Wer eine Prüfungsbewertung nachvollziehen möchte, braucht die passenden Unterlagen. Mit dieser Vorlage können Sie Einsicht bei der zuständigen Prüfungsstelle anfragen. Der Antrag ist kein Widerspruch gegen die Note und ersetzt keine fristgerechte Prüfungsanfechtung.
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Nutzen Sie die ausfüllbare PDF oder passen Sie die Textdatei selbst an. Die Unterlagen werden nicht automatisch verschickt. Prüfen Sie den von Ihrer Prüfungsstelle vorgesehenen Antrag, falls die Prüfungsordnung ein eigenes Formular verlangt.
An wen richte ich den Antrag?
Entscheidend ist die Stelle, die die Prüfungsunterlagen führt: etwa Prüfungsamt, Prüfungsausschuss, Schule oder Kammer. Eine allgemeine Fachbereichsadresse ist nicht zwingend der richtige Empfänger. Halten Sie den Prüfungsbescheid und die Hinweise Ihrer konkreten Prüfung bereit.
Benennen Sie die Prüfung möglichst genau: Fach oder Modul, Prüfungstag, Kennziffer oder Matrikelnummer und die betreffende Leistung. Bei mehreren Prüfungen hilft eine vollständige Liste. Eine Vertretung sollte erkennbar sein und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Welche Unterlagen möchte ich einsehen?
Die Vorlage nennt eigene Prüfungsarbeiten, zugehörige Korrekturen und Bewertungen sowie vorhandene Prüfungsprotokolle. Welche Unterlagen zugänglich sind und wie die Einsicht organisiert wird, hängt auch vom geltenden Verfahrensrecht und der Prüfungsordnung ab.
§ 29 VwVfG beschreibt die Akteneinsicht von Beteiligten und ihre Grenzen. Bei Landesbehörden und Hochschulen sind die jeweils anwendbaren Landes- und Spezialregelungen zu prüfen; aus dem Bundesgesetz folgt nicht automatisch eine identische Abwicklung jeder Prüfung. § 29 VwVfG: Akteneinsicht durch Beteiligte
- Welche konkrete Prüfungsleistung ist betroffen?
- Welche schriftliche Bewertung oder Begründung liegt bereits vor?
- Werden nur Einsicht, ein Termin oder zusätzlich Kopien benötigt?
- Gibt es einen bereits angekündigten Einsichtstermin oder ein eigenes Formular?
- Laufen unabhängig davon Rechtsbehelfs- oder Einwendungsfristen?
Kann ich Kopien meiner Prüfungsunterlagen erhalten?
Das Bundesverwaltungsgericht hat für eine berufsbezogene Prüfung entschieden, dass die schriftlichen Prüfungsarbeiten und zugehörigen Prüfergutachten personenbezogene Daten des Prüflings sind. Unter den im Urteil geprüften Voraussetzungen besteht ein datenschutzrechtlicher Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie. BVerwG, Urteil vom 30.11.2022, 6 C 10.21: erste Datenkopie von Prüfungsarbeiten
Eine datenschutzrechtliche Datenkopie und ein Einsichtstermin nach der Prüfungsordnung sind nicht in jedem Punkt dasselbe. Unser Muster bittet zunächst um Mitteilung der Einsichts- und Kopiermöglichkeiten. Soll ausdrücklich zusätzlich eine erste Datenkopie geltend gemacht werden, muss klar sein, welche Unterlagen und welcher Verantwortliche betroffen sind.
Veröffentlichen oder verbreiten Sie Prüfungsaufgaben und fremde Unterlagen nicht allein deshalb, weil Sie sie einsehen konnten. Rechte anderer Personen, Vertraulichkeit und die Regeln der Prüfungsstelle bleiben gesondert zu beachten.
Laufen Fristen trotz des Einsichtsantrags weiter?
Behandeln Sie einen Einsichtsantrag nicht als automatische Verlängerung einer Rechtsbehelfsfrist. Er sagt für sich genommen weder, dass die Prüfungsentscheidung angegriffen wird, noch dass die Behörde auf Fristen verzichtet. Die Prüfung muss anhand des Bescheids und der anwendbaren Prüfungsregeln erfolgen.
Die allgemeinen Regelungen für Widerspruch, Klagefrist und Rechtsbehelfsbelehrung finden sich in §§ 70, 74 und 58 VwGO. Sonderregelungen und die konkrete Belehrung sind zusätzlich zu prüfen. § 70 VwGO: Widerspruch, Form und Frist · § 74 VwGO: Klagefrist · § 58 VwGO: Rechtsbehelfsbelehrung
Wenn ein letzter Prüfungsversuch, eine Exmatrikulation oder ein kurzfristiger Folgetermin betroffen ist, nennen Sie das ausdrücklich. Warten Sie mit der Fristprüfung nicht auf die spätere Einsicht.
Was sollte ich nach der Einsicht dokumentieren?
Notieren Sie Datum, erhaltene Unterlagen und nachvollziehbare konkrete Fragen zur Bewertung. Trennen Sie überprüfbare Verfahrens- oder Bewertungsfragen von der bloßen Enttäuschung über das Ergebnis. Stellen Sie keine tatsächlichen Abläufe als sicher dar, wenn Sie sie nur vermuten.
Für den weiteren Schritt finden Sie Informationen auf der Seite zur Prüfungsanfechtung. Nutzen Sie deren bestehendes Formular oder die Kontaktseite. Eine Anfrage allein wahrt keine Frist und erteilt noch kein Mandat. Über Umfang und Honorar einer individuellen Prüfung wird vor Beauftragung gesprochen.
Amtliche Quellen und Stand
- § 29 VwVfG: Akteneinsicht durch Beteiligte
- BVerwG, Urteil vom 30.11.2022, 6 C 10.21: erste Datenkopie von Prüfungsarbeiten
- § 70 VwGO: Widerspruch, Form und Frist
- § 74 VwGO: Klagefrist
- § 58 VwGO: Rechtsbehelfsbelehrung
Allgemeine Orientierung und redaktioneller Stand: 15.10.2026. Eine konkrete Frist- oder Handlungsempfehlung setzt die Prüfung Ihrer Unterlagen voraus. Die Vorlage ersetzt keine individuelle Beratung.