Für Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate betragen. Danach verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Ein Umzug rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine außerordentliche Kündigung, weil dieses Risiko in der Sphäre des Kunden liegt. Anerkannt sind dagegen dauerhafte, ärztlich bescheinigte Trainingsunfähigkeit und Schwangerschaft. Fehlt auf der Website des Studios der vorgeschriebene Kündigungsbutton, kann der Vertrag jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
Einleitung
Mehr als elf Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied in einem Fitnessstudio, und ein erheblicher Teil von ihnen möchte irgendwann aus dem Vertrag heraus. Die Gründe sind fast immer dieselben: Umzug, Zeitmangel, Verletzung, Unzufriedenheit mit dem Angebot oder schlicht die Erkenntnis, dass die Mitgliedschaft nicht genutzt wird. Die Rechtslage hat sich dabei in den vergangenen Jahren deutlich zugunsten der Kunden verändert, was vielen nicht bekannt ist.
Rechtlich handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das Elemente des Miet- und Dienstvertragsrechts verbindet. Für die Beendigung gibt es zwei Wege. Die ordentliche Kündigung nach Ablauf oder zum Ende der vereinbarten Laufzeit, die keinen Grund erfordert, und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB, die jederzeit möglich ist, aber eine hohe Hürde hat.
Dieser Beitrag erklärt die Fristen nach neuer und alter Rechtslage, die Wirkung des Kündigungsbuttons, die anerkannten und die nicht anerkannten Gründe für eine außerordentliche Kündigung, das Vorgehen bei Beitragserhöhungen und Angebotsverschlechterungen sowie die praktischen Schritte einer wirksamen Kündigung. Wie sich Verbraucherverträge von der Mitgliedschaft im Sportverein unterscheiden, ordnet unser Überblick zum Sportrecht ein.
Die ordentliche Kündigung
Was seit März 2022 gilt und was für Altverträge.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Lage grundlegend geändert. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Die feste Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur noch zulässig, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und dem Kunden das Recht eingeräumt wird, den verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Die automatische Verlängerung um weitere zwölf Monate, die jahrelang der Standard war, ist damit für neue Verträge nicht mehr zulässig.
Für Altverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, gilt die frühere Rechtslage weiter. Dort sind eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten möglich, sofern die Klauseln im Übrigen wirksam sind. Verbreitet ist allerdings die Auffassung, dass die neuen Regeln bei Altverträgen mit der jeweils nächsten Verlängerung greifen. Wer einen alten Vertrag hat, sollte deshalb prüfen lassen, welche Fassung anzuwenden ist, bevor er sich auf eine dreimonatige Frist einlässt.
Die Begrenzung der Erstlaufzeit auf zwei Jahre ist im Übrigen nicht neu. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2012 entschieden, dass eine längere Erstbindung Kunden unangemessen benachteiligt, und dabei anerkannt, dass Studiobetreiber langfristig kalkulieren müssen.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Lage grundlegend geändert.
Der Kündigungsbutton
Die unterschätzte Vorschrift.
Seit dem 1. Juli 2022 muss ein Unternehmer, der Verbrauchern den Abschluss von Dauerschuldverhältnissen über eine Website ermöglicht, dort auch eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Sie muss gut sichtbar platziert und eindeutig beschriftet sein und zu einer Bestätigungsseite führen, über die die Kündigung unmittelbar erklärt werden kann.
Der praktisch entscheidende Punkt ist die Rechtsfolge bei einem Verstoß. Stellt der Unternehmer diese Möglichkeit nicht ordnungsgemäß bereit, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wer also feststellt, dass sein Studio online Verträge anbietet, aber keinen funktionierenden Kündigungsbutton vorhält, hat damit einen Weg aus der laufenden Bindung, der weder ein Attest noch eine Begründung erfordert.
Dokumentieren Sie den Befund, bevor Sie sich darauf berufen, etwa durch einen Screenshot der Startseite mit Datum. Studios rüsten regelmäßig nach, sobald sie darauf angesprochen werden.
Außerordentliche Kündigung
Was trägt und was nicht.
Eine außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB setzt einen wichtigen Grund voraus, also Umstände, die die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Laufzeit unzumutbar machen. Die Rechtsprechung ist dabei strenger, als viele erwarten.
Nicht anerkannt ist der Umzug. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4. Mai 2016 (XII ZR 62/15) entschieden, dass ein berufs- oder wohnortbedingter Umzug grundsätzlich keinen wichtigen Grund darstellt, weil die Gründe für einen Wohnortwechsel in der Sphäre des Kunden liegen und der Studiobetreiber darauf keinen Einfluss hat. Das gilt auch dann, wenn die Entfernung eine Nutzung faktisch ausschließt. Ebenfalls nicht anerkannt sind Zeitmangel, veränderte berufliche Belastung, fehlende Motivation und die schlichte Nichtnutzung.
Anerkannt ist dagegen die dauerhafte Trainingsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Erforderlich ist ein ärztliches Attest, das die Trainingsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer bescheinigt. Die Diagnose muss darin nicht offengelegt werden, was viele nicht wissen und was für Betroffene wichtig ist. Bei vorübergehenden Beschwerden kommt statt der Kündigung regelmäßig nur eine Beitragsfreistellung in Betracht, die viele Verträge ohnehin vorsehen. Ebenfalls anerkannt ist die Schwangerschaft, soweit das Training nicht fortgeführt werden kann.
Ein eigener Fall ist die Verschlechterung des Angebots durch das Studio. Werden Öffnungszeiten erheblich eingeschränkt, Kurse dauerhaft gestrichen, zugesagte Bereiche geschlossen oder wird das Studio an einen anderen Standort verlegt, kann darin eine Pflichtverletzung liegen, die nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung berechtigt. Auch eine einseitige Beitragserhöhung ist nur wirksam, wenn der Vertrag eine wirksame Anpassungsklausel enthält; andernfalls schulden Sie den erhöhten Beitrag nicht.
Was Sie konkret tun sollten
Fünf Schritte zur wirksamen Kündigung.
- Erstens. Prüfen Sie das Datum des Vertragsschlusses. Liegt es ab dem 1. März 2022, gilt nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat, und eine automatische Jahresverlängerung ist unwirksam.
- Zweitens. Sehen Sie auf der Website des Studios nach dem Kündigungsbutton. Fehlt er, obwohl online Verträge abgeschlossen werden können, können Sie jederzeit fristlos kündigen. Sichern Sie den Befund mit einem datierten Screenshot.
- Drittens. Kündigen Sie nachweisbar. Nutzen Sie den Kündigungsbutton mit Bestätigung, ein Einschreiben oder eine E-Mail mit Zugangsnachweis. Der häufigste Streitpunkt ist nicht der Grund, sondern die Frage, ob und wann die Kündigung angekommen ist.
- Viertens. Legen Sie bei gesundheitlichen Gründen ein Attest vor, das die dauerhafte Trainingsunfähigkeit und deren Dauer bescheinigt. Die Diagnose gehört nicht hinein. Prüfen Sie zugleich, ob eine Beitragsfreistellung die passendere Lösung ist.
- Fünftens. Zahlen Sie streitige Beiträge nicht vorbehaltlos weiter und widersprechen Sie unberechtigten Lastschriften innerhalb der bankrechtlichen Fristen. Erhalten Sie Post von einem Inkassobüro, prüfen Sie den Anspruch, bevor Sie zahlen. Bei ungeklärten Fällen mit erheblichen Beträgen oder laufendem Inkasso unterstützen wir Sie mit einem einzigen, klar begründeten Schreiben; in aller Regel ist damit die Sache erledigt.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Fitnessstudiovertrag wegen Umzugs kündigen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht. Ein Umzug liegt in der Risikosphäre des Kunden, weshalb er keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. Manche Studios räumen ein solches Recht vertraglich ein oder bieten die Übertragung auf einen Standort in der Nähe an, das ist dann aber eine freiwillige Regelung.
Welche Kündigungsfrist gilt für mein Fitnessstudio?
Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 höchstens ein Monat nach Ablauf der Erstlaufzeit, die maximal 24 Monate betragen darf. Bei älteren Verträgen können noch bis zu drei Monate Frist und eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate gelten, wobei die neuen Regeln vielfach ab der nächsten Verlängerung greifen.
Was gilt bei Krankheit oder Verletzung?
Bei dauerhafter, ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Das Attest muss die Trainingsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ausweisen, die Diagnose jedoch nicht. Bei vorübergehenden Beschwerden kommt regelmäßig nur eine Beitragsfreistellung in Betracht.
Was passiert, wenn kein Kündigungsbutton vorhanden ist?
Fehlt die vorgeschriebene Kündigungsmöglichkeit auf der Website, obwohl dort Verträge geschlossen werden können, kann der Vertrag jederzeit und ohne Frist gekündigt werden. Dokumentieren Sie den Zustand der Website, bevor Sie sich darauf berufen.
Darf das Studio die Beiträge erhöhen?
Nur auf Grundlage einer wirksamen Preisanpassungsklausel im Vertrag. Fehlt sie oder ist sie unwirksam, schulden Sie den erhöhten Beitrag nicht. Eine erhebliche Verschlechterung des Angebots kann umgekehrt nach vorheriger Abmahnung ein Kündigungsrecht begründen.
Weiterführende Beiträge
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