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Ratgeber

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Bearbeitungszeit der Einbürgerung.

Wie lange die großen Einbürgerungsbehörden tatsächlich brauchen, warum der Rückstau trotz sinkender Antragszahlen weiter wächst und ab wann eine Wartezeit rechtlich nicht mehr hinzunehmen ist.

8 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

In fast allen großen Städten liegt die Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrags bei mehr als einem Jahr, in der Hälfte der befragten Städte bei mehr als zwei Jahren. Hinzu kommt vor der Antragstellung die Wartezeit auf einen Termin, die in einzelnen Städten bis zu zwei Jahre beträgt. Der Rückstau ist 2025 in achtundzwanzig von sechsunddreißig befragten Städten gewachsen, obwohl bundesweit rund zehn Prozent weniger Anträge eingegangen sind. Rechtlich ist eine lange Bearbeitungszeit nicht automatisch rechtswidrig, eine chronische Überlastung rechtfertigt jahrelange Untätigkeit nach obergerichtlicher Rechtsprechung aber nicht.

Kapitel01 / 07

Einleitung

Die Frage nach der Dauer ist die häufigste im gesamten Einbürgerungsrecht und die am schlechtesten beantwortete. Behörden nennen Richtwerte, Foren nennen Extremfälle, und dazwischen liegt eine Wirklichkeit, die sich stark nach dem Wohnort unterscheidet. Wer in Berlin beantragt, wartet anders als jemand in München, und wer in Frankfurt am Main beantragt, hat es mit einer ganz anderen Behördenstruktur zu tun als jemand in Köln.

Belastbare Zahlen gibt es seit Kurzem. Das Statistische Bundesamt hat für 2025 erstmals eine Antragsstatistik vorgelegt, und eine bundesweite Erhebung unter den fünfzig bevölkerungsstärksten Städten liefert die Bestandsdaten dazu. Aus beidem lässt sich ein realistisches Bild zeichnen, und aus der Rechtsprechung ergibt sich, ab wann daraus ein Rechtsanspruch auf Entscheidung wird. Wie die Voraussetzungen aussehen, steht in unserem Beitrag zu den Voraussetzungen der Einbürgerung, den Überblick über das Rechtsgebiet gibt unsere Übersicht zum Anwalt für Ausländerrecht.

Kapitel02 / 07

Die Zahlen.

Was die aktuellen Erhebungen zeigen.

Bundesweit wurden 2025 rund 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst, während im selben Jahr rund 332.500 Einbürgerungen ausgesprochen wurden. Die größten Antragstellergruppen kamen aus Syrien mit rund 69.700 Anträgen, aus der Türkei mit rund 53.300 und aus Russland mit rund 24.100.

Die Antragszahlen sind dabei erstmals rückläufig. In sechsundvierzig der fünfzig befragten Städte gingen 2025 rund 189.000 Anträge ein, etwa zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten Anträge wurden in Berlin mit rund 36.100 gestellt, gefolgt von München mit 17.800, Hamburg mit 16.500 und Köln mit 6.700.

Trotzdem wächst der Berg. In achtundzwanzig von sechsunddreißig Städten, die Angaben zu offenen Anträgen gemacht haben, ist der Rückstau gegenüber dem Vorjahr gestiegen, im Durchschnitt haben sich im Jahresverlauf rund zweiundzwanzig Prozent mehr Anträge angehäuft. In den bevölkerungsreichsten Städten ohne Berlin sind mindestens 320.000 Anträge in Bearbeitung.

Die höchsten Bestände weisen München mit mehr als 40.200 offenen Anträgen und Hamburg mit rund 32.000 aus, gefolgt von Bremen mit 13.400. Eine Sonderrolle spielt Hessen: Das Regierungspräsidium Darmstadt, das unter anderem für Frankfurt am Main und Wiesbaden zuständig ist, führte zuletzt rund 66.000 offene Anträge und damit das 2,4-fache des Vorjahreswertes. In Düsseldorf, Essen, Nürnberg und Stuttgart liegen die Bestände bei jeweils rund 10.000.

BehördeOffene Anträge (Stand Mai 2026)Neue Anträge 2025
Regierungspräsidium Darmstadt (u. a. Frankfurt am Main, Wiesbaden)rund 66.000keine gesonderte Angabe
Münchenmehr als 40.20017.800
Hamburgrund 32.00016.500
Bremen13.400keine gesonderte Angabe
Düsseldorf, Essen, Nürnberg, Stuttgartjeweils rund 10.000keine gesonderte Angabe
Berlinkeine Angabe des Landesamtsrund 36.100
Kölnkeine gesonderte Angabe6.700

Stand: Mai 2026, Erhebung unter den fünfzig bevölkerungsstärksten Städten. Antragszahlen 2025 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes. Ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

Bundesweit wurden 2025 rund 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst, während im selben Jahr rund 332.500 Einbürgerungen ausgesprochen wurden.

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Woran es liegt.

Vier Ursachen, und nur eine davon ist Personalmangel.

Die erste Ursache ist der Bestandseffekt. Die Reform von 2024 hat die Antragszahlen für zwei Jahre vervielfacht, und diese Welle arbeiten die Behörden noch ab. Dass 2025 weniger neue Anträge eingegangen sind, entlastet den Bestand nicht, sondern verlangsamt nur sein weiteres Wachstum.

Die zweite ist die Personalausstattung. Sie ist eine kommunale Entscheidung, und deshalb unterscheiden sich Städte gleicher Größe erheblich. Manche Behörden haben mit der Reform aufgestockt, andere nicht, und dieser Unterschied schlägt unmittelbar auf die Wartezeit durch.

Die dritte ist die Zuständigkeitsstruktur. In den meisten Ländern entscheiden die Kommunen, in Hessen bündeln Regierungspräsidien die Verfahren mehrerer Städte. Das erklärt die auffälligen Bestandszahlen in Darmstadt und zugleich, warum die Erfahrung in Frankfurt am Main sich nicht auf Köln oder Hannover übertragen lässt.

Die vierte sind die Beteiligungsverfahren. Regelanfragen bei den Sicherheitsbehörden, Rückfragen zur Identität und die Beteiligung anderer Stellen kosten Zeit, die nicht bei der Einbürgerungsbehörde liegt. Nach obergerichtlicher Rechtsprechung muss sich die bearbeitende Behörde Verzögerungen anderer Behörden allerdings zurechnen lassen, sie kann sich also nicht dauerhaft dahinter verstecken.

Nicht zu vergessen ist ein fünfter Faktor, den Betroffene selbst beeinflussen: die Vollständigkeit des Antrags. Ein Vorgang, in dem Unterlagen nachgefordert werden müssen, ruht faktisch, und in nicht wenigen Fällen entfällt ein erheblicher Teil der Gesamtdauer auf diese Phase.

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Ab wann es rechtswidrig wird.

Was die Gerichte zum zureichenden Grund sagen.

Aus einer langen Bearbeitungszeit folgt nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf sofortige Entscheidung. Weder aus Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes noch aus § 75 VwGO lässt sich eine von vornherein bestimmte Höchstdauer ableiten, maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

Die Obergerichte ziehen die Linie dennoch erkennbar. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 21. Mai 2025 entschieden, dass eine befristete Aussetzung des Gerichtsverfahrens rechtmäßig ist, wenn die Überlastung auf einer signifikanten und zugleich unerwarteten Erhöhung der Antragszahlen beruht und kein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt, wobei die Behörde ihre personellen und organisatorischen Gegenmaßnahmen detailliert und schlüssig darlegen musste. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat demgegenüber mit Beschluss vom 25. September 2025 entschieden, dass eine chronische Überlastung eine jahrelange Untätigkeit nicht rechtfertigt.

Für Betroffene folgt daraus eine brauchbare Faustregel. Je länger und je gleichmäßiger der Rückstand einer bestimmten Behörde dokumentiert ist, desto schlechter stehen ihre Chancen, eine Aussetzung zu erreichen. Genau deshalb sind die oben genannten Bestandszahlen mehr als Statistik: Sie sind das Material, mit dem sich in einem Verfahren belegen lässt, dass es sich um ein strukturelles und nicht um ein vorübergehendes Problem handelt. Wann eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist und wann sie schadet, behandelt unser Beitrag zur Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung.

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Was Sie konkret tun sollten.

Die richtige Reihenfolge, ab dem Termin.

  • Erstens. Früh und vollständig einreichen. Die Bearbeitungszeit rechnet ab dem vollständigen Antrag, nicht ab dem ersten Kontakt. Jede Nachforderung verlängert das Verfahren unmittelbar, und dieser Teil der Dauer liegt in Ihrer Hand.
  • Zweitens. Sprachnachweis und Einbürgerungstest vorher erledigen. Beides ist unabhängig vom Verfahren möglich. Wer damit erst beginnt, wenn die Behörde nachfragt, wird selbst zum Engpass.
  • Drittens. Den Termin nicht mit der Antragstellung verwechseln. In einigen Städten beträgt allein die Wartezeit auf einen Termin bis zu zwei Jahre. Prüfen Sie, ob Ihre Behörde eine schriftliche oder elektronische Antragstellung ermöglicht, denn die Frist läuft ab Antragseingang.
  • Viertens. Den Rückstand Ihrer Behörde dokumentieren. Sammeln Sie öffentlich verfügbare Angaben zu Bearbeitungszeiten und Antragsbeständen. Dieses Material entscheidet später darüber, ob ein Gericht eine Aussetzung anordnet oder nicht.
  • Fünftens. Vor jeder Eskalation den eigenen Anspruch prüfen. Eine erzwungene Entscheidung ist nur dann ein Gewinn, wenn die Voraussetzungen vollständig vorliegen. Fehlt eine davon, ist Warten die bessere Strategie.
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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Einbürgerung in Berlin, München oder Frankfurt?

In fast allen großen Städten liegt die Bearbeitungszeit bei mehr als einem Jahr, in der Hälfte der befragten Städte bei mehr als zwei Jahren. Die höchsten Antragsbestände weisen das für Frankfurt am Main und Wiesbaden zuständige Regierungspräsidium Darmstadt mit rund 66.000 offenen Anträgen sowie München mit mehr als 40.200 und Hamburg mit rund 32.000 aus. Berlin verzeichnete 2025 mit rund 36.100 die meisten neuen Anträge.

Warum wächst der Rückstau, obwohl weniger Anträge gestellt werden?

Weil die Zahl der neuen Anträge zwar um rund zehn Prozent gesunken ist, die Behörden den Bestand aus den Rekordjahren aber noch abarbeiten. In achtundzwanzig von sechsunddreißig Städten mit Angaben ist der Rückstau 2025 dennoch gestiegen, im Schnitt um rund zweiundzwanzig Prozent. Sinkende Antragszahlen verlangsamen also lediglich das weitere Wachstum des Bestands.

Ab wann ist eine Wartezeit rechtlich zu lang?

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht, maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Die Obergerichte haben allerdings entschieden, dass eine chronische Überlastung eine jahrelange Untätigkeit nicht rechtfertigt, während eine unerwartete Antragswelle ohne strukturelles Organisationsdefizit eine befristete Aussetzung des Gerichtsverfahrens tragen kann. Je länger der Rückstand einer Behörde dokumentiert ist, desto eher liegt ein strukturelles Defizit vor.

Kann ich die Bearbeitung beschleunigen?

Nur begrenzt, aber an zwei Stellen wirksam. Reichen Sie vollständig ein, weil jede Nachforderung das Verfahren unmittelbar verlängert, und erledigen Sie Sprachnachweis und Einbürgerungstest unabhängig vom Verfahren. Darüber hinaus stehen Sachstandsanfrage mit Fristsetzung, Akteneinsicht und im letzten Schritt die Untätigkeitsklage zur Verfügung, wobei diese nur sinnvoll ist, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.

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