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Ratgeber

Vermögen & Erbe

Erbrecht.

Was beim Tod eines Menschen mit Vermögen und Schulden geschieht, welche Rechte Erblasser, Erben und Übergangene haben und in welcher Reihenfolge Sie in jeder dieser drei Rollen klug handeln.

18 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Das deutsche Erbrecht regelt in Buch 5 des BGB, wer beim Tod eines Menschen dessen Vermögen und Schulden als Ganzes übernimmt: nach Testament oder Erbvertrag, sonst nach gesetzlicher Erbfolge in festen Ordnungen, mit dem Ehegatten als Sondererben je nach Güterstand. Nächste Angehörige bleiben über den Pflichtteil mindestens mit der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld beteiligt, und harte Fristen, allen voran die sechs Wochen der Ausschlagung, entscheiden früh über alles Weitere. Wer das Gebiet verstehen will, muss nur eine Ordnung kennen: die drei Rollen. Der Erblasser plant, der Erbe wickelt ab, der Übergangene kämpft, und jede Rolle hat ihre eigenen Instrumente, Fristen und Fehler.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Kaum ein Rechtsgebiet betrifft so verlässlich jeden und wird so verlässlich zu spät ernst genommen. Statistisch erbt und vererbt in Deutschland jede Familie mehrfach pro Generation, und in den kommenden Jahren wechseln Vermögen in historischem Umfang die Hände, von der Eigentumswohnung in Leipzig über das Einfamilienhaus im Kölner Umland bis zum Familienbetrieb in Franken. Trotzdem stirbt die Mehrheit der Deutschen ohne Testament, die meisten Erben betreten das Nachlassgericht zum ersten Mal unter Zeitdruck, und die meisten Enterbten erfahren von ihren Rechten aus einer Suchmaschine.

Dieser Beitrag ist die Landkarte unseres Erbrechts-Angebots. Er ordnet das gesamte Gebiet entlang der drei Rollen, in denen Menschen dem Erbrecht begegnen, erklärt jede typische Problemsituation in ihrem Kern und führt zu dem Beitrag, der sie vertieft. Zwei Wegweiser gelten dabei überall: Für Verfahren und Fristen ist unser Beitrag zum Erbschein und Nachlassgericht die zentrale Anlaufstelle, für alles Wirtschaftliche der Beitrag zu den Anwaltskosten im Erbrecht, der als einziger die vollständige Abrechnungssystematik erklärt. Alle übrigen Beiträge verweisen für diese Querschnittsfragen dorthin, damit jede Einzelfrage dort beantwortet wird, wo sie hingehört.

Zwei Vorbemerkungen zur Arbeitsweise dieses Clusters. Erstens ist Erbrecht fast vollständig Bundesrecht, die Regeln gelten in Rostock wie in München identisch, mit einer einzigen praxisrelevanten Ausnahme, der landesrechtlichen Bestattungspflicht, die wir gesondert behandeln. Zweitens schreiben wir mit der Ehrlichkeit, die das Gebiet verlangt: Wir benennen in jedem Beitrag auch die Grenzen, die realistischen Erfolgsaussichten als Spannen und die Konstellationen, in denen sich ein Verfahren nicht lohnt, denn im Erbrecht ist der teuerste Rat der gefällige.

Dieser Beitrag erklärt das Gebiet entlang der drei Rollen: die Gestaltung für Erblasser von Testament bis Steuerplanung, die Abwicklung für Erben von der Ausschlagungsentscheidung über das Nachlassgericht bis zur Erbengemeinschaft, den Kampf der Übergangenen um Pflichtteil und Testamentswirksamkeit, dazu die Fristen-Gesamtübersicht und den wirtschaftlichen Rahmen. Er richtet sich an alle drei Rollen und an jene, die gerade zwischen ihnen wechseln.

Kapitel02 / 08

Vererben: Der Erblasser plant

Wer nichts regelt, wählt die gesetzliche Erbfolge. Meist ohne es zu wollen.

Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge: Verwandte erben in Ordnungen, zuerst die Abkömmlinge, daneben der Ehegatte mit einer Quote, die vom Güterstand abhängt. Dieses Schema ist in Ordnung für die Standardfamilie und produziert in allen anderen Konstellationen verlässlich Ergebnisse, die niemand gewollt hat, von der ungewollten Erbengemeinschaft bis zum leer ausgehenden Lebensgefährten. Wer erbt, in welcher Reihenfolge und mit welchen Quoten, und in welchen fünf Situationen die gesetzliche Erbfolge zum Problem wird, erklärt der Beitrag zur gesetzlichen Erbfolge. Was speziell der Ehegatte erhält, samt dem übersehenen Voraus und den güterrechtlichen Wahlrechten, vertieft der Beitrag zur Frage, was der Ehepartner erbt.

