In der Notfallmedizin ist Zeit der Standard. Für den ST-Hebungsinfarkt gelten anerkannte Qualitätsziele: erstes EKG innerhalb von zehn Minuten nach dem ersten medizinischen Kontakt, Reperfusion durch Katheterintervention innerhalb von neunzig Minuten, bei direkter Vorstellung im Katheterzentrum innerhalb von sechzig Minuten. Beim Schlaganfall entscheidet das Zeitfenster der Lysetherapie. Diese Marken sind keine Gesetze, aber sie sind Anhaltspunkte für den geschuldeten Standard, und sie lassen sich aus der Dokumentation der Notaufnahme minutengenau überprüfen. Genau darin liegt der Unterschied dieser Fallgruppe zu allen anderen Diagnosefällen.
Einleitung
Die Konstellation ist immer ähnlich. Jemand kommt mit Brustschmerzen, Atemnot, Übelkeit oder unklaren Beschwerden in die Notaufnahme, wird triagiert, wartet, wird untersucht, bekommt eine Verdachtsdiagnose aus dem Magen-Darm-Bereich oder eine muskuläre Erklärung und wird entlassen. Stunden oder Tage später steht die richtige Diagnose fest, und der Schaden ist eingetreten.
Rückblickend wirkt das eindeutig, und juristisch ist es das nicht. Die Rechtsprechung wertet eine unzutreffende Diagnose nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler, weil Symptome mehrdeutig sind. Gerade Herzinfarkte verlaufen häufig atypisch, besonders bei Frauen, älteren Menschen und Diabetikern. Wer den Fall als Fehldiagnose führt, wählt den schwierigsten Weg.
Der tragfähige Weg führt über etwas anderes: über das, was nicht gemessen wurde, und über die Uhr. Beides steht in der Dokumentation, und in der Notaufnahme steht es minutengenau. Dieser Beitrag erklärt beide Ansätze. Er ergänzt unseren Beitrag zum Diagnosefehler; die Einordnung des gesamten Rechtsgebiets finden Sie auf unserer Seite zum Anwalt für Medizinrecht.
Der erste Ansatz. Der Befund, der nicht erhoben wurde.
In der Notfallmedizin sind die gebotenen Befunde besonders klar definiert.
Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird. Nach § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB wird die Ursächlichkeit auch bei einem nur einfachen Fehler vermutet, wenn der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis erbracht hätte und das Unterlassen der gebotenen Reaktion grob fehlerhaft gewesen wäre.
Diese Figur passt auf die Notaufnahme besser als auf jedes andere Umfeld, weil dort besonders klar ist, welche Befunde bei welchen Leitsymptomen zu erheben sind. Bei Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom sind das insbesondere ein zeitnahes Zwölf-Kanal-EKG, dessen Wiederholung im Verlauf, die Bestimmung des Troponins und dessen Kontrolle nach dem vorgesehenen Intervall. Bei Verdacht auf einen Schlaganfall sind es die neurologische Untersuchung und die zeitnahe Bildgebung.
Typische Ansatzpunkte sind entsprechend konkret. Kein EKG oder ein EKG erst nach längerer Wartezeit. Ein einmaliges EKG ohne Wiederholung trotz fortbestehender Beschwerden. Ein einmaliger Troponinwert ohne Kontrolle, obwohl der Marker erst mit zeitlicher Verzögerung ansteigt. Eine Entlassung, bevor die Kontrollwerte vorlagen. Keine Bildgebung trotz neurologischer Auffälligkeit. Und, besonders häufig, eine Triagierung in eine niedrige Dringlichkeitsstufe trotz Leitsymptomen, die eine höhere verlangt hätten.
Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird.
Der zweite Ansatz. Die Uhr.
Anerkannte Zeitziele als Anhaltspunkt für den geschuldeten Standard.
