisch ist — Rügefristen, Fristen für Einsprüche, Nachprüfungsfristen — und agieren entsprechend zügig.

Wirtschaftlich gedacht

Eine Rüge ist nur sinnvoll, wenn die Chancen die Kosten rechtfertigen. Wir prüfen realistisch, ob ein Nachprüfungsverfahren für Sie erfolgreich sein kann, bevor Sie Ressourcen binden.

Kostenrahmen vor Mandat

Wir klären transparent, welche Honorarstruktur für Ihre Vergabesache passt — Stundensätze, Pauschalgebühren oder erfolgsabhängige Modelle.

Warum jetzt handeln?

Warum jetzt handeln?

Im Vergaberecht entscheiden Fristen, Formalien und Dokumentation über Erfolg und Misserfolg. Verzögerungen oder fehlende Rügen bedeuten verlorene Chancen. Familum hilft, Vergabeunterlagen, Wertungsentscheidungen und mögliche Rügen rechtlich einzuordnen — schnell und strukturiert.

Fristen sind eng und Fehler teuer

Im Vergabeverfahren sind viele Fristen kurz und Verzögerungen bei der Rüge bedeuten, dass Einwände später nicht mehr möglich sind. Wir priorisieren Fristfragen.

Verfahrensfehler müssen früh erkannt werden

Wenn eine Ausschreibung fehlerhaft oder die Wertung willkürlich ist, muss das schnell dokumentiert und geltend gemacht werden — nicht erst Monate später.

Dokumentation und Nachweise sind später schwer zu führen

Wer nicht sofort deutlich macht, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, wird später argumentieren müssen, dass er das Verfahren damals richtig verstanden hat.

So läuft Ihre Anfrage ab

In fünf klaren Schritten

Anliegen einreichen

Sie schildern kurz Ihre Situation und die wichtigsten Eckdaten.

Strukturierte Aufnahme

Unser Team klärt mit Ihnen Ausgangslage, Unterlagen, Fristen und Ziele.

Einordnung des nächsten Schritts

Wir schauen, welches Vorgehen in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.

Weiterführendes Fallgespräch

Kommt eine Bearbeitung in Betracht, besprechen wir den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.

Begleitung im Mandat

Die rechtliche Bearbeitung übernimmt Ihr Anwalt.

Ablauf & Rahmen der Zusammenarbeit

Im ersten Gespräch nimmt unser Team Ihre Situation strukturiert auf und klärt, ob eine weiterführende Bearbeitung sinnvoll erscheint. Wenn Ihr Anliegen zu familum passt, besprechen wir transparent den passenden Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.

Anliegen einreichen
Bevor Sie anfragen

Kurz geklärt

Die häufigsten Fragen — schon hier beantwortet, bevor Sie Ihr Anliegen schildern.

Was kostet mich der erste Schritt?

Sie reichen Ihr Anliegen ein, wir nehmen es auf. Bevor ein Mandat beginnt, besprechen wir transparent Rahmen und Kostenstruktur.

Habe ich überhaupt einen Fall?

Genau das klären wir in der Aufnahme. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint — auch, wenn es das nicht tut.

Wie schnell höre ich von Ihnen?

So schnell wie möglich. Bei Fristen behandeln wir Anfragen besonders zügig.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir nehmen Ihre Situation auf, ordnen den nächsten Schritt ein und besprechen bei passender Ausgangslage den Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit.

Muss ich schon alle Unterlagen haben?

Nein. Senden Sie, was vorhanden ist. Im Gespräch klären wir, was noch wichtig sein kann.

Bleibt das vertraulich?

Ihre Anfrage wird vertraulich aufgenommen. Die rechtliche Bearbeitung übernimmt im Mandat Ihr Anwalt.

Häufige Fragen

Wann ist die Rügefrist abgelaufen und kann ich nicht mehr eingreifen?

In der Regel haben Sie ab Zugang der Vergabeunterlagen zehn Tage Zeit, um zu rügen. Manche Verfahren haben andere Fristen. Wichtig: Die Frist muss genau berechnet werden. Wir prüfen sofort, ob Sie noch im Rügefenster sind.

Welche Verfahrensfehler machen eine Rüge aussichtsreich?

Typische Fehler sind: Unklarheit der Ausschreibung, willkürliche Wertung, fehlende Dokumentation, Nichtbeachtung von Zuschlagskriterien, formale Verfahrensfehler. Nicht jeder Verfahrensfehler ist aber rügebar — das kommt auf Größe und Art des Verfahrens an.

Was kostet eine Rüge und ein Nachprüfungsverfahren?

Das hängt vom Umfang des Verfahrens, der Komplexität der Rüge und von Ihrer Haftung für Kosten des Verfahrens ab (in manchen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten der Nachprüfung). Wir besprechen den Kostenrahmen vor dem Mandat klar.

Was ist der Unterschied zwischen Rüge und Nachprüfungsverfahren?

Die Rüge ist die Beschwerde innerhalb von zehn Tagen. Das Nachprüfungsverfahren ist das formale Verfahren vor einer Vergabekammer oder vor Gericht, in dem über Ihre Rüge entschieden wird.

Kann ich auch rügen, wenn der Auftrag schon vergeben ist?

Ja, aber oft unter engerem Zeitrahmen und mit anderen Anforderungen. Je schneller Sie rügen, desto besser. Es kommt darauf an, ob die Stadt oder der Auftraggeber schon vertraglich gebunden ist.

Was muss eine korrekte Rüge enthalten?

Eine Rüge muss deutlich machen, welcher Verfahrensfehler vorliegen soll und warum dieser Fehler die Vergabeentscheidung hätte beeinflussen können. Außerdem: Name, Adresse, Unterschrift. Formal gibt es je nach Verfahrensart unterschiedliche Anforderungen. Wir achten auf alle Details.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

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Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.