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Ratgeber

Beamte & Dienst

Besoldung in Nordrhein-Westfalen.

Warum das Land für 2026 einen Dispens beschlossen hat und was das für Ihre Ansprüche bedeutet, weshalb über hunderttausend Widersprüche jährlich eingelegt werden und welche Maßstäbe seit der Karlsruher Entscheidung vom September 2025 gelten.

10 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Nordrhein-Westfalen hat für das Jahr 2026 einen Dispens bei der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen vorgesehen. Damit ist das Erfordernis ausgesetzt, Ansprüche für dieses Jahr durch einen neuen Widerspruch zu sichern. Für die Vorjahre gilt das nicht: Dort mussten die Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr angemeldet werden, und allein für 2025 gingen in Nordrhein-Westfalen über einhunderttausend Widersprüche ein. Das Land hat die Widersprüche für 2022 zurückgewiesen und für 2023 eine Entscheidung angekündigt. Der Dispens ist ausdrücklich eine Regelung für ein Jahr, keine Dauerlösung.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Kein Bundesland zeigt die Besoldungsproblematik so deutlich wie Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben des Finanzministeriums gingen allein im Jahr 2025 mehr als einhunderttausend Besoldungswidersprüche ein, ein Vielfaches früherer Jahre. Der Grund liegt in einer Kombination aus anhaltender verfassungsrechtlicher Unsicherheit, aktiver Gewerkschaftsarbeit und der Obliegenheit, Ansprüche jeweils im laufenden Haushaltsjahr geltend zu machen.

Die rechtliche Ausgangslage hat sich Ende 2025 erneut verschoben. Mit der im November 2025 veröffentlichten Entscheidung zur Berliner Besoldung hat das Bundesverfassungsgericht die Systematik modifiziert, an der die Amtsangemessenheit zu messen ist. Für die absolute Mindestbesoldung ist danach nicht mehr der Abstand von mindestens fünfzehn Prozent zum Grundsicherungsniveau maßgeblich, sondern eine Prekaritätsschwelle in Höhe von achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Diese Änderung wirkt über Berlin hinaus und betrifft die Bewertung der nordrhein-westfälischen Besoldung unmittelbar.

Zugleich sind zentrale Fragen offen. Ob und in welchem Maß nicht leistungsbezogene Bezügebestandteile wie Familienzuschläge oder ein fiktives Partnereinkommen bei der Prüfung der Mindestalimentation berücksichtigt werden dürfen, ist nicht abschließend geklärt, und beim Bundesverfassungsgericht liegt eine große Zahl weiterer Verfahren.

Dieser Beitrag erklärt den Dispens für 2026 und seine Grenzen, die Obliegenheit der zeitnahen Geltendmachung im nordrhein-westfälischen Kontext, den Stand der Bescheidung für die Vorjahre, die Sonderfragen für kinderreiche Familien und den geplanten Ergänzungszuschlag, die Besoldungsentwicklung für Lehrkräfte sowie das Vorgehen bei einem ablehnenden Bescheid. Er richtet sich an Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Eingeordnet ist er in unsere Übersicht als Anwalt für Beamtenrecht.

Kapitel02 / 08

Der Dispens für 2026

Was ausgesetzt ist und was nicht.

Die Landesregierung hat für das Jahr 2026 einen Dispens bei der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen vorgesehen. Damit entfällt für dieses Jahr das Erfordernis, Ansprüche durch einen neuen Widerspruch zu sichern. Für Betroffene bedeutet das eine erhebliche Entlastung, denn es entfällt die jährliche Wiederholung eines Vorgangs, der bei über einhunderttausend Fällen jährlich auch die Verwaltung erheblich belastet hat.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist der Dispens ausdrücklich als Regelung für das Jahr 2026 verstanden und keine dauerhafte Lösung. Für Folgejahre ist offen, ob er fortgeschrieben wird, und wer sich darauf verlässt, riskiert für 2027 denselben Verlust, der ohne Anmeldung eintritt. Zweitens ändert er nichts an der Rechtslage für die Vorjahre. Wer für 2022, 2023, 2024 oder 2025 keinen Widerspruch eingelegt hat, hat die Ansprüche für diese Jahre in aller Regel verloren, und daran ändert auch eine spätere Entscheidung zugunsten der Beamtenschaft nichts.

Unser Rat lautet deshalb: Behandeln Sie den Dispens als das, was er ist, nämlich eine Entlastung für ein Jahr. Legen Sie die Bestätigung zu Ihren Unterlagen, notieren Sie sich den Jahreswechsel und klären Sie im Herbst 2026, ob für 2027 wieder ein Widerspruch erforderlich ist. Die allgemeine Systematik der zeitnahen Geltendmachung und ihre Fortwirkung steht im Beitrag zum Widerspruch gegen die Besoldung.

Die Landesregierung hat für das Jahr 2026 einen Dispens bei der Geltendmachung von Besoldungsansprüchen vorgesehen.

Kapitel03 / 08

Der Stand für die Vorjahre

Was bereits beschieden ist.

Das Land hat begonnen, die für die Vorjahre eingelegten Widersprüche zu bescheiden. Für das Jahr 2022 sind die gerügten Verstöße gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation verneint und die Widersprüche zurückgewiesen worden, mit der Begründung, Besoldung und Versorgung entsprächen den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Für das Jahr 2023 hat die Landesregierung eine Entscheidung angekündigt, sobald die erforderlichen Informationen und Berechnungen vorliegen. Über Ansprüche kinderreicher Beamtenfamilien ab dem dritten Kind für Zeiträume vor 2011 wurde im Jahr 2025 entschieden.

Für Betroffene ist der entscheidende Punkt die Rechtsbehelfsfrist. Ein zurückweisender Widerspruchsbescheid beendet das jahrelange Ruhen abrupt: Ab seiner Zustellung läuft die Klagefrist von einem Monat. Wer den Bescheid ablegt, weil er ohnehin mit einer Ablehnung gerechnet hat, verliert den Anspruch für das betreffende Jahr endgültig, auch wenn spätere Musterverfahren zugunsten der Beamtenschaft ausgehen.

Genau an dieser Stelle beginnt der anwaltliche Mehrwert. Der Widerspruch selbst braucht keine Vertretung, das sagen wir im Beitrag zu Widerspruch gegen die Besoldung ausdrücklich. Der ablehnende Bescheid dagegen erfordert eine Entscheidung binnen eines Monats: Klage erheben und das Verfahren offenhalten oder den Anspruch für dieses Jahr aufgeben. Diese Entscheidung sollte auf einer Einschätzung beruhen, nicht auf Erschöpfung.

Kapitel04 / 08

Die offenen Streitpunkte

Woran sich die Bewertung entscheidet.

Der erste Streitpunkt ist der Maßstab für die Mindestbesoldung. Nach der modifizierten Systematik ist nicht mehr der Fünfzehn-Prozent-Abstand zum Grundsicherungsniveau maßgeblich, sondern die Prekaritätsschwelle von achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Was das für die nordrhein-westfälische Besoldungsstruktur konkret bedeutet, ist noch nicht abschließend berechnet, und die Landesregierung wird auf die Entscheidung reagieren müssen.

Der zweite Streitpunkt betrifft die Familienzuschläge. Ob und in welchem Umfang nicht leistungsbezogene Bezügebestandteile bei der Prüfung der Mindestalimentation berücksichtigt werden dürfen, ist offen. Damit hängt eine dritte Frage zusammen, nämlich ob und wie ein fiktives Partnereinkommen zur Rettung der Grenze der Mindestalimentation herangezogen werden darf. Beide Fragen sind für Nordrhein-Westfalen von erheblicher praktischer Bedeutung, weil das Land sein Besoldungsrecht in diese Richtung fortentwickelt hat.

Besonders umstritten ist dabei ein geplanter Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, der einen Anspruch nur auf Antrag begründen soll. Die Kritik daran ist im Landtagsverfahren deutlich formuliert worden: Wenn der Gesetzgeber einen solchen Ausgleich schafft, geht er selbst davon aus, dass die reguläre Besoldung verfassungsrechtlich zu niedrig sein kann, und eine verfassungsgemäße Alimentation nur auf Antrag wirft ihrerseits verfassungsrechtliche Fragen auf. Für Betroffene mit mehreren Kindern folgt daraus ein sehr praktischer Hinweis: Antragsabhängige Zuschläge müssen beantragt werden, und wer den Antrag nicht stellt, erhält sie nicht.

Kapitel05 / 08

Besonderheiten für Lehrkräfte

Was neben der Alimentationsfrage läuft.

VorgangStandBedeutung
Dispens für 2026beschlossen, auf ein Jahr begrenztkein neuer Widerspruch für 2026 erforderlich
Widersprüche 2022zurückgewiesenKlagefrist von einem Monat ab Zustellung
Widersprüche 2023Entscheidung angekündigtBescheid abwarten und Frist beachten
Kinderreiche Familien vor 20112025 entschiedenEinzelfallprüfung der Umsetzung
Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlagim Gesetzgebungsverfahren umstrittenantragsabhängig, Antrag nicht vergessen
Angleichung auf A 13in Stufen umgesetzteigene Zulagen- und Anrechnungsfragen

Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

Für Lehrkräfte kommt die Angleichung der Besoldung auf A 13 hinzu, die in Stufen umgesetzt wird: Zunächst wurde eine ruhegehaltfähige Zulage gezahlt, die jährlich zum 1. August angehoben wurde, bis grundständig ausgebildete Lehrkräfte die Zielbesoldung erreichen. Für Betroffene sind dabei zwei Punkte relevant. Erstens die Ruhegehaltfähigkeit der Zulage, die sich unmittelbar auf die spätere Versorgung auswirkt, siehe den Beitrag zur Berechnung des Ruhegehalts. Zweitens die Frage, ob die Angleichung für die eigene Statusgruppe vollständig vollzogen ist, denn die Stufenlösung hat Übergangskonstellationen geschaffen, in denen Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit unterschiedlich besoldet werden.

