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Arbeits-, Erbrecht & Vermögensnachfolge

Testament

Testament und Erbvertrag rechtssicher aufgesetzt — bevor es zum Streit kommt.

Ricarda Mertz
Ricarda Mertz

Rechtsanwältin
Fachliche Leitung Arbeits-, Erbrecht & Vermögensnachfolge

Profil & Expertise
Nachlass gestalten, bevor er Streit wird

Ein Testament ist kein Formular — es ist eine vorgezogene Entscheidung

Wer keinen letzten Willen formuliert, überlässt die Verteilung dem Gesetz. Wer einen formuliert, der nicht trägt, überlässt sie der Auslegung. Beides führt im Ernstfall zu langen Auseinandersetzungen — finanziell und familiär.

Ein gut gemachtes Testament denkt Pflichtteil, Steuer, Vermögensstruktur und Familiendynamik zusammen. Wir formulieren so, dass Ihr Wille hält.

Was Sie beschäftigt

  • Wer soll was bekommen — und wie viel?
  • Was passiert mit dem Familienheim?
  • Pflichtteilsansprüche regeln
  • Unternehmen oder Vermögen weitergeben

Was familum daraus macht

  • Klare Erbeinsetzung und Vermächtnisse
  • Wohnrechte, Vermächtnis oder Teilungsanordnung
  • Pflichtteilsverzicht oder steuerliche Glättung
  • Nachfolgeklausel, Stiftung oder Pool-Lösung
Womit wir helfen

Vier Konstellationen, vier passende Lösungen

Ob alleinstehend, in zweiter Ehe oder mit Familienunternehmen — Testamentsgestaltung ist immer ein Maßanzug.

Einzeltestament

Eigenhändig oder notariell — wir formulieren so, dass Ihr Wille wirksam und ohne Auslegungsspielraum bleibt.

Berliner Testament & Erbvertrag

Gemeinsame Verfügungen für Ehepaare und Lebenspartner — mit Blick auf Pflichtteil, Wiederheirat und Bindungswirkung.

Immobilien & Familienheim

Wohnrechte, Vermächtnisse, Teilungsanordnung — damit das Familienheim nicht zur Erbengemeinschaft wird.

Unternehmen & Vermögen

Anteils- und Nachfolgeregelungen, Stiftungslösungen, Pflichtteilsverzicht — das Familienvermögen in die nächste Generation tragen.

So gehen wir vor

In drei Schritten zum tragfähigen Testament

Anfrage, Konzept und Entwurf, Errichtung und Verwahrung. Sie bringen die Lebenssituation — wir die Form.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns die Familien- und Vermögenssituation. Wir besprechen Ihre Ziele und sagen, welche Form rechtlich tragen wird.

familum übernimmt

Konzept und Entwurf

Wir entwerfen das Testament passend zu Ihrer Lebenslage — bedacht, eindeutig, pflichtteilssicher und steuerlich durchdacht.

familum übernimmt

Errichtung und Verwahrung

Eigenhändige Errichtung mit klarer Anleitung oder notarielle Beurkundung mit Vorbereitung. Auf Wunsch koordinieren wir die amtliche Verwahrung.

Warum familum

Testament mit Substanz und Augenmaß

Im Erbrecht entscheidet, wer Pflichtteil und Steuer zusammen denkt — und das Testament so formuliert, dass Erben nicht streiten müssen.

Pflichtteil mitgedacht

Wer ein Testament ohne Pflichtteilsbetrachtung macht, baut Streit ein. Wir denken Anspruchsteller mit, statt sie zu ignorieren.

Steuerlich nicht naiv

Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Freibeträge, Wahl der Übergabewege — ein Testament ohne steuerliche Sicht verschenkt regelmäßig Substanz.

Eindeutig formuliert

Ein gutes Testament hinterlässt keine Auslegungsfragen. Wir formulieren so, dass Erben nicht streiten müssen.

Lifetime Lawyer

Lebenslagen ändern sich — Heirat, Scheidung, Kinder, Vermögensumschichtung. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, wenn das Testament angepasst werden soll.

Häufige Fragen

Eigenhändig oder notariell — was ist besser?

Das hängt von Komplexität, Vermögen und Sicherheitsbedürfnis ab. Eigenhändige Testamente sind schnell und kostengünstig, brauchen aber juristisch saubere Formulierung. Notarielle Testamente bieten höhere Beweiskraft und ersetzen oft den Erbschein. Wir empfehlen anhand Ihrer Situation.

Was ist das Berliner Testament?

Eine gemeinschaftliche Verfügung von Eheleuten oder Lebenspartnern: Die Partner setzen sich zunächst gegenseitig und danach die Kinder als Schlusserben ein. Vorteil: Klarheit. Nachteil: Bindungswirkung und Pflichtteilsproblematik — beides lässt sich gestalten.

Wie weit reicht der Pflichtteil meiner Kinder?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen den Nachlass. Auch bei Enterbung bleibt er bestehen. Mit Pflichtteilsverzicht, Lebzeitübertragungen und steuerlicher Strukturierung lässt sich vieles abfangen — vorausgesetzt, man plant rechtzeitig.

Was passiert, wenn ich gar kein Testament mache?

Es greift die gesetzliche Erbfolge. Die orientiert sich an Verwandtschaftsverhältnissen und Güterstand — und passt selten zu modernen Familien- oder Vermögenslagen. Wer keine Verfügung trifft, überlässt die Verteilung dem Zufall der Gesetzeslage.

Wie ändere ich ein bestehendes Testament?

Eigenhändige Testamente können Sie jederzeit neu errichten — das neue gilt. Notarielle Testamente werden in der Regel beim Notar widerrufen oder ersetzt. Bei Erbverträgen ist die Bindungswirkung besonders zu beachten.

Was kostet die Beratung?

familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir transparent im persönlichen Termin — abhängig von Komplexität, Vermögensumfang und Strategie.

Kann man ein Testament anfechten?

Ja, bei Irrtum, Drohung oder der Übergehung von Pflichtteilsberechtigten — und bei Zweifeln an der Testierfähigkeit kommt Unwirksamkeit in Betracht. Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Grundes. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, bevor Kosten entstehen.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.