Das Gegenmittel ist die Gestaltung, und sie beginnt beim Testament. Das eigenhändige Testament ist formstreng, es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, und die häufigsten Unwirksamkeitsgründe aus der Rechtsprechung, vom maschinengeschriebenen Text bis zur fehlenden Unterschrift, kosten Familien regelmäßig die gesamte Planung. Wie Sie formsicher testieren und wann sich das notarielle Testament rechnet, das den Erbschein meist erspart, zeigt der Beitrag zum Testament schreiben. Ehegatten greifen häufig zum gemeinschaftlichen Testament, dessen bekannteste Form die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung mit Schlusserbfolge der Kinder ist. Seine Stärken, seine drei strukturellen Nachteile und die Klausel-Lösungen von der Wiederverheiratungsklausel bis zum Änderungsvorbehalt behandelt der Beitrag zum Berliner Testament, die Funktionsweise und Steuerfalle der Pflichtteilsstrafklausel ein eigener Vertiefungsbeitrag. Wo Bindung gegen Gegenleistung gewollt ist, etwa Pflege gegen Erbeinsetzung oder die Absicherung nichtehelicher Partner und der Unternehmensnachfolge, ist der Erbvertrag das stärkere Instrument. Und wer zerstrittene Familien, minderjährige Erben oder ein Behindertentestament zu ordnen hat, sollte die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kennen, samt ihrer Kostenseite und der Frage, wie Erben einen pflichtwidrigen Vollstrecker wieder loswerden.

Drei Konstellationen verdienen besondere Sorgfalt. In der Patchworkfamilie produziert die gesetzliche Erbfolge fast immer das falsche Ergebnis, weil Stiefkinder nicht gesetzlich erben, Pflichtteile der Erstfamilie hineinragen und die Steuerfreibeträge quer zu den Familienbanden liegen. Die durchgerechneten Lösungen stehen im Beitrag zum Erbrecht der Patchworkfamilie. Wer einzelne Angehörige ausschließen will, muss wissen, dass die Enterbung einfach ist und der Pflichtteil bleibt: Wie wirksam enterbt wird und woran selbstgebaute Klauseln scheitern, zeigt der Beitrag zum Enterben, und welche Instrumente den Pflichtteil rechtlich tragfähig reduzieren, vom notariellen Verzicht bis zur Güterstandsschaukel, der Beitrag zum Thema Pflichtteil umgehen. Die dritte Konstellation ist die Immobilie zu Lebzeiten: Die Übergabe des Hauses an die Kinder ist steuerlich attraktiv und wird ohne Rückforderungskatalog, präzise dimensionierte Nutzungsrechte und Pflegeregelung zum Kunstfehler. Den Übergabevertrag mit allen Pflichtklauseln behandelt der Beitrag zum Haus überschreiben, die steuerliche Nutzung des Zehnjahresintervalls mit ihren Grenzen der Beitrag zum Thema Erbschaftssteuer umgehen. Zur Vorsorge gehört schließlich auch das Digitale, von Konten bis Social Media, geordnet im Beitrag zum digitalen Nachlass.

Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge: Verwandte erben in Ordnungen, zuerst die Abkömmlinge, daneben der Ehegatte mit einer Quote, die vom Güterstand abhängt.

Kapitel03 / 08

Erben: Die ersten Wochen entscheiden

Erst prüfen, dann annehmen. Die Reihenfolge ist wichtiger als das Tempo.

Mit dem Erbfall geht das Vermögen als Ganzes über, die Schulden eingeschlossen, und die erste Entscheidung jedes Erben lautet: behalten oder nicht. Dafür stehen sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund, bei Auslandsbezug sechs Monate, und die Frist endet faktisch früher, wenn die Erbschaft angenommen wird, was schneller passiert, als viele denken, etwa schon durch den Erbscheinsantrag. Form, Fristbeginn, Nachrück-Kaskade und die taktischen Ausschlagungsfälle bis zur güterrechtlichen Lösung des Ehegatten erklärt der Beitrag zum Thema Erbe ausschlagen. Schlagen Eltern aus, rücken die eigenen Kinder nach, mit eigenen Fristen und der Frage der familiengerichtlichen Genehmigung, geordnet im Beitrag zur Ausschlagung für Kinder. Wer die Frist versäumt oder die Entscheidung bereut, findet die engen Rettungswege im Beitrag zur Anfechtung der Erbausschlagung. Und wer Schulden im Nachlass entdeckt, sollte wissen, dass die Ausschlagung nicht der einzige Ausweg ist: Dreimonatseinrede, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Dürftigkeitseinrede beschränken die Haftung auf den Nachlass und retten werthaltige Erbschaften, die Panik verschenken würde. Der Werkzeugkasten steht im Beitrag zum Thema Schulden geerbt, die davon unabhängige landesrechtliche Bestattungspflicht der Angehörigen im Beitrag zu den Bestattungskosten trotz Ausschlagung.

Ist die Annahme entschieden, beginnt die Abwicklung, und ihre Bühne ist das Nachlassgericht. Ob Sie überhaupt einen Erbschein brauchen, was er kostet, wie lange das Verfahren dauert und warum der Antrag zugleich die Ausschlagung ausschließt, bündelt unser Verfahrens-Hub zum Erbschein, der auch die Fristen-Gesamtübersicht dieses Abschnitts trägt. Gegenüber Banken gilt seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Ein eröffnetes notarielles Testament genügt regelmäßig als Nachweis, die pauschale Erbscheinforderung ist unwirksam. Den Praxisleitfaden für die ersten Bankgespräche samt Vollmachtslösungen liefert der Beitrag zum Konto des Verstorbenen. Bei Erbfällen mit Auslandsberührung verschiebt die europäische Erbrechtsverordnung die Grundregeln, vom anwendbaren Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts bis zum Europäischen Nachlasszeugnis, geordnet im Beitrag zum Erbe im Ausland.

Parallel läuft die Steuer. Die Freibeträge, 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro je Kind und Elternteil, nur 20.000 Euro für Geschwister und nichteheliche Partner, sowie Steuerklassen und Sätze ordnet der Überblick zu den Erbschaftssteuer-Freibeträgen. Bei Immobilien entscheidet daneben die Familienheimbefreiung mit ihren Fallstricken von der unverzüglichen Selbstnutzung bis zur Zehnjahresbindung, und zunehmend der Bewertungsstreit mit dem Finanzamt, beides vertieft im Beitrag zur Erbschaftssteuer bei Immobilien. Wer die geerbte Immobilie verkaufen will, muss vorher die einkommensteuerliche Fußstapfentheorie kennen, nach der die Spekulationsfrist des Erblassers für die Erben weiterläuft, erklärt im Beitrag zum Thema geerbtes Haus verkaufen und Steuern.

Kapitel04 / 08

Die Erbengemeinschaft

Die Zwangsgemeinschaft, die auf Auflösung angelegt ist.

Erben mehrere gemeinsam, entsteht die Erbengemeinschaft, und mit ihr das konfliktträchtigste Kapitel des Erbrechts. Der Nachlass gehört allen zur gesamten Hand, Verwaltungsentscheidungen folgen den Stimmregeln des § 2038 BGB, und der verbreitetste Irrtum lautet, jeder Miterbe könne von den anderen die Auszahlung seines Anteils verlangen. § 2042 BGB gibt nur den Anspruch auf Auseinandersetzung des Ganzen. Systematik, Stimmquoten und die Auseinandersetzungswege in aufsteigender Eskalation, von der Vereinbarung über Abschichtung und Vermittlung bis zur Erbteilungsklage mit ihren ehrlichen Risiken, ordnet der Grundlagenbeitrag zur Erbengemeinschaft.

Der häufigste Anwendungsfall ist das gemeinsam geerbte Elternhaus. Wie die Übernahme durch ein Geschwister wirklich abläuft, vom Verkehrswertgutachten über den notariellen Vertrag bis zur Grunderwerbsteuerbefreiung, warum es keinen Auszahlungsanspruch gibt und was für den im Haus wohnenden Miterben gilt, steht im Beitrag zum Thema Haus geerbt mit Geschwistern. Blockiert ein Miterbe, hilft die Handlungsleiste des Beitrags zur Frage, was zu tun ist, wenn ein Miterbe blockiert, vom Notverwaltungsrecht bis zur Teilauseinandersetzung. Das einzige einseitige Druckmittel ist die Teilungsversteigerung, die jeder Miterbe ohne Zustimmung der anderen beantragen kann und die man androht, aber wegen der typischen Mindererlöse selten durchzieht. Und wer schlicht aussteigen will, findet im Beitrag zum Thema Erbteil verkaufen die nüchterne Gegenüberstellung von Erbteilsverkauf mit seinen Aufkäufer-Abschlägen, gesetzlichem Vorkaufsrecht der Miterben und der meist besseren Abschichtung.

Kapitel05 / 08

Kämpfen: Der Übergangene

Der Pflichtteil ist die sichere Hälfte. Der Angriff auf das Testament das riskante Ganze.

Wer enterbt wurde, hat als Abkömmling, Ehegatte oder Elternteil den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als sofort fälliger Geldanspruch gegen die Erben. Durchgesetzt wird er über eine feste Eskalationstreppe, von der Stufenmahnung über Auskunft und Wertermittlung bis zur Stufenklage, und gewonnen wird er fast immer in der Verfahrensführung, nicht im Urteil. Der Leitartikel zum Thema Pflichtteil einfordern führt durch alle Stufen. Die belastbare Zahl dahinter liefert der Beitrag zum Pflichtteil berechnen, von den Quoten über die Mitzählung Enterbter bis zum Immobilienwert als teuerstem Streitpunkt. Das schärfste Auskunftsinstrument ist das notarielle Nachlassverzeichnis mit den eigenen Ermittlungspflichten des Notars, und das Spielfeld der gesamten Auseinandersetzung ist die Pflichtteilsverjährung, drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis, das zentrale Druckmittel beider Seiten. Ist der Nachlass auffällig leer, führt der Weg über den Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mit jährlicher Abschmelzung hinzugerechnet, und beim vorbehaltenen Nießbrauch beginnt die Frist nach der Rechtsprechung gar nicht erst zu laufen, weshalb dort auch Jahrzehnte alte Übertragungen voll in der Rechnung stehen.

Der zweite Weg ist der Angriff auf das Testament selbst, und er verlangt Nüchternheit. Anfechtung wegen Irrtums, Drohung oder Übergehung binnen Jahresfrist und die fristlose Geltendmachung der Nichtigkeit wegen Testierunfähigkeit sind zwei getrennte Gleise mit unterschiedlichen Regeln, die Beweislast für die Testierunfähigkeit trägt der Angreifer, und Demenz-Angriffe ohne dichte medizinische Aktenlage scheitern weit überwiegend. Die Systematik, die Beweisstrategie und die ehrliche Erfolgsrechnung samt der oft klügeren Alternative des Pflichtteils stehen im Beitrag zum Thema Testament anfechten. Ein Sonderfall mit eigenem Publikum ist das gemeinschaftliche Testament nach dem ersten Todesfall: Was der überlebende Ehegatte noch ändern darf, wo die Bindungswirkung greift und welche Ansprüche Schlusserben gegen Beschenkte haben, erklärt der Beitrag zur Frage, ob sich ein Berliner Testament nach dem Tod ändern lässt. Und die dritte Konfliktlinie verläuft gegen den Staat: Fordert das Sozialamt wegen der Pflegekosten der Eltern verschenktes Vermögen zurück, gelten die eigenen Regeln des übergeleiteten Anspruchs mit einer Zehnjahresfrist, die anders läuft als die des Pflichtteilsrechts, geordnet im Beitrag zum Thema Schenkung und Sozialamt.

Kapitel06 / 08

Die Fristen des Erbrechts

Die Schnellübersicht. Für alles Weitere: der Verfahrens-Hub.

Vier Fristen strukturieren das gesamte Gebiet, und sie laufen unabhängig voneinander. Die Ausschlagung: sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund, sechs Monate bei Auslandsbezug (§ 1944 BGB), vorzeitig beendet durch jede Annahme einschließlich des Erbscheinsantrags. Die Testamentsanfechtung: ein Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§ 2082 BGB), während die Geltendmachung der Testierunfähigkeit fristlos bleibt. Der Pflichtteil: drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§§ 195, 199 BGB), gegen Beschenkte kenntnisunabhängig drei Jahre ab dem Erbfall. Und als äußerste Grenze die Dreißigjahresfristen, nach deren Ablauf endgültig Schluss ist. Daneben stehen die drei Zehnjahresfristen des Schenkungsrechts, die gleich klingen und gegensätzlich funktionieren: die abschmelzende Pflichtteilsergänzungsfrist, die Alles-oder-Nichts-Frist des Sozialhilferegresses und das steuerliche Freibetragsintervall. Die vollständige Fristenlehre mit allen Details, Hemmungen und Fallen trägt der Verfahrens-Hub zum Erbschein und Nachlassgericht, die Zehnjahresfristen stellt der Abgrenzungskasten in den Beiträgen zur Pflichtteilsergänzung und zum Sozialhilferegress nebeneinander.

Kapitel07 / 08

Was das alles kostet

Der wirtschaftliche Rahmen in drei Sätzen. Für alles Weitere: der Kosten-Hub.

Die fundierte anwaltliche Beratung kostet im Erbrecht zwischen 350 und 500 Euro. Danach rechnen spezialisierte Kanzleien, auch unsere, im Regelfall transparent nach Zeitaufwand ab, und im Gerichtsverfahren gilt die Streitwertlogik, nach der die unterlegene Partei beide Anwälte und das Gericht bezahlt, bei 100.000 Euro Streitwert zusammen rund 14.000 Euro. Die Rechtsschutzversicherung hilft im Erbrecht in den meisten Policen nicht oder nur für die Erstberatung, und die Gerichtsgebühren des Nachlassverfahrens, allen voran für den Erbschein, kommen nach dem Nachlasswert hinzu. Die vollständige Systematik mit Tabellen, Rechenbeispielen und der ehrlichen Antwort auf die Frage, ab welchem Nachlasswert sich anwaltliche Vertretung rechnet, steht ausschließlich im Kosten-Hub zu den Anwaltskosten im Erbrecht.

Kapitel08 / 08

Das Erbrecht im Überblick

RolleSituationBeitrag
ErblasserWer erbt ohne Testament, und wann das schiefgehtGesetzliche Erbfolge
ErblasserFormsicher testieren, Fehlerfolgen vermeidenTestament schreiben
ErblasserEhegattentestament mit Klausel-LösungenBerliner Testament
ErblasserBindung gegen Gegenleistung, UnternehmensnachfolgeErbvertrag
ErblasserNachlass steuern lassen oder Vollstrecker loswerdenTestamentsvollstrecker
ErblasserZweite Ehe, Stiefkinder, GeschiedenentestamentPatchworkfamilie
ErblasserWirksam ausschließen trotz PflichtteilEnterben
ErblasserPflichtteilslast legal reduzierenPflichtteil umgehen
ErblasserImmobilie zu Lebzeiten übertragenHaus überschreiben
ErblasserFreibeträge nutzen, Grenzen kennenErbschaftssteuer umgehen
ErblasserStrafklausel im EhegattentestamentPflichtteilsstrafklausel
ErblasserOnline-Konten und Daten regelnDigitaler Nachlass
ErbeBehalten oder nicht, Frist und FormErbe ausschlagen
ErbeAusschlagung für minderjährige KinderErbe ausschlagen für Kinder
ErbeFrist verpasst oder Entscheidung bereutErbausschlagung anfechten
ErbeHaftung auf den Nachlass beschränkenSchulden geerbt
ErbeWer die Beerdigung trotz Ausschlagung zahltBestattungskosten
ErbeErbnachweis, Verfahren, alle FristenErbschein
ErbeBankguthaben ohne Erbschein freigebenKonto des Verstorbenen
ErbeEU-Erbrecht, Nachlasszeugnis, AuslandsimmobilieErbe im Ausland
ErbeFreibeträge, Steuerklassen, SätzeErbschaftssteuer-Freibeträge
ErbeFamilienheim und BewertungsstreitErbschaftssteuer Immobilie
ErbeSpekulationsfrist beim VerkaufGeerbtes Haus verkaufen
ErbeWas der Ehepartner nach Güterstand erhältEhegattenerbrecht
ErbengemeinschaftVerwaltung, Stimmrechte, AuflösungErbengemeinschaft
ErbengemeinschaftElternhaus übernehmen, Geschwister abfindenHaus geerbt mit Geschwistern
ErbengemeinschaftDas einseitige Druckmittel und seine AbwehrTeilungsversteigerung
ErbengemeinschaftAussteigen per Verkauf oder AbschichtungErbteil verkaufen
ErbengemeinschaftHandlungsoptionen nach BlockadetypMiterbe blockiert
ÜbergangenerDie Eskalationstreppe zur DurchsetzungPflichtteil einfordern
ÜbergangenerQuote, Bemessung, RechenbeispielePflichtteil berechnen
ÜbergangenerSchenkungen und die Nießbrauch-FallePflichtteilsergänzung
ÜbergangenerDie Fristenmechanik als DruckmittelPflichtteilsverjährung
ÜbergangenerVollständige Auskunft erzwingenNotarielles Nachlassverzeichnis
ÜbergangenerAnfechtung, Testierunfähigkeit, BeweislastTestament anfechten
ÜbergangenerBindung des Berliner Testaments nach dem ersten TodesfallBerliner Testament ändern
Alle RollenRückforderung wegen PflegekostenSchenkung und Sozialamt
Alle RollenBeratung, Zeithonorar, ProzesskostenrisikoAnwaltskosten im Erbrecht

Stand: Juli 2026. Die Übersicht wird mit jeder Veröffentlichungswelle um neue Beiträge erweitert.

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