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Ratgeber

Sport & Verein

Gemeinnütziger eSport-Verein.

Was sich seit dem 1. Januar 2026 geändert hat, welche Voraussetzungen die Satzung nun erfüllen muss und warum die steuerliche Anerkennung nicht mit einer sportrechtlichen Gleichstellung zu verwechseln ist.

7 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Seit dem 1. Januar 2026 nennt § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 der Abgabenordnung neben Schach ausdrücklich auch den E-Sport, der damit für Zwecke des Gemeinnützigkeitsrechts als Sport gilt. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025. Vereine können die Anerkennung nun beim Finanzamt beantragen, erhalten sie aber nicht automatisch: Erforderlich sind eine den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechende Satzung, eine daran ausgerichtete tatsächliche Geschäftsführung und die Beachtung des Jugendschutzes bei den angebotenen Titeln. Rechtlich handelt es sich um eine Fiktion für das Steuerrecht, nicht um eine Anerkennung als Sport im Übrigen.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Jahrelang war die Lage unbefriedigend. Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts setzte nach Auffassung der Finanzverwaltung eine körperliche Betätigung voraus, ausdrücklich ausgenommen war allein der Schachsport. Reine eSport-Vereine erhielten die Gemeinnützigkeit deshalb überwiegend nicht, und wo sie erteilt wurde, geschah dies auf Umwegen, etwa über den Zweck der Jugendhilfe, hinter den der eSport dann zurücktreten musste. Für Vereine bedeutete das Unsicherheit bei Spenden, Zuschüssen und der Nutzung kommunaler Räume.

Kapitel02 / 08

Die neue Rechtslage

Eine Fiktion, aber eine wirksame.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen und dem der Bundesrat noch im selben Monat zugestimmt hat, wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitert. Die Vorschrift lautet nun sinngemäß, dass die Förderung des Sports gemeinnützig ist und dass Schach und E-Sport als Sport gelten. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026.

Der Gesetzgeber arbeitet dabei mit einer Fiktion. eSport wird nicht zum Sport erklärt, sondern für die Zwecke der Abgabenordnung wie Sport behandelt. Daraus folgt zweierlei. Steuerlich sind eSport-Vereine dem klassischen Sportverein weitgehend gleichgestellt, mit der Folge, dass Zuwendungen als Spenden abziehbar sind und die Vergünstigungen des Gemeinnützigkeitsrechts greifen. Sportrechtlich ändert sich dagegen nichts automatisch, insbesondere folgt daraus keine Aufnahme in die Strukturen des organisierten Sports.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen und dem der Bundesrat noch im selben Monat zugestimmt hat, wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke erweitert.

Kapitel03 / 08

Was der Verein jetzt tun muss

Vier Schritte bis zum Freistellungsbescheid.

Die Anerkennung erfolgt nicht von selbst, sie ist zu beantragen. Erforderlich ist zunächst eine Satzung, die den Anforderungen der Abgabenordnung entspricht. Sie muss den gemeinnützigen Zweck eindeutig benennen, etwa die Förderung des Sports einschließlich des E-Sports, und die Vorgaben zu Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit sowie zur Vermögensbindung enthalten. Die Finanzämter orientieren sich dabei eng an der Mustersatzung der Abgabenordnung, weshalb Abweichungen im Formulierungsdetail regelmäßig zu Rückfragen führen.

Bestehende Vereine müssen die Satzungsänderung in einer Mitgliederversammlung beschließen, ordnungsgemäß protokollieren und zum Vereinsregister anmelden. Wie dabei Einladungs- und Beschlussfehler vermieden werden, behandelt der Beitrag zur Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen. Anschließend wird der Antrag beim Finanzamt gestellt, dem Satzung, Gründungs- oder Änderungsprotokoll und Angaben zur geplanten Tätigkeit beizufügen sind. Bei erfolgreicher Prüfung ergeht ein Freistellungsbescheid, der regelmäßig für drei Jahre gilt und dessen Grundlage später anhand der tatsächlichen Geschäftsführung überprüft wird.

Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird am häufigsten unterschätzt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen. Mittel dürfen ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden, Aufzeichnungen sind zu führen, und Zahlungen an Spieler oder Verantwortliche müssen sich in dem Rahmen halten, den das Gemeinnützigkeitsrecht zulässt. Wer hier nachlässig ist, riskiert den rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit mit entsprechenden Steuernachforderungen.

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Die Titelfrage

Nicht jedes Spiel ist unproblematisch.

