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Bildungsrechte · Kita

Kitaplatzklage & Kita-Recht

Kein Kitaplatz, eine Ablehnung oder Streit um den Betreuungsvertrag? Wir beraten Familien zu ihrem Betreuungsanliegen und prüfen die nächsten rechtlichen Schritte.

Peter Weber
Peter Weber

Rechtsanwalt · Kanzleigründer
Fachliche Leitung Verwaltungs- & Verfassungsrecht

Profil & Expertise

1.000+ Kitaplatzverfahren

geführt und begleitet

Über 90 % Kundenzufriedenheit

Zufriedene Mandantinnen und Mandanten
4,9/5 Sterne - Googleaus 189 Bewertungen

Angemeldet. Noch immer kein Platz

Die Betreuung soll beginnen, doch eine Zusage fehlt oder der Antrag wurde abgelehnt. Wir prüfen Ihre Anmeldung, die Rückmeldungen der zuständigen Stellen und Ihren konkreten Betreuungsbedarf.

  • Keine Platzzusage oder ein ablehnendes Schreiben.
  • Ein angebotenes Betreuungsmodell passt nicht zum Bedarf.
  • Streit über den Betreuungsvertrag oder eine Kündigung.

Ihr Betreuungsbedarf ist der Ausgangspunkt

Gewünschter Beginn, Betreuungsumfang und vorhandene Angebote gehören zusammen. Wir besprechen diese Angaben mit Ihnen und ordnen ein, welche Fragen gegenüber Jugendamt, Kommune oder Träger zu klären sind.

So bereiten Sie das Gespräch vor

Halten Sie Anmeldung, Ablehnung, Platzangebote und bisherige Korrespondenz bereit. Bei einem Vertragskonflikt benötigen wir auch den Betreuungsvertrag und gegebenenfalls die Kündigung. Nennen Sie uns bekannte Termine und den gewünschten Betreuungsbeginn.

Betreuungssituation besprechen

Fragen zum Einstieg

Beraten Sie auch nach einer Platzzusage?

Ja, etwa bei Vertragsfragen, Kündigungen oder Konflikten während der Betreuung.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir klären das Anliegen und den Beratungsumfang. Nach der Beauftragung prüfen wir die Unterlagen und besprechen das weitere Vorgehen.

Geht es bereits um die Schule?

Für schulische Fragen finden Sie weitere Informationen unter Bildungsrecht und Schulrecht.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.