Wenn ein Behandlungsfehler Ihr Leben verändert hat
Eine übersehene CTG-Auffälligkeit, ein verzögerter Kaiserschnitt, eine falsche Dosierung oder eine fehlende Aufklärung kann alles verändern.
Wir prüfen unabhängig, sichern die Beweise und ordnen ein, welche Ansprüche realistisch geltend gemacht werden können.
Was Mandanten oft erleben
- Übersehene Befunde, vermeidbare Schäden
- Ausreden statt Antworten
- Allein gegen Klinik und Versicherung
Was familum daraus macht
- Unabhängige Prüfung Ihres Falls
- Ein medizinisches Gutachten als Beweis
- Schmerzensgeld & Schadenersatz durchgesetzt
Wo Behandlungsfehler typischerweise entstehen
Wo ein Behandlungsfehler liegen kann, ist oft nicht offensichtlich. Wir prüfen jeden dieser Bereiche.
Geburtsschäden
Asphyxie, Plexusparese, übersehene CTG-Auffälligkeiten, verzögerter Kaiserschnitt.
OP- & Behandlungsfehler
Hygienemängel, MRSA, vergessenes Material, Anästhesie-Komplikationen.
Diagnosefehler
Verspätete Krebsdiagnose, übersehener Herzinfarkt, fehlinterpretierte Befunde.
Medikations- & Aufklärungsfehler
Dosierungsfehler, fehlende Risikoaufklärung, unwirksame Einwilligung.
Zahn- & ästhetische Eingriffe
Implantat-Komplikationen, Nervenverletzungen, misslungene Operationen.
Pflegefehler
Dekubitus III/IV, Stürze, Mangelernährung, Medikationsverwechslung.
Welche Ansprüche realistisch sind
Schmerzensgeld und Schadenersatz richten sich nach Schwere, Dauerfolgen und Lebenssituation. Eine seriöse Einschätzung liefert erst die unabhängige Prüfung Ihres Falls.
SchadenstypSchmerzensgeldGesamtansprücheSchwerer Geburtsschaden (Hirnschaden)Schmerzensgeld · sehr hohe SpanneGesamt · inkl. kapitalisiertem PflegebedarfOP-Fehler mit DauerschadenSchmerzensgeld · hohe SpanneGesamt · je nach Dauerfolgen erheblichÜbersehene KrebsdiagnoseSchmerzensgeld · mittlere bis hohe SpanneGesamt · zzgl. Verdienstausfall, HinterbliebenenrenteSchwere AufklärungspflichtverletzungSchmerzensgeld · mittlere SpanneGesamt · je nach FolgeschadenPflegefehler mit Dekubitus IV°Schmerzensgeld · mittlere SpanneGesamt · zzgl. FolgekostenHinweis: Qualitative Einordnung, keine Zusage. Ihr konkreter Anspruch hängt vom Einzelfall, vom Schaden und von den Folgekosten ab — wir bewerten ihn nach unabhängiger Prüfung.
Frühe Prüfung sichert Beweise und Ansprüche
Regelfrist3 Jahre
ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 199 BGB). Bei Kindern verlängert sich die Frist bis zur Volljährigkeit.
Die Frist ist nur die halbe Wahrheit: Beweise verschwinden früher. Akten werden archiviert, Erinnerungen verblassen, Zeugen sind nicht mehr greifbar.
Behandlungsunterlagen, Erinnerungen und Zeugen werden mit der Zeit schwerer greifbar. Eine frühe Prüfung sichert Ihre Beweise und Ihre Rechte.
Frühe Prüfung sichert Beweise und Ansprüche.
In drei Schritten zu Ihrem Recht
Sie schildern uns den Fall — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihr PartIhre Anfrage
Sie schildern den Verlauf online, telefonisch oder persönlich. Wir hören zu und ordnen den Fall juristisch ein.
familum übernimmtGespräch mit unserem Expertenteam
Wir besprechen Akte, Beweislage, medizinische Prüfung und Kosten transparent, bevor Sie sich entscheiden.
familum übernimmtMandat
Sobald Sie mandatieren, sichern wir Unterlagen, koordinieren die Begutachtung und vertreten Sie gegenüber Klinik oder Versicherung.
Wir denken die ganze Familie mit
Ein Behandlungsfehler trifft nie nur eine Person. Deshalb sehen wir mehr als den Haftungsfall.
Spezialisiert auf Arzthaftung
Behandlungsfehler und Arzthaftung sind unser Fach — fundiert, datenbasiert und mit voller Substanz.
Medizinisches Gutachter-Netzwerk
Wir arbeiten mit unabhängigen Sachverständigen, die einen Fehler belastbar nachweisen.
Die ganze Familie im Blick
Pflegegrad, Schule, Eingliederungshilfe, Sorgerecht, Erbplanung — wir denken die Folgen für Ihre Familie mit.
Diskret & transparent
Vertraulich, und wir prüfen Ihren Fall in einer anwaltlichen Ersteinschätzung, bevor Sie sich entscheiden.
Häufige Fragen
Wann liegt rechtlich ein Behandlungsfehler vor?
Wenn die Behandlung nicht dem fachärztlichen Standard entsprach — Maßstab ist, was eine gewissenhafte Ärztin oder ein gewissenhafter Arzt in der konkreten Situation hätte tun müssen. Ob das der Fall war, klären wir über die Akte und ein unabhängiges Gutachten.
Was ist ein „grober Behandlungsfehler“?
Ein Verstoß, der aus medizinischer Sicht schlechterdings nicht passieren darf. Liegt er vor, kehrt sich die Beweislast zu Lasten der Behandlerseite um — ein erheblicher Vorteil für Sie.
Wie beweise ich einen Behandlungsfehler?
Über die vollständige Behandlungsakte (Sie haben ein Einsichtsrecht nach § 630g BGB) und ein unabhängiges Sachverständigengutachten. In schweren Fällen prüfen wir auch Schichtpläne und Personalbesetzung.
Müssen wir die Ärztin oder das Pflegepersonal persönlich verklagen?
Nein. In aller Regel richtet sich der Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung der Klinik oder Praxis — nicht gegen einzelne Personen.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Außergerichtlich meist 12–24 Monate, ein Klageverfahren bei schweren Fällen 3–6 Jahre. Wir setzen früh Vorschusszahlungen durch, damit Sie nicht so lange auf Geld warten müssen.
Was, wenn die Krankenkasse bereits Leistungen erbracht hat?
Die Krankenkasse macht ihre Aufwendungen selbständig im Regress geltend — getrennt von Ihrem Schmerzensgeld und Schadenersatz. Ihre persönlichen Ansprüche bleiben davon unberührt.
Was kostet die Prüfung meines Falls?
familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir in einem persönlichen Termin transparent — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie Ihres Falls. Vor jeder Mandatierung erhalten Sie eine klare Einordnung der zu erwartenden Kosten.
Wer trägt die Kosten, wenn der Fall nicht erfolgreich ist?
Das klären wir vorab offen. Häufig greift eine Rechtsschutzversicherung; ist keine vorhanden, besprechen wir Aufwand und Vorgehen transparent, bevor Sie sich entscheiden. So wissen Sie jederzeit, woran Sie sind.
Wie geht familum mit Klinik-Konzernen und großen Haftpflichtversicherern um?
Wir kennen die Vorgehensweise großer Haftpflichtversicherer und Klinikträger. Mit vollständiger Akte, unabhängigem Gutachten und klarer Linie verhandeln wir auf Augenhöhe — und gehen vor Gericht, wenn keine angemessene Regulierung erfolgt.
Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?
Das hängt von Schwere und Dauer der Beeinträchtigung, den Folgeschäden und der Lebenssituation ab. Gerichte orientieren sich an Vergleichsfällen — von wenigen tausend Euro bis zu siebenstelligen Beträgen bei schwersten Schäden. Wir ordnen Ihren Fall anhand der aktuellen Rechtsprechung realistisch ein.
Wann verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern?
Regelmäßig drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Verantwortlichem Kenntnis erlangt haben — spätestens nach 30 Jahren. Da die Kenntnis oft strittig ist, lohnt eine frühe Prüfung: Wer zu lange wartet, verliert durchsetzbare Ansprüche.