Für die Versorgung des ST-Hebungsinfarkts existieren Qualitätsziele, die von den Fachgesellschaften formuliert und in der Qualitätssicherung erhoben werden. Dazu gehören ein erstes EKG innerhalb von zehn Minuten nach dem ersten medizinischen Kontakt und eine Reperfusion mittels Katheterintervention innerhalb von neunzig Minuten, bei direkter Vorstellung in einem Katheterzentrum innerhalb von sechzig Minuten. Wird stattdessen medikamentös aufgelöst, ist auch dafür eine enge Zeitvorgabe formuliert. Beim Schlaganfall entscheidet das Zeitfenster für die Lysetherapie, das nur wenige Stunden nach Symptombeginn beträgt und dessen Ausschöpfung eine zügige Diagnostik voraussetzt.
Rechtlich sind diese Zahlen keine Normen. Sie sind Anhaltspunkte für den fachlichen Standard, und ihre Überschreitung begründet nicht automatisch Haftung. Sie verschieben aber die Begründungslast: Die Klinik muss erklären, warum es länger gedauert hat. Und diese Erklärungen führen fast immer in den Organisationsbereich, also zu Personalbesetzung, Verfügbarkeit des Katheterlabors, Abläufen bei der Triage und Kommunikation zwischen Notaufnahme und Fachabteilung. Das ist der Übergang zum Organisationsverschulden des Trägers, den wir im Beitrag zur Klage gegen das Krankenhaus erläutert haben.
Die Beweislage. Was die Notaufnahme alles festhält.
Zeitstempel, die sich nachträglich nicht gestalten lassen.
Die Dokumentation der Notaufnahme ist für Betroffene ein Glücksfall, weil sie überwiegend automatisch und zeitgestempelt entsteht. Angefordert gehören daher ausdrücklich: das Aufnahme- und Triageprotokoll mit Uhrzeit und vergebener Dringlichkeitsstufe, sämtliche EKG-Ableitungen im Original mit Zeitstempel, die Laborverläufe mit Anforderungs- und Befundzeitpunkten, die Verlaufsdokumentation von Pflege und Ärzten, Konsilanforderungen samt Zeitpunkt und Rückmeldung, der Entlassbrief und, wo eine Intervention erfolgte, die Protokolle mit Beginn- und Endzeiten.
Aus diesen Unterlagen lässt sich die Zeitachse rekonstruieren, und sie ist der eigentliche Fall: Wann kam die Patientin an, wann wurde sie triagiert und in welche Stufe, wann sah sie zuerst ein Arzt, wann wurde das erste EKG geschrieben, wann das erste Labor abgenommen, wann lag der Befund vor, wann wurde reagiert.
Fehlen Teile dieser Dokumentation, wirkt das zulasten der Klinik. Nach § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn sie nicht dokumentiert ist. Ein fehlender Zeitstempel auf einem EKG oder eine Lücke in der Verlaufsdokumentation ist damit kein Beweisproblem der Patientenseite. Wie sich der Anspruch auf die vollständigen Unterlagen durchsetzen lässt, steht im Beitrag dazu, wie Sie die Patientenakte anfordern.
| Prüfpunkt | Beweismittel | Bedeutung |
|---|---|---|
| Triagierung und Dringlichkeitsstufe | Triageprotokoll mit Uhrzeit | Steuert den gesamten weiteren Ablauf |
| Zeitpunkt des ersten EKG | EKG mit Zeitstempel | Qualitätsziel von zehn Minuten nach Erstkontakt |
| Wiederholung des EKG | Verlaufsdokumentation | Häufigster erfolgreicher Ansatzpunkt |
| Troponinbestimmung und Kontrolle | Laborverlauf mit Zeitangaben | Einmaliger Wert ohne Kontrolle ist angreifbar |
| Zeitpunkt der Reperfusion | Interventionsprotokoll | Qualitätsziele von sechzig bis neunzig Minuten |
| Entlassung vor Vorliegen der Befunde | Entlassbrief mit Uhrzeit | Eigenständiger Vorwurf |
Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.
