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Bildungsrechte · Prüfungsrecht

Prüfungsrecht & Prüfungsanfechtung

Eine Bewertung erscheint falsch, der Prüfungsablauf war problematisch oder der letzte Versuch ist gescheitert? Wir prüfen Ihre Unterlagen und besprechen die rechtlichen Möglichkeiten.

Peter Weber
Peter Weber

Rechtsanwalt · Kanzleigründer
Fachliche Leitung Verwaltungs- & Verfassungsrecht

Profil & Expertise

2.000+ prüfungsrechtliche Verfahren

geführt und begleitet

Über 90 % Kundenzufriedenheit

Zufriedene Mandantinnen und Mandanten
4,9/5 Sterne - Googleaus 189 Bewertungen

Die Bewertung nachvollziehen

Bei einer Klausur, Abschlussprüfung oder einem Staatsexamen können sowohl die Bewertung als auch der Ablauf Fragen aufwerfen. Wir prüfen Korrektur, Begründung und Verfahrensunterlagen im Zusammenhang.

  • Eine Antwort wurde möglicherweise übersehen oder unzutreffend bewertet.
  • Der Prüfungsablauf oder die Bedingungen waren problematisch.
  • Es geht um Krankheit, Rücktritt oder einen Täuschungsvorwurf.

Wenn der letzte Versuch betroffen ist

Endgültiges Nichtbestehen kann den weiteren Ausbildungsweg betreffen. Wir ordnen den Bescheid mit Ihnen ein und besprechen, welches Vorgehen in Ihrer Situation in Betracht kommt.

Unterlagen, Einordnung, nächste Schritte

Halten Sie Bescheid, Prüfungsunterlagen, Bewertung und bisherige Korrespondenz bereit. Nennen Sie uns bekannte Termine. Nach der Beauftragung prüfen wir die Angelegenheit und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Prüfungssituation besprechen

Fragen zum Einstieg

Geht es nur um Hochschulprüfungen?

Wir beraten auch zu schulischen Prüfungen, Staatsexamen und Berufsprüfungen.

Reicht Unzufriedenheit mit der Note?

Für die rechtliche Einordnung benötigen wir konkrete Anhaltspunkte und die zugehörigen Unterlagen.

Wo finde ich allgemeine Informationen?

Unser Ratgeber zur Prüfungsanfechtung bietet einen Überblick. Bei weiteren schulischen Fragen finden Sie unser Angebot zum Bildungsrecht und Schulrecht.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.