Eine verfahrensrechtliche Besonderheit gilt schließlich in Nordrhein-Westfalen unabhängig vom Thema: Das Land hat das Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht weitgehend abgeschafft, für besoldungs-, versorgungs- und beihilferechtliche Angelegenheiten aber ausdrücklich beibehalten. Wer also gegen eine Versetzung sofort klagen müsste, muss gegen einen Besoldungsbescheid zunächst widersprechen. Die vollständige Landkarte steht im Beitrag zum Widerspruch im Beamtenrecht.

Kapitel06 / 08

Was Sie konkret tun sollten

Die Reihenfolge für nordrhein-westfälische Beamte.

  • Erstens. Prüfen Sie Ihre Unterlagen für die Jahre 2022 bis 2025. Für jedes Jahr sollte ein Widerspruch mit Eingangsnachweis vorliegen. Fehlt einer, ist der Anspruch für dieses Jahr in aller Regel verloren.
  • Zweitens. Nehmen Sie den Dispens für 2026 zur Kenntnis, aber notieren Sie sich den Herbst 2026. Er gilt für ein Jahr, und für 2027 ist offen, ob er fortgeschrieben wird.
  • Drittens. Reagieren Sie sofort auf einen zurückweisenden Widerspruchsbescheid. Ab Zustellung läuft die Klagefrist von einem Monat, und mit ihrem Ablauf ist der Anspruch für das betreffende Jahr endgültig verloren.
  • Viertens. Prüfen Sie antragsabhängige Zuschläge gesondert. Ein Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag, der nur auf Antrag gewährt wird, muss beantragt werden, und niemand erinnert Sie daran.
  • Fünftens. Rechnen Sie bei mehreren Kindern nach. In dieser Gruppe summieren sich die Beträge am schnellsten, und hier lohnt eine individuelle Berechnung, während sie bei der Grundbesoldung meist keinen Zusatznutzen bringt.
  • Sechstens. Legen Sie eine Jahresmappe an. Widerspruch, Eingangsnachweis, Ruhensbestätigung, Bescheid, für jedes Jahr getrennt. Diese Ablage entscheidet später über Ihren Anspruch.
  • Siebtens. Beachten Sie, dass in Nordrhein-Westfalen für Besoldungssachen das Widerspruchsverfahren beibehalten wurde, obwohl es im Beamtenrecht sonst weitgehend abgeschafft ist. Wer sofort klagt, klagt unzulässig.
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Häufige Fragen

Muss ich für 2026 Widerspruch einlegen?

Nach dem für dieses Jahr vorgesehenen Dispens nicht. Das Erfordernis, Ansprüche für 2026 durch einen neuen Widerspruch zu sichern, ist ausgesetzt. Der Dispens ist allerdings ausdrücklich als Regelung für ein Jahr gedacht, sodass für Folgejahre erneut zu prüfen ist, ob eine Anmeldung erforderlich wird.

Was ist mit den Jahren davor?

Für die Vorjahre galt die Obliegenheit uneingeschränkt: Ansprüche mussten jeweils im laufenden Haushaltsjahr angemeldet werden. Wer für ein Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, hat die Ansprüche für dieses Jahr in aller Regel verloren, unabhängig davon, wie spätere Musterverfahren ausgehen.

Das Land hat meinen Widerspruch zurückgewiesen. Was nun?

Dann läuft ab Zustellung des Widerspruchsbescheids die Klagefrist von einem Monat. Wer sie verstreichen lässt, verliert den Anspruch für das betreffende Jahr endgültig. Die Entscheidung über eine Klage sollte deshalb zügig und auf Grundlage einer Einschätzung getroffen werden.

Was hat sich durch die Entscheidung von September 2025 geändert?

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Systematik modifiziert. Für die absolute Mindestbesoldung ist nicht mehr der Abstand von mindestens fünfzehn Prozent zum Grundsicherungsniveau maßgeblich, sondern eine Prekaritätsschwelle in Höhe von achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Die Entscheidung wirkt über Berlin hinaus und betrifft die Bewertung der nordrhein-westfälischen Besoldung.

Wie viele Widersprüche werden in NRW eingelegt?

Allein für das Jahr 2025 gingen nach Angaben des Finanzministeriums über einhunderttausend Besoldungswidersprüche ein. Diese Zahl erklärt sowohl den Verwaltungsaufwand als auch den Beschluss, für 2026 einen Dispens vorzusehen.

Muss ich in NRW vor der Klage Widerspruch einlegen?

In Besoldungssachen ja. Nordrhein-Westfalen hat das Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht weitgehend abgeschafft, es aber unter anderem für besoldungs-, versorgungs- und beihilferechtliche Angelegenheiten ausdrücklich beibehalten. Wer hier sofort klagt, klagt unzulässig.

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