Aus dem Gemeinnützigkeitsrecht und dem Jugendschutz ergeben sich Anforderungen an die angebotenen Titel. Die Sportorganisationen nennen als Kriterien die Einhaltung des Jugendschutzes, eine Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle sowie den Ausschluss von Glücksspielelementen und gewaltverherrlichenden Inhalten.

Für Vereine mit Jugendabteilung folgt daraus eine praktische Konsequenz. Titel ohne Alterskennzeichnung sollten im Vereinsbetrieb nicht angeboten werden, und die Zuordnung von Angeboten zu Altersgruppen gehört dokumentiert. Wo Turniere mit Preisgeldern veranstaltet werden, ist zusätzlich zu prüfen, ob eine gewerberechtliche Erlaubnis erforderlich ist und wie Preisgelder an minderjährige Teilnehmer behandelt werden.

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Abgrenzung zum professionellen Bereich

Verein ist nicht Organisation.

Die neue Rechtslage betrifft den Vereins- und Breitensport, nicht das kommerzielle Team. Wer Spieler beschäftigt, Gehälter zahlt, Preisgelder erwirtschaftet und Sponsoringverträge schließt, bewegt sich in einem anderen Rahmen, in dem Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Vertragsgestaltung im Vordergrund stehen. Die Einzelheiten dazu behandelt der Beitrag zum eSport-Spielervertrag.

Auch ein gemeinnütziger Verein kann wirtschaftlich tätig werden, muss diese Tätigkeit aber sauber von der ideellen Sphäre trennen und die Grenzen des Zweckbetriebs und des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs beachten. Zur persönlichen Verantwortung der Handelnden führt der Beitrag zur Haftung des Vereinsvorstands, denn steuerliche Pflichtverletzungen sind dort der gefährlichste Bereich.

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Was Sie konkret tun sollten

Fünf Schritte.

  • Erstens. Prüfen Sie Ihre Satzung auf Zweckbestimmung, Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Vermögensbindung und gleichen Sie sie mit der Mustersatzung der Abgabenordnung ab.
  • Zweitens. Beschließen Sie die Satzungsänderung in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung und melden Sie sie zum Vereinsregister an. Ein Einladungsfehler an dieser Stelle kostet Monate.
  • Drittens. Stellen Sie den Antrag beim Finanzamt mit vollständigen Unterlagen und einer realistischen Beschreibung der geplanten Tätigkeit.
  • Viertens. Richten Sie die tatsächliche Geschäftsführung von Beginn an an der Satzung aus, führen Sie Aufzeichnungen und trennen Sie ideelle und wirtschaftliche Tätigkeit.
  • Fünftens. Klären Sie die Titelauswahl und den Jugendschutz, bevor Sie Angebote öffentlich bewerben. Wir begleiten Vereine bei Satzungsgestaltung, Antragstellung und Abgrenzung der Sphären und prüfen im Vorfeld, ob die geplante Tätigkeit die Anforderungen erfüllt.
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Häufige Fragen

Ist eSport in Deutschland gemeinnützig?

Ja, seit dem 1. Januar 2026 nennt die Abgabenordnung den E-Sport ausdrücklich, der damit für Zwecke des Gemeinnützigkeitsrechts als Sport gilt. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025. Die Anerkennung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern auf Antrag beim Finanzamt.

Bedeutet das, dass eSport jetzt als Sport anerkannt ist?

Nur steuerrechtlich. Der Gesetzgeber arbeitet mit einer Fiktion, nach der E-Sport für die Zwecke der Abgabenordnung als Sport gilt. Eine sportrechtliche Gleichstellung im Übrigen, etwa in den Strukturen des organisierten Sports, folgt daraus nicht automatisch.

Was muss in der Satzung stehen?

Der gemeinnützige Zweck, etwa die Förderung des Sports einschließlich des E-Sports, sowie die Vorgaben zu Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Vermögensbindung. Die Finanzämter orientieren sich eng an der Mustersatzung der Abgabenordnung, weshalb sich Abweichungen im Wortlaut nicht empfehlen.

Welche Spiele dürfen angeboten werden?

Maßgeblich sind Jugendschutz und Alterskennzeichnung sowie der Ausschluss von Glücksspielelementen und gewaltverherrlichenden Inhalten. Titel ohne Alterskennzeichnung gehören nicht in den Vereinsbetrieb, und die Zuordnung von Angeboten zu Altersgruppen sollte dokumentiert werden.

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