Ab Zugang der Kündigung läuft die Frist
Frist für die Klage3 Wochen
Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
Ab dem Tag, an dem die Kündigung bei Ihnen ankommt, zählt jeder Tag. Nach drei Wochen ist es in aller Regel zu spät.
Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — selbst wenn sie angreifbar gewesen wäre.
Deshalb prüfen wir Ihren Fall sofort und reichen, wenn nötig, fristwahrend Klage ein. Je früher Sie sich melden, desto stärker Ihre Position.
Der erste Schritt
Ist Ihre Kündigung überhaupt wirksam?
Viele Kündigungen sind angreifbar — und genau das ist Ihr Verhandlungsvorteil. Wählen Sie Ihren Fall.
Ordentliche Kündigung
Oft angreifbar
Sozialwidrig, ohne ausreichenden Grund oder mit Formfehler — viele ordentliche Kündigungen halten der Prüfung nicht stand.
Das tun wir für Sie
- Liegt ein zulässiger Kündigungsgrund vor?
- Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört?
- Stimmen Form, Frist und Sozialauswahl?
Fristlose Kündigung
Selten gerechtfertigt
Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund — und der liegt seltener vor, als Arbeitgeber denken.
Das tun wir für Sie
- Gibt es wirklich einen wichtigen Grund?
- Wurde die Zwei-Wochen-Erklärungsfrist gewahrt?
- Wäre eine Abmahnung das mildere Mittel gewesen?
Aufhebungsvertrag
Erst prüfen lassen
Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Ein Aufhebungsvertrag kann Ansprüche kosten — wir prüfen ihn, bevor Sie zustimmen.
Das tun wir für Sie
- Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
- Ist die angebotene Abfindung angemessen?
- Sind Resturlaub, Zeugnis und Freistellung geregelt?
Abmahnung
Häufig entfernbar
Eine unberechtigte Abmahnung gehört nicht in Ihre Akte. Wir lassen sie prüfen und, wo möglich, entfernen.
Das tun wir für Sie
- Ist der Vorwurf konkret und berechtigt?
- Wurde überhaupt formal korrekt abgemahnt?
- Lässt sie sich aus der Personalakte entfernen?
Mehr als nur dagegen vorgehen
Eine Kündigung ist oft der Anfang einer Verhandlung. Das sind die Ziele, die wir für Sie verfolgen.
Abfindung
Auch ohne gesetzlichen Anspruch ist eine Abfindung oft verhandelbar — wir verhandeln, was möglich ist.
Weiterbeschäftigung
Sie wollen bleiben? Wir setzen Ihre Weiterbeschäftigung durch und wehren die Kündigung ab.
Bessere Konditionen
Freistellung, Resturlaub, Bonus, Austrittsdatum — wir verhandeln den gesamten Ausstieg.
Sauberes Arbeitszeugnis
Ein wohlwollendes, korrektes Zeugnis sichert Ihren nächsten Karriereschritt.
Rechtsschutz? Oft kostenneutral
Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts-Deckung, übernimmt sie häufig die Kosten. Wir klären die Deckung für Sie — bevor wir tätig werden.
In drei Schritten zu Ihrem Recht
Sie schicken uns die Kündigung — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihr PartIhre Anfrage
Sie schicken uns Ihre Kündigung und schildern die Lage. Wir prüfen Fristen und ordnen ein, was jetzt wichtig ist.
familum übernimmtGespräch mit unserem Expertenteam
Wir besprechen Ihre Position, das Ziel und die nächsten Schritte. Vorgehen und Kosten werden transparent eingeordnet.
familum übernimmtMandat
Sobald Sie mandatieren, verhandeln wir mit dem Arbeitgeber und reichen, wenn nötig, fristwahrend Kündigungsschutzklage ein.
Strategisch. Verhandlungsstark. Verlässlich
Im Arbeitsrecht entscheiden Fristen, Verhandlungsgeschick und eine klare Linie. Genau dafür sind wir da.
Fristen im Griff
Wir handeln sofort und reichen rechtzeitig Klage ein — die drei Wochen verpassen wir nicht.
Stark in der Verhandlung
Wir verhandeln Abfindungen mit Strategie und Nachdruck — auch für Fach- und Führungskräfte.
Diskret & schnell
Vertraulich, klar und ohne behäbige Kanzleiroutinen — Sie wissen schnell, woran Sie sind.
Kosten im Blick
Wir klären die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung und besprechen Kosten vorab transparent.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?
In der Regel nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Innerhalb dieser Frist muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung meist als wirksam — melden Sie sich daher so früh wie möglich.
Steht mir eine Abfindung zu?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in bestimmten Fällen. In der Praxis ist eine Abfindung jedoch häufig verhandelbar — gerade wenn die Kündigung angreifbar ist. Wir prüfen Ihre Position und verhandeln für Sie.
Was sollte ich nach der Kündigung sofort tun?
Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, und lassen Sie die Kündigung schnell rechtlich prüfen — wegen der kurzen Frist.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Oft ja — selbst wenn Sie nicht zurück in den Betrieb wollen. Die Klage ist häufig der Weg, über den eine angemessene Abfindung oder bessere Austrittskonditionen verhandelt werden. Wir ordnen Ihre Position vorab ehrlich ein.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Ansprüche kosten. Lassen Sie ihn vorher prüfen — wir sagen Ihnen, ob die Konditionen fair sind.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja, wenn eine Arbeitsrechts-Deckung besteht. Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung, bevor wir tätig werden.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir in einem persönlichen Termin transparent — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie Ihres Falls. Vor jeder Mandatierung erhalten Sie eine klare Einordnung der zu erwartenden Kosten.
Wie verhandelt familum Abfindungen bei höheren Führungspositionen?
Bei Führungskräften zählen neben der Abfindung oft Boni, Aktienoptionen, Freistellung und ein erstklassiges Zeugnis. Wir bewerten das Gesamtpaket und verhandeln strategisch über alle Bestandteile.
Fristlose Kündigung erhalten — ist sie überhaupt wirksam?
Häufig nicht. Eine fristlose Kündigung erfordert einen wichtigen Grund, in der Regel eine vorherige Abmahnung und muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis ausgesprochen werden. Auch hier gilt die 3-Wochen-Frist für die Klage — schnelles Handeln sichert Ihre Position.
