Der Familiennachzug wird nach § 27 Abs. 1a AufenthG nicht zugelassen, wenn feststeht, dass die Ehe ausschließlich geschlossen wurde, um die Einreise zu ermöglichen. Die Beweislast dafür trägt die Behörde, sie muss also positiv feststellen, dass kein Wille zur ehelichen Lebensgemeinschaft besteht. Bloße Zweifel genügen nicht. Praktisch entsteht der Verdacht aus Indizien, und er führt zu getrennten Befragungen beider Ehegatten, gelegentlich zu Hausbesuchen. Entschieden wird der Fall dann nicht durch Erklärungen, sondern durch über die Zeit gewachsene Belege.
Einleitung
Es ist die unangenehmste Konstellation des Familiennachzugs, weil sie an der Redlichkeit ansetzt und weil sie sich anfühlt wie ein Verhör über das eigene Privatleben. Die Auslöser sind dabei oft banal und sagen über die Ehe wenig aus: ein größerer Altersunterschied, eine kurze Kennenlernzeit, eine fehlende gemeinsame Sprache, ein früherer erfolgloser Aufenthaltsversuch, eine Eheschließung in einem Drittstaat oder unmittelbar nach einer Ablehnung.
Rechtlich ist die Ausgangslage besser, als sie sich anfühlt. Der Nachzug ist im Kern ein gebundener Anspruch, und der Ausschluss greift nur, wenn feststeht, dass die Ehe ausschließlich der Einreise dienen sollte. Das ist eine hohe Hürde für die Behörde. In der Verwaltungspraxis wird sie allerdings häufig anders gelebt, indem der Vorgang schlicht liegen bleibt, bis die Betroffenen aufgeben. Wie das Nachzugsverfahren insgesamt läuft, zeigt unser Beitrag zum Familiennachzug zum Ehegatten, den Überblick über das Rechtsgebiet gibt unsere Übersicht zum Anwalt für Ausländerrecht.
Der rechtliche Maßstab.
Wer was beweisen muss, und warum das wichtig ist.
Verlangt wird für den Nachzug der Wille zur Herstellung und Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Fehlt dieser Wille auf beiden Seiten oder auch nur bei einem Ehegatten, liegt eine Zweckehe vor, und der Nachzug ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Entscheidung, nicht der Zeitpunkt der Eheschließung, weshalb eine ursprünglich zweifelhafte Konstellation durch eine tatsächlich gelebte Ehe überholt werden kann.
Entscheidend ist die Beweislastverteilung. Die Behörde muss feststellen, dass die Ehe ausschließlich zur Ermöglichung der Einreise geschlossen wurde. Sie muss also den Nachweis führen, nicht die Eheleute den Gegenbeweis. Bleiben nach Ausschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel, geht das zulasten der Behörde.
Für die Praxis folgt daraus eine klare Haltung im Verfahren. Wo eine Behörde ihre Ablehnung auf eine Sammlung von Verdachtsmomenten stützt, ohne eine tragfähige Feststellung zu treffen, ist der Bescheid angreifbar. Wo sie über Monate nichts entscheidet und den Vorgang mit weiteren Nachfragen offenhält, greifen die Instrumente gegen Untätigkeit, dazu unser Beitrag Ausländerbehörde reagiert nicht.
Verlangt wird für den Nachzug der Wille zur Herstellung und Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft.
Die getrennte Befragung.
Was dort geschieht und wie man sich richtig vorbereitet.
Besteht ein Verdacht, werden beide Ehegatten getrennt befragt, in der Regel zeitgleich bei der Auslandsvertretung und bei der inländischen Ausländerbehörde. Gefragt wird nach Kennenlernen, Hochzeit, Familie, Alltag, Wohnung und Zukunftsplänen, häufig anhand paralleler Fragenkataloge, und die Antworten werden verglichen. Ergänzend kommen in Inlandskonstellationen Hausbesuche vor.
Der wichtigste und am seltensten befolgte Rat lautet: Bereiten Sie sich auf das Verfahren vor, nicht auf Antworten. Auswendig gelernte Details sind das größte Risiko dieser Befragungen. Wer versucht, jede Antwort abzustimmen, produziert bei der ersten Abweichung einen Widerspruch, der schwerer wiegt als jede Erinnerungslücke, und zwei auffallend gleichlautende Aussagen zu Nebensächlichkeiten wirken selbst wie ein Indiz. Menschen, die zusammenleben, erinnern sich unterschiedlich, und das ist normal.
Richtig ist deshalb: ehrlich antworten, Unsicherheit benennen, statt zu raten, und nicht spekulieren, was der andere geantwortet haben könnte. Wer eine Frage nicht versteht, soll das sagen. Wer eine Antwort nicht weiß, soll das sagen. Und wenn eine Übersetzung stattfindet, sollte sie durch eine sprachlich sichere Person erfolgen, weil Übersetzungsfehler in diesen Protokollen als Widersprüche erscheinen.
Ein Recht auf anwaltliche Begleitung besteht im Verwaltungsverfahren. Ob es im Einzelfall ausgeübt wird, ist eine taktische Frage. Sinnvoll ist jedenfalls, dass eine Bevollmächtigung angezeigt ist, damit Anhörungen angekündigt werden und Protokolle zugänglich sind.
Was tatsächlich trägt.
Belege statt Beteuerungen.
Eine gelebte Ehe hinterlässt Spuren, und diese Spuren sind das eigentliche Beweismittel. Bewährt haben sich in unseren Verfahren vor allem sechs Kategorien.
