Übergangen, enterbt, vom Pflichtteil ausgeschlossen —
und was Ihnen rechtlich zusteht
Wenn ein Nachlass geteilt wird, treffen Familienstrukturen, Vermögen und Erwartungen aufeinander. Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsstreit und Schenkungen zu Lebzeiten bestimmen, was Ihnen am Ende zusteht.
familum klärt Ihre Position rechtlich, sichert Auskünfte und setzt Ansprüche durch — ruhig, diskret und konsequent.
Was im Erbfall häufig auf dem Spiel steht
- Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung bei Enterbung
- Auskunft und Wertermittlung bei intransparentem Nachlass
- Auseinandersetzung in Erbengemeinschaften
Was familum daraus macht
- Pflichtteil und Ergänzung berechnen und durchsetzen
- Auskunft über den Nachlass erzwingen
- Fristen wahren — Verjährung sichern
Ihre Situation
In welcher Situation sind Sie?
Vier Konstellationen im Erbrecht — wählen Sie Ihre und sehen Sie, wie wir vorgehen.
Pflichtteil
Enterbt oder im Testament übergangen?
Auch wenn Sie nicht im Testament stehen, steht Ihnen als nächster Angehöriger oft ein Pflichtteil zu — als Geldanspruch gegen den Nachlass.
Das tun wir für Sie
- Pflichtteil & Pflichtteilsergänzung berechnen
- Auskunft über den Nachlass erzwingen
- Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen
Erbengemeinschaft
Die Erben blockieren sich gegenseitig?
Wenn eine Erbengemeinschaft blockiert ist, steht oft alles still: Immobilie, Konten, Hausrat. Ohne klare Linie zieht es sich über Jahre.
Das tun wir für Sie
- Erbengemeinschaft auseinandersetzen
- Verhandeln statt eskalieren — oder konsequent durchsetzen
- Teilungsversteigerung führen oder abwenden
Testament
Ist das Testament überhaupt wirksam?
Zweifel an Form, Inhalt oder Geschäftsfähigkeit? Ein fehlerhaftes Testament kann die ganze Erbfolge verändern.
Das tun wir für Sie
- Testament auf Wirksamkeit prüfen
- Anfechten oder verteidigen
- Erbschein beantragen oder einziehen lassen
Nachfolge
Streit vermeiden, bevor er entsteht?
Mit der richtigen Gestaltung sichern Sie Ihr Vermögen und den Familienfrieden — lange bevor es zum Konflikt kommt.
Das tun wir für Sie
- Testament & Erbvertrag rechtssicher gestalten
- Vorweggenommene Erbfolge & Schenkung
- Erbschaftsteuer vorausschauend optimieren
Wichtig: Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Eine frühe Einordnung sichert Ihre Rechte.
Drei Ansprüche, die im Erbfall häufig übersehen werden
Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung und Auskunftsanspruch — wer seine Position kennt, verhandelt anders.
PflichtteilPflichtteil als Geldanspruch
Als Kind, Ehepartner oder Elternteil steht Ihnen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Als Geldanspruch, selbst bei vollständiger Enterbung.
PflichtteilsergänzungSchenkungen zählen mit
Wurde das Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, um Sie zu umgehen? Schenkungen der letzten zehn Jahre werden häufig anteilig hinzugerechnet.
AuskunftsanspruchSie haben ein Recht auf Klarheit
Sie dürfen wissen, was wirklich im Nachlass ist. Wir erzwingen ein vollständiges, notariell belegtes Nachlassverzeichnis.
Beispielhaft eingeordnet
Wie hoch Ihr Pflichtteil ausfällt, ist individuell.
Der konkrete Pflichtteil hängt vom Nachlasswert, vom Verwandtschaftsgrad, von der Anzahl der Pflichtteilsberechtigten und von etwaigen Schenkungen der letzten zehn Jahre ab.
Illustratives Beispiel. Ihr konkreter Anspruch hängt von Verwandtschaft, Nachlass und Schenkungen ab — auch dann, wenn Sie im Testament gar nicht auftauchen.
Im Erbstreit zählt, wer ihn für Sie führt
Im Erbstreit entscheidet, wie konsequent und ruhig er geführt wird. Genau das ist unser Unterschied.
Wir führen den Streit. Sie behalten die Familie
Wir treten nach außen auf, verhandeln und konfrontieren — Sie müssen sich nicht selbst mit Geschwistern oder Miterben anlegen. Das schützt Beziehungen, die sonst zerbrechen.
Erbrecht ist Spezialgebiet, kein Nebenfach
Sie sprechen mit Juristen, die Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Testamentsstreit jeden Tag führen — nicht nebenbei.
Diskret, ohne öffentlichen Rosenkrieg
Wo möglich, lösen wir außergerichtlich. Leise, sachlich und so, dass am Ende mehr für Sie übrig bleibt.
Sieben Metropolregionen. Eine Linie
Persönlich in München, Karlsruhe, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin und Hamburg — und digital überall sonst.
In drei Schritten zu Ihrem Recht
Ihre Anfrage
Sie schildern Ihre Situation. Wir hören zu und ordnen ein, bevor irgendetwas entschieden wird.
Gespräch mit unserem Expertenteam
Wir prüfen Ihren Pflichtteil, das Testament, etwaige Schenkungen und die Verjährungsfristen. Sie erhalten eine fundierte Einordnung Ihrer Position, das mögliche Vorgehen und transparente Informationen zu den zu erwartenden Kosten — bevor Sie sich entscheiden.
Mandat
Sobald Sie mandatieren, übernimmt familum. Wir setzen Auskunfts- und Zahlungsansprüche durch — außergerichtlich, wo möglich, und vor Gericht, wenn nötig. Bis Ihr Anspruch steht.
Was am Ende für Sie zählt
Beispielhaft eingeordnetEnterbt zugunsten der zweiten Ehefrau — Pflichtteil plus Schenkungen zurückgeholt
Ein Sohn war im Testament vollständig übergangen worden, das Vermögen war zu Lebzeiten weitgehend an die zweite Ehefrau verschenkt. familum hat den Pflichtteil berechnet, über das Nachlassverzeichnis Auskunft erzwungen und zusätzlich Pflichtteilsergänzung für die Schenkungen geltend gemacht. Ergebnis: eine erhebliche Auszahlung — außergerichtlich, ohne jahrelangen Prozess.
Details verändert, Persönlichkeitsrechte gewahrt. Jeder Fall wird individuell bewertet.
Erheblich
Auszahlung gesichert
Ohne
Gerichtsverfahren
Gelöst
außergerichtlich
Häufige Fragen
Ich habe zu wenig geerbt — was kann ich tun?
Prüfen Sie zuerst Ihren Pflichtteil, vergleichen Sie mit den Miterben und achten Sie auf Schenkungen zu Lebzeiten, die den Nachlass künstlich verkleinern. Wir sichern Beweise und setzen Ihre Ansprüche durch.
Steht mir ein Pflichtteil zu, obwohl ich enterbt wurde?
Häufig ja. Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch — selbst bei ausdrücklicher Enterbung. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wie lange habe ich Zeit, meinen Pflichtteil geltend zu machen?
In der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Zögern Sie nicht zu lange — eine frühe Einordnung sichert Ihre Rechte.
Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?
Durch Auseinandersetzung — idealerweise einvernehmlich, notfalls über Gericht oder Teilungsversteigerung. Wir bewerten den Nachlass, verhandeln und setzen Ihre Quote durch.
Lohnt sich ein Anwalt, wenn ich beim Erbe benachteiligt wurde?
Sorge vor Kosten und Familienstreit hält viele zurück — dabei lassen sich gerade so Konflikte sachlich lösen. Wir klären Ihre Rechtsposition, beziffern realistische Ansprüche und suchen wo möglich eine außergerichtliche Lösung. So wissen Sie früh, ob sich ein Vorgehen lohnt.
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Erbrecht?
familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir in einem persönlichen Termin transparent — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie Ihres Falls. Vor jeder Mandatierung erhalten Sie eine klare Einordnung der zu erwartenden Kosten.
Wie wird ein Unternehmen oder eine Beteiligung im Nachlass bewertet?
Unternehmen und Beteiligungen werden nach anerkannten Verfahren bewertet, oft mit Sachverständigen. Wir sorgen für eine nachvollziehbare Bewertung als Grundlage für Pflichtteil und Auseinandersetzung.
Wie geht familum mit komplexen internationalen Nachlässen vor?
Bei Auslandsvermögen und ausländischen Erbfällen klären wir das anwendbare Erbrecht, die Zuständigkeit und das Europäische Nachlasszeugnis — und koordinieren mit Beteiligten im Ausland.
Was tun bei Pflichtteilsansprüchen gegen eine Familienholding?
Sind Werte in einer Holding gebunden, prüfen wir Beteiligungen, Schenkungen und Bewertung genau. Wir setzen Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche auch in solchen Strukturen durch.
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: zuerst Kinder und Ehepartner, danach Eltern und Geschwister, dann entferntere Verwandte. Der Ehepartner erbt je nach Güterstand unterschiedlich viel. Ob das Ergebnis Ihren Vorstellungen entspricht, prüfen wir — und gestalten, wo nötig.
Kann ich ein Erbe ausschlagen — und welche Fristen gelten?
Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung (bei Auslandsbezug sechs Monate). Die Ausschlagung muss notariell beglaubigt oder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden. Sinnvoll ist sie vor allem bei überschuldetem Nachlass — wir prüfen das mit Ihnen vor Fristablauf.