Was Sie konkret tun sollten
- Erstens. Fordern Sie die vollständige Notaufnahmedokumentation an, ausdrücklich einschließlich Triageprotokoll, aller EKG-Ableitungen im Original mit Zeitstempel und der Laborverläufe mit Anforderungs- und Befundzeiten.
- Zweitens. Bauen Sie die Zeitachse, bevor über Medizin gesprochen wird. Ankunft, Triage, Arztkontakt, EKG, Labor, Befund, Reaktion, Entlassung oder Verlegung.
- Drittens. Prüfen Sie die Triagierung. Eine zu niedrige Dringlichkeitsstufe bei eindeutigen Leitsymptomen ist ein eigener Ansatzpunkt und aus dem Protokoll belegbar.
- Viertens. Suchen Sie nicht nach der falschen Diagnose, sondern nach dem nicht wiederholten EKG, dem nicht kontrollierten Laborwert und der nicht veranlassten Bildgebung.
- Fünftens. Fragen Sie nach der Organisation, wenn Zeitziele überschritten wurden. Schichtbesetzung, Verfügbarkeit des Katheterlabors und Konsilwege gehören dann zur Akte.
Häufige Fragen
Haftet das Krankenhaus, wenn ein Herzinfarkt übersehen wurde?
Nicht allein deshalb. Herzinfarkte verlaufen häufig atypisch, und eine unzutreffende Diagnose wird von der Rechtsprechung nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet. Tragfähig sind die Fälle, in denen ein gebotener Befund nicht erhoben wurde, etwa ein EKG nicht wiederholt oder ein Troponinwert nicht kontrolliert wurde.
Welche Zeitvorgaben gelten in der Notaufnahme?
Für den ST-Hebungsinfarkt gelten anerkannte Qualitätsziele: erstes EKG innerhalb von zehn Minuten nach dem ersten medizinischen Kontakt und Reperfusion mittels Katheterintervention innerhalb von neunzig Minuten, bei direkter Vorstellung im Katheterzentrum innerhalb von sechzig Minuten. Es sind Anhaltspunkte für den Standard, keine Normen, deren Überschreitung automatisch haftet.
Reicht ein einziger Troponinwert aus?
In der Regel nicht. Der Marker steigt mit zeitlicher Verzögerung an, weshalb ein einzelner unauffälliger Wert einen Infarkt nicht ausschließt und eine Kontrolle nach dem vorgesehenen Intervall geboten ist. Eine Entlassung vor Vorliegen der Kontrollwerte ist ein häufiger und gut belegbarer Ansatzpunkt.
Was kann ich tun, wenn Dokumentation fehlt?
Fehlende Dokumentation wirkt zu Ihren Gunsten. Nach § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn sie nicht dokumentiert oder die Dokumentation nicht aufbewahrt wurde. Die Lücke sollte allerdings festgestellt und schriftlich gerügt werden.
Spielt die Triage eine Rolle?
Ja, und sie wird meist übersehen. Die vergebene Dringlichkeitsstufe steuert Wartezeit und Untersuchungsreihenfolge. Wurde bei eindeutigen Leitsymptomen eine zu niedrige Stufe vergeben, ist das ein eigenständiger Ansatzpunkt, der sich aus dem Triageprotokoll belegen lässt.
Weiterführende Beiträge
- Diagnosefehler: die Trennung von Diagnoseirrtum und Befunderhebungsfehler, auf der dieser Beitrag aufbaut.
- Krebs zu spät erkannt: die verwandte Fallgruppe mit der schwierigeren Kausalitätsfrage.
- Grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr: alle Beweisfiguren des § 630h BGB im Überblick.
- Klage gegen das Krankenhaus: Organisationsverschulden und der realistische Prozessablauf.
- Patientenakte anfordern: wie Sie Triageprotokoll, EKG-Originale und Laborverläufe durchsetzen.