Erstens die Kommunikationshistorie über einen längeren Zeitraum, also Nachrichtenverläufe und Verbindungsnachweise, nicht als vollständiger Ausdruck, sondern in einer geordneten, repräsentativen Auswahl mit Datumsangaben. Zweitens Reise- und Aufenthaltsnachweise, also Flugtickets, Bordkarten, Einreisestempel und Hotelbuchungen, die gemeinsame Zeiten belegen. Drittens Zahlungsströme, also regelmäßige Überweisungen, gemeinsame Anschaffungen und Unterhaltsleistungen. Viertens Fotografien über die Beziehungsdauer verteilt, mit erkennbaren Anlässen und mit dem familiären Umfeld, nicht ausschließlich Porträtaufnahmen. Fünftens Erklärungen aus dem Umfeld beider Familien, die konkret schildern und nicht bloß bestätigen. Und sechstens gemeinsame Verträge und Dokumente, von der Wohnung über Versicherungen bis zu Vollmachten.
Zwei Hinweise dazu. Die Beweismittel wirken über den Zeitverlauf, nicht über die Menge. Eine geordnete Auswahl über drei Jahre ist stärker als tausend Nachrichten aus einem Monat. Und der Aufbau gelingt nur, wenn er früh beginnt, weil sich Verläufe und Belege rückwirkend nicht herstellen lassen. Genau deshalb bereiten wir diese Dokumentation vor der Antragstellung auf und nicht erst, wenn die Befragung angekündigt wird.
Was Sie konkret tun sollten.
Die richtige Reihenfolge, vor dem Termin.
- Erstens. Nicht abstimmen, sondern dokumentieren. Verzichten Sie auf jede Absprache über Antworten. Investieren Sie die Zeit stattdessen in die geordnete Zusammenstellung Ihrer Belege über die gesamte Beziehungsdauer.
- Zweitens. Ehrlich antworten, auch bei Erinnerungslücken. Sagen Sie, wenn Sie etwas nicht wissen oder eine Frage nicht verstehen. Eine offene Unsicherheit ist unverdächtig, ein widerlegbares Detail ist es nicht.
- Drittens. Die Übersetzung sichern. Bestehen Sie auf einer sprachlich sicheren Übersetzung und lassen Sie sich das Protokoll rückübersetzen, bevor Sie unterschreiben. Viele vermeintliche Widersprüche entstehen hier.
- Viertens. Die Bevollmächtigung anzeigen. Damit werden Anhörungen angekündigt, Protokolle zugänglich und Fristen kontrollierbar. Wir übernehmen die Kommunikation mit beiden beteiligten Stellen, weil sie in dieser Konstellation regelmäßig aneinander vorbeiarbeiten.
- Fünftens. Nach der Befragung nicht abwarten. Reichen Sie die Belege aktiv nach und fordern Sie eine Entscheidung. Wird über Monate nicht entschieden, greifen dieselben Instrumente wie bei jeder anderen Untätigkeit.
- Sechstens. Bei Ablehnung die Frist wahren. Gegen eine Visumablehnung gilt die Monatsfrist zur Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, dazu unser Beitrag Visum abgelehnt. Prüfen Sie, ob die Behörde eine Feststellung getroffen oder nur Zweifel gesammelt hat.
Häufige Fragen
Wer muss beweisen, dass es keine Scheinehe ist?
Nicht Sie. Der Nachzug ist nur ausgeschlossen, wenn feststeht, dass die Ehe ausschließlich zur Ermöglichung der Einreise geschlossen wurde, und diese Feststellung muss die Behörde treffen. Bleiben nach Ausschöpfung der Ermittlungen Zweifel, geht das zu ihren Lasten. Ein Bescheid, der lediglich Verdachtsmomente aneinanderreiht, ohne eine tragfähige Feststellung zu treffen, ist angreifbar.
Wie läuft eine getrennte Befragung ab?
Beide Ehegatten werden getrennt und häufig zeitgleich befragt, in der Regel bei der Auslandsvertretung und bei der inländischen Ausländerbehörde, anhand paralleler Fragenkataloge zu Kennenlernen, Hochzeit, Alltag und Zukunftsplänen. Die Antworten werden verglichen, Abweichungen werden als Indizien gewertet. In Inlandskonstellationen kommen ergänzend Hausbesuche vor.
Sollen wir uns auf die Fragen vorbereiten?
Auf das Verfahren ja, auf die Antworten nicht. Abgestimmte Details sind das größte Risiko dieser Befragungen, weil eine einzige Abweichung dann als Widerspruch erscheint und weil auffallend gleichlautende Aussagen zu Nebensächlichkeiten selbst verdächtig wirken. Antworten Sie ehrlich und benennen Sie Erinnerungslücken, statt zu raten.
Welche Nachweise helfen wirklich?
Belege, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind: Kommunikationsverläufe in geordneter Auswahl, Reise- und Aufenthaltsnachweise, Zahlungsströme, Fotografien über die Beziehungsdauer verteilt, konkrete Erklärungen aus dem familiären Umfeld sowie gemeinsame Verträge und Dokumente. Entscheidend ist der Zeitverlauf, nicht die Menge, und der Aufbau muss früh beginnen, weil sich Belege rückwirkend nicht herstellen lassen.
Weiterführende Beiträge
- Familiennachzug zum Ehegatten: die Voraussetzungen, die Verfahrensroute und die übrigen Stolpersteine.
- Visum abgelehnt: Monatsfrist, Klage zum Verwaltungsgericht Berlin und die Wahl zwischen Klage und Neuantrag.
- Ausländerbehörde reagiert nicht: die Hebel, wenn der Vorgang mit immer neuen Nachfragen offengehalten wird.
- Aufenthaltserlaubnis nach Trennung: was gilt, wenn die Ehe später tatsächlich scheitert.



