Ohne Testament oder Erbvertrag erbt die Familie nach dem gesetzlichen Schema: Verwandte in Ordnungen, zuerst die Kinder und deren Abkömmlinge, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern und deren Linien. Daneben erbt der Ehegatte mit einer Quote, die vom Güterstand abhängt, in der Zugewinngemeinschaft neben Kindern die Hälfte. Unverheiratete Partner, Stiefkinder und Schwiegerkinder erben nichts, gleich wie lange die Beziehung dauerte. Das Schema ist für die klassische Kernfamilie gebaut und funktioniert dort ordentlich. In fünf Situationen produziert es verlässlich Ergebnisse, die niemand gewollt hat, von der Patchworkfamilie bis zur ungewollten Erbengemeinschaft, und wer sich in einer davon wiederfindet, braucht kein Schema, sondern ein Testament.
Einleitung
Die gesetzliche Erbfolge ist das Testament, das der Staat für alle geschrieben hat, die keines schreiben, und die Mehrheit der Deutschen stirbt mit genau diesem Staatstestament. Es ist nicht schlecht, es ist nur für eine bestimmte Familie geschrieben: verheiratet, gemeinsame Kinder, keine Vorfamilien, keine besonderen Vermögensstrukturen. Je weiter das eigene Leben von diesem Modell abweicht, desto größer wird die Lücke zwischen dem, was das Gesetz anordnet, und dem, was gewollt war. Dieser Beitrag erklärt das Schema kompakt und zeigt vor allem, wann es nicht mehr passt, als Verteilerknoten in die Gestaltungs- und Konfliktthemen des Erbrechts.
Die Ordnungen
Wer näher dran ist, sperrt die Ferneren. Und Stämme ersetzen Verstorbene.
Verwandte erben in Ordnungen (§§ 1924 ff. BGB). Erste Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Kinder, Enkel, Urenkel. Zweite Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister und deren Kinder. Dritte Ordnung sind die Großeltern und deren Linien, Onkel, Tanten, Cousins, danach folgen die ferneren Ordnungen bis hin zum Staat als letztem Zwangserben. Zwei Regeln steuern das System. Erstens sperrt jede nähere Ordnung alle ferneren vollständig: Lebt auch nur ein Kind, erben weder Eltern noch Geschwister etwas. Zweitens gilt innerhalb der Ordnungen das Stammesprinzip: Jedes Kind bildet mit seinen Abkömmlingen einen Stamm, und ist ein Kind vorverstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle und teilen seinen Anteil. Die Tochter aus Siegen, die vor ihrem Vater stirbt, wird in der Erbfolge durch ihre eigenen Kinder ersetzt, nicht durch ihre Geschwister.
Nicht im Schema stehen alle, die nur sozial, aber nicht rechtlich zur Familie gehören: der nichteheliche Lebensgefährte, das Stiefkind, das Schwiegerkind, der beste Freund. Sie erben ohne Verfügung nichts, mit allen Härten, die daraus folgen, bis zur Kündigung der gemeinsamen Wohnung durch die Erben des Partners. Adoptierte Kinder erben dagegen wie leibliche, nichteheliche wie eheliche.
Verwandte erben in Ordnungen (§§ 1924 ff.
Der Ehegatte
Die Quote hängt am Güterstand. Und der Hausrat kommt obendrauf.
Der Ehegatte ist kein Verwandter und erbt nach eigenen Regeln neben den Ordnungen (§ 1931 BGB). Die Grundquote beträgt neben Abkömmlingen ein Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung die Hälfte. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich diese Quote pauschal um ein weiteres Viertel als Abgeltung des Zugewinnausgleichs (§ 1371 Abs. 1 BGB), sodass der Ehegatte neben Kindern die Hälfte erbt und neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel. Bei Gütertrennung gilt neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel, neben drei und mehr Kindern ein Viertel, und in der Gütergemeinschaft bleibt es beim Grundviertel neben Abkömmlingen. Zusätzlich steht dem Ehegatten der Voraus zu, im Wesentlichen der gemeinsame Hausrat und das Familienauto, neben Erben der zweiten Ordnung vollständig, neben Kindern soweit zur angemessenen Haushaltsführung nötig, ein regelmäßig übersehener Posten mit realem Wert.
| Konstellation | Ehegatte | Übrige Erben |
|---|---|---|
| Zugewinngemeinschaft, Ehegatte neben Kindern | 1/2 | Kinder teilen 1/2 nach Stämmen |
| