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Ratgeber

Familie

Strafrechtliche Vorwürfe in der Familie. Verteidigung mit Diskretion.

Der Tag, an dem die Polizei klingelt, verändert alles. Wer in den ersten 48 Stunden falsch reagiert, verliert oft schon das Verfahren — bevor es richtig begonnen hat.

10 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Strafrechtliche Vorwürfe gegen Mandanten, die wirtschaftlich erfolgreich oder gesellschaftlich exponiert sind, folgen einer eigenen Dynamik. Sie treffen den Beschuldigten in der Regel mitten in einer Phase, in der er glaubt, alles im Griff zu haben. Sie kommen ohne Vorwarnung, oft am frühen Morgen, oft mit einer Hausdurchsuchung, oft mit gleichzeitiger Information an die Bank, an Geschäftspartner oder an die Presse. In den ersten 48 Stunden entscheidet sich, ob das Verfahren handhabbar bleibt oder die Familie über Jahre belastet.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Dieser Beitrag beschreibt, was im Strafverfahren wirklich geschieht, welche Rechte der Beschuldigte hat, wann er von ihnen Gebrauch machen sollte und welche typischen Verteidigungsstrategien sich in Mandaten mit hoher Komplexität bewährt haben. Er ist nicht für Beschuldigte ohne Verteidiger gedacht, sondern für Familien, die einen Verteidiger suchen und verstehen wollen, wovon der erste Anruf handelt.

Wir konzentrieren uns auf Konstellationen, in denen Vermögen, Unternehmen oder beruflicher Ruf gleichzeitig betroffen sind. Reine Allgemeinkriminalität — Trunkenheit am Steuer, einfache Körperverletzung, Diebstahl in geringen Werten — folgt anderen Regeln und gehört in andere Hände.

Kapitel02 / 08

Die Lage. Was nach dem ersten Anruf wirklich passiert

Vom ersten Klingeln bis zur ersten richterlichen Vernehmung.

Das Verfahren beginnt fast nie mit einem Anruf. Es beginnt mit einer Hausdurchsuchung, einem schriftlichen Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft oder einer Vorladung als Beschuldigter zur Polizei. In jeder dieser drei Konstellationen ist die erste Reaktion entscheidend. Wer als Beschuldigter ohne Verteidiger Aussagen macht, schwächt sich selbst über Wochen oder Monate.

Bei einer Hausdurchsuchung legt der Durchsuchungsbeschluss den genauen Tatvorwurf, die zu sichernden Beweismittel und die Räumlichkeiten fest. Der Beschuldigte hat das Recht, den Beschluss zu lesen, eine Kopie zu erhalten und einen Verteidiger anzurufen. Eine Aussage zur Sache ist niemals zu machen. Aussagen zur Identität sind notwendig, alles weitere unterliegt dem Recht auf Schweigen.

Bei einer schriftlichen Anhörung der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte typischerweise zwei bis vier Wochen Zeit, sich zu äußern. Diese Frist sollte nie ohne Verteidiger genutzt werden. Die Anhörung enthält den Tatvorwurf, oft aber nicht die volle Aktenlage. Wer ohne Akteneinsicht antwortet, schreibt im Blindflug.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter zur Polizei ist die Reaktion einfach. Die Vorladung ist nicht verpflichtend zu beachten. Niemand muss sich freiwillig zur Polizei begeben. Der Verteidiger nimmt mit der Staatsanwaltschaft Kontakt auf, beantragt Akteneinsicht und vereinbart, falls überhaupt sinnvoll, einen Termin nach Aktenstudium.

Vom ersten Klingeln bis zur ersten richterlichen Vernehmung.

Kapitel03 / 08

Wirtschaftsstrafrecht und Allgemeinstrafrecht

Warum dieselben Vorwürfe unterschiedlich verteidigt werden.

Im Wirtschaftsstrafrecht — Steuerhinterziehung, Untreue, Bestechung, Insiderhandel, Marktmanipulation — geht es selten um die Frage, ob etwas passiert ist. Die Akten sind in der Regel vollständig, die Buchhaltung liegt vor, die Kontoauszüge sind beschlagnahmt. Die Frage ist immer die rechtliche Würdigung. Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist Verteidigung gegen die Auslegung von Sachverhalten, nicht gegen die Sachverhalte selbst.

Im Allgemeinstrafrecht — Körperverletzung in der Familie, Beleidigungen, häusliche Gewalt, Verstöße gegen einstweilige Verfügungen — geht es fast immer um Zeugenbeweis. Verteidigung ist hier Verteidigung gegen Aussagen, gegen Erinnerungslücken, gegen widersprüchliche Schilderungen. Die Methoden sind andere, die Vorbereitung ist andere, die psychologische Komponente ist andere.

In Familien, die unternehmerisch tätig sind, mischen sich beide Sphären häufig. Eine Trennung führt zu strafrechtlichen Vorwürfen im persönlichen Bereich, gleichzeitig prüft die Steuerfahndung das Unternehmen, gleichzeitig prüft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Jahresabschlüsse. Wer in dieser Konstellation einen Allgemeinstrafverteidiger und einen separaten Steuerstrafverteidiger beauftragt, koordiniert seine Verteidigung gegen sich selbst. Mandantenseitige Koordination muss in einer Hand liegen.

Kapitel04 / 08

Diskretion. Was im Familien- und Geschäftsumfeld zählt

Die unterschätzte Dimension jeder Verteidigung.

Strafverfahren gegen wirtschaftlich exponierte Personen werden in der Presse häufig vor dem Strafgericht verhandelt. Die Vorabberichterstattung ist in vielen Fällen das eigentliche Problem, nicht das Urteil. Wer Mandant einer öffentlich-prominenten Kanzlei mit Medienöffentlichkeit ist, wird Teil der Berichterstattung dieser Kanzlei, nicht nur Teil seines eigenen Verfahrens.

In der Praxis bedeutet das: die Auswahl des Verteidigers entscheidet mit, wie das Verfahren in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Wir lehnen in unserer Kanzlei jede mediale Auseinandersetzung über laufende Mandate ab. Wir geben keine Statements zu schwebenden Verfahren, wir empfangen keine Pressevertreter im Mandat, wir kommunizieren mit Beschuldigtem, Familie und Berater unter strikt vertraulichen Kanälen.

Innerhalb der Familie ist Diskretion oft schwieriger als nach außen. Kinder, Ehegatten, erwachsene Verwandte erfahren von der Hausdurchsuchung, der Vorladung, der Verhaftung. Wer hier ohne Plan kommuniziert, schadet sich selbst. Ein guter Verteidiger ist immer auch ein Berater für die familieninterne Kommunikation. Wer wann was erfährt, ist nicht nebensächlich.

Kapitel05 / 08

Aussage-Verweigerung als Strategie

Das wichtigste Recht des Beschuldigten und seine schwierigste Anwendung.

Nach § 136 Abs. 1 StPO ist der Beschuldigte berechtigt, zur Sache zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten. Dieses Recht gilt im gesamten Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und auch nach einer Verurteilung im Vollstreckungsverfahren. Das Schweigen darf nicht zu Lasten des Beschuldigten gewürdigt werden.

In der Theorie ist das ein klares Recht. In der Praxis ist es schwer durchzuhalten. Polizeibeamte, Staatsanwälte, manchmal auch Richter erzeugen psychologischen Druck. Bei Hausdurchsuchungen wird oft suggeriert, dass eine Aussage hilfreich sei. Bei Verhaftungen wird die Aussicht auf Haftverschonung mit einer Aussage verknüpft. Beides sind klassische Verhandlungstechniken, die ein Beschuldigter ohne Verteidiger nicht durchschaut.

Die Regel ist einfach. Vor jeder Aussage spricht der Beschuldigte mit seinem Verteidiger, niemand sonst. Aussagen, die in der Hausdurchsuchung oder bei der Festnahme gemacht werden, sind in achtzig Prozent der Fälle nachteilig. Aussagen, die nach voller Akteneinsicht und mit strategischer Planung gemacht werden, sind in achtzig Prozent der Fälle hilfreich. Der Unterschied liegt in den 48 Stunden dazwischen.

Kapitel06 / 08

Verteidigerstrategien

Was eine Verteidigung in einem komplexen Mandat tatsächlich leistet.

Die Akteneinsicht ist der erste Schritt. Wir beantragen sie sofort nach Mandatsannahme und prüfen die Ermittlungsakte, die Beweismittellisten und die Vermerke der Ermittlungsbeamten. Häufig finden sich hier prozessuale Fehler — fehlende Belehrung, fehlerhafte Durchsuchungsbeschlüsse, unverwertbare Beweismittel. Diese Fehler sind die wichtigste Hebelwirkung in den ersten Wochen.

Die Sachverhaltsaufklärung mit dem Mandanten ist der zweite Schritt. In strukturierter Form, mit Protokollen und mit dokumentierten Erklärungen. Wir empfehlen Mandanten, eine zeitlich strukturierte Chronologie aller relevanten Vorgänge zu erstellen — wer hat wann was getan, wer war anwesend, welche Dokumente existieren. Diese Chronologie ist die Grundlage jeder Verteidigung, lange bevor sie der Staatsanwaltschaft präsentiert wird.

Die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft folgt einer eigenen Logik. Sie ist nicht das Gespräch unter Anwälten. Sie ist die Vermittlung der Verteidigungsposition unter Wahrung der Schweigerechte des Mandanten. In komplexen Mandaten arbeiten wir mit einer Verteidigungsschrift, die die Sachverhaltslage darstellt, ohne den Mandanten an Stellen zu belasten, an denen die Belastung nicht zwingend ist.

Verständigung nach § 257c StPO ist in vielen Fällen sinnvoll. Eine sogenannte Absprache zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung kann das Verfahren erheblich abkürzen und das Strafmaß planbar machen. Sie ist allerdings nicht in jedem Fall klug. Wer eine schlechte Aktenlage hat, gewinnt durch Verständigung; wer eine gute Aktenlage hat, verliert dadurch häufig die Chance auf Freispruch.

Kapitel07 / 08

Was Familien tun und nicht tun sollten

Die zehn Regeln der ersten 48 Stunden.

Erstens, nicht aussagen. Niemals. Auch nicht zu Hilfsfragen. Auch nicht im Auto auf dem Weg zur Wache. Auch nicht in der Pause zwischen den Vernehmungen.

Zweitens, sofort einen Strafverteidiger anrufen. Nicht den Hausanwalt der Familie, nicht den Wirtschaftsprüfer, nicht den befreundeten Notar. Einen Strafverteidiger. Wenn die Familie keinen kennt, ruft ein Familienmitglied bei der zuständigen Anwaltskammer an und lässt sich einen Strafverteidiger nennen.

Drittens, alle Dokumente sichern, die der Verteidiger braucht. Das umfasst Steuererklärungen, Verträge, Buchhaltungsunterlagen, E-Mails. Nichts vernichten. Vernichtung von Beweismitteln ist eine Straftat nach § 274 StGB.

Viertens, keine Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Familienangehörige informieren, ohne den Verteidiger gefragt zu haben. Jeder, der von dem Verfahren erfährt, ist ein potentieller Zeuge.

Fünftens, die Familie schützen. Kinder, ältere Angehörige, Ehegatten brauchen klare Sprachregelungen. Der Verteidiger hilft dabei, sie zu formulieren.

Kapitel08 / 08

Wann Sie eine Kanzlei statt eines Pflichtverteidigers brauchen

Die ehrliche Antwort auf die Honorarfrage.

Pflichtverteidiger werden vom Gericht bestellt, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger benötigt und keinen wählt. Die Gebühren sind gesetzlich nach RVG geregelt und liegen erheblich unter den Stundensätzen einer Wahlverteidigung. In einfachen Verfahren ist ein Pflichtverteidiger ausreichend.

In Verfahren, in denen Vermögen, Unternehmen, beruflicher Ruf oder Familienverhältnisse gleichzeitig betroffen sind, ist eine Wahlverteidigung der einzige sinnvolle Weg. Der Pflichtverteidiger hat schlicht nicht die Kapazität, ein komplexes Mandat in der Tiefe zu betreuen, die wirtschaftlich exponierte Beschuldigte brauchen. Die Honorare beginnen in unserer Kanzlei bei rund 25.000 Euro für die erste Verfahrensphase, in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren bei sechsstelligen Beträgen.

Die Frage ist nicht, ob ein Strafverfahren teuer ist. Die Frage ist, was ein verlorenes Strafverfahren kostet. Eine Verurteilung kann die berufliche Existenz beenden, die Bankverbindungen kappen, das Unternehmen wertlos machen, die Familie zerreißen. In dieser Relation ist anwaltliche Wahlverteidigung in den meisten Fällen die günstigere Investition.

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