Rechner und Orientierung
Pflichtteilsrechner
Berechnen Sie einen rechnerischen Pflichtteil aus Nachlasswert und bereits geklärter gesetzlicher Erbquote.
Was wird berechnet?
Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Der Rechner setzt deshalb die eingegebene gesetzliche Erbquote voraus. Er ermittelt diese Quote nicht selbst. Ob jemand pflichtteilsberechtigt ist und welche gesetzliche Quote gilt, muss zuvor geklärt sein.
Ein einfaches Rechenbeispiel
Bei einem maßgeblichen Nachlasswert von 300.000 Euro und einer gesetzlichen Erbquote von 50 Prozent beträgt die Pflichtteilsquote 25 Prozent. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 75.000 Euro.
Welche Angaben fehlen in einer echten Nachlassprüfung?
Der Familienstand, der Güterstand, weitere Angehörige, Zuwendungen zu Lebzeiten und die Bewertung einzelner Nachlassgegenstände können das Ergebnis beeinflussen. Pflichtteilsergänzung, Anrechnung, Ausgleichung, Verjährung und Einwendungen werden hier nicht berechnet. Auch der eingegebene Netto-Nachlasswert ist keine automatisch geprüfte Bemessungsgrundlage.
Pflichtteil berechnen: Hintergründe und Einordnung · Beratung im Erbrecht
Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird kein Formular versendet und kein Nachlasswert an familum übertragen.
Grundlagen und Quellen
Stand der technischen Berechnungsgrundlagen: 15.10.2026. Die Rechner ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung.