Angemeldet. Noch immer kein Platz
Die Betreuung soll beginnen, doch eine Zusage fehlt oder der Antrag wurde abgelehnt. Wir prüfen Ihre Anmeldung, die Rückmeldungen der zuständigen Stellen und Ihren konkreten Betreuungsbedarf.
- Keine Platzzusage oder ein ablehnendes Schreiben.
- Ein angebotenes Betreuungsmodell passt nicht zum Bedarf.
- Streit über den Betreuungsvertrag oder eine Kündigung.
Ihr Betreuungsbedarf ist der Ausgangspunkt
Gewünschter Beginn, Betreuungsumfang und vorhandene Angebote gehören zusammen. Wir besprechen diese Angaben mit Ihnen und ordnen ein, welche Fragen gegenüber Jugendamt, Kommune oder Träger zu klären sind.
So bereiten Sie das Gespräch vor
Halten Sie Anmeldung, Ablehnung, Platzangebote und bisherige Korrespondenz bereit. Bei einem Vertragskonflikt benötigen wir auch den Betreuungsvertrag und gegebenenfalls die Kündigung. Nennen Sie uns bekannte Termine und den gewünschten Betreuungsbeginn.
Betreuungssituation besprechenFragen zum Einstieg
Beraten Sie auch nach einer Platzzusage?
Ja, etwa bei Vertragsfragen, Kündigungen oder Konflikten während der Betreuung.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Wir klären das Anliegen und den Beratungsumfang. Nach der Beauftragung prüfen wir die Unterlagen und besprechen das weitere Vorgehen.
Geht es bereits um die Schule?
Für schulische Fragen finden Sie weitere Informationen unter Bildungsrecht und Schulrecht.

