Ein Bescheid ist nicht das Ende — wenn man rechtzeitig handelt
Eine Ablehnung vom BAMF, eine drohende Abschiebung, ein unsicherer Aufenthalt: In dieser Lage entscheidet vor allem, wie schnell der Richtige handelt.
Wir prüfen Ihren Bescheid, reichen fristwahrend Klage und Eilantrag ein und vertreten Sie ruhig, strukturiert und verlässlich.
Was bedrückt
- Ablehnung vom BAMF
- Drohende Abschiebung
- Unsicherer Aufenthalt
Was familum daraus macht
- Klage und Eilrechtsschutz
- Abschiebung verhindern, wo möglich
- Aufenthalt rechtssicher sichern
Wobei wir an Ihrer Seite sind
Vier Bereiche, in denen wir Schutz und Aufenthalt für Sie sichern.
Asylverfahren
Antrag, Anhörung und Ablehnung: Wir bereiten Sie vor, begleiten das Verfahren und gehen gegen ablehnende Bescheide vor.
Abschiebung verhindern
Eilanträge, Duldung und Abschiebungshindernisse — wir handeln sofort, wenn die Ausreise droht.
Aufenthalt sichern
Aufenthaltstitel, Verlängerung und Bleiberecht — sauber beantragt und gegenüber der Behörde verteidigt.
Klage & Eilrechtsschutz
Gegen ablehnende Bescheide klagen — fristwahrend und konsequent vor dem Verwaltungsgericht.
In drei Schritten durchs Verfahren
Sie melden sich — den Rest übernehmen wir, sofort. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihr PartIhre Anfrage
Sie schildern uns Ihre Lage und schicken den Bescheid. Wir prüfen Stand und Fristen — umgehend.
familum übernimmtGespräch mit unserem Expertenteam
Wir prüfen das mögliche Vorgehen, stellen Anträge und reichen, wenn nötig, fristwahrend Klage und Eilantrag ein. Vorgehen und Kosten klären wir transparent, bevor Sie sich entscheiden.
familum übernimmtMandat
Sobald Sie mandatieren, vertreten wir Sie gegenüber BAMF, Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht — bis der Bescheid steht.
Schnell, erfahren, an Ihrer Seite
Im Asyl- und Ausländerrecht entscheiden Tempo, Erfahrung und Haltung. Alle drei bringen wir mit.
Fristen im Griff
Im Asylrecht zählen oft nur Tage. Wir handeln sofort und reichen Klage und Eilantrag rechtzeitig ein.
Erfahren mit BAMF & Gericht
Anhörung, Bescheid und Verwaltungsgericht sind unser Terrain — wir kennen die Abläufe.
Mensch im Blick
Hinter jedem Verfahren steht ein Schicksal. Wir verbinden juristische Präzision mit respektvoller Begleitung.
Diskret & engagiert
Vertraulich, klar und mit vollem Einsatz — Sie sind in dieser Lage nicht allein.
Häufige Fragen
Mein Asylantrag wurde abgelehnt — was kann ich tun?
Gegen die Ablehnung können Sie klagen, oft mit zusätzlichem Eilantrag. Die Fristen sind je nach Bescheid sehr kurz (teils nur eine Woche). Melden Sie sich sofort — wir prüfen den Bescheid und handeln fristwahrend.
Wie kann ich eine Abschiebung verhindern?
Über Eilanträge beim Verwaltungsgericht, die Prüfung einer Duldung und das Aufzeigen von Abschiebungshindernissen. Hier zählt jede Stunde — wir greifen sofort ein.
Wie verlängere ich meinen Aufenthaltstitel?
Rechtzeitig vor Ablauf und auf der passenden Rechtsgrundlage. Wir prüfen Ihre Situation, stellen den Antrag vollständig und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde.
Was ist eine Duldung?
Eine Duldung setzt die Abschiebung vorübergehend aus, wenn die Ausreise rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. Sie kann ein wichtiger Zwischenschritt zu einem sicheren Aufenthalt sein. Wir prüfen, ob sie für Sie infrage kommt.
Wer übernimmt die Kosten?
Je nach Fall kommen Verfahrenskostenhilfe oder eine Rechtsschutzversicherung in Betracht. Wir klären die Kostenfrage und besprechen alles vorab transparent.
Wie läuft das Asylverfahren ab?
Nach der Registrierung folgen die Antragstellung beim BAMF, die persönliche Anhörung — der wichtigste Termin des gesamten Verfahrens — und die Entscheidung. Wir bereiten Sie gezielt auf die Anhörung vor und prüfen jeden Bescheid auf Fehler und Klagemöglichkeiten.
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Gespräch mitbringen?
Hilfreich sind alle Bescheide, Briefe der Ausländerbehörde oder des BAMF, Ihr Pass oder Ausweisdokument sowie Nachweise zu Aufenthalt, Arbeit oder Familie. Liegt noch nicht alles vor, ist das kein Hindernis — wir klären im Gespräch, was wir benötigen.
Kann ich nach einer Heirat oder als Familie zusammenbleiben?
Aufenthalt aus familiären Gründen ist ein eigener Weg mit eigenen Voraussetzungen. Ob ein Familiennachzug oder eine Aufenthaltssicherung über die Familie in Betracht kommt, prüfen wir im Einzelfall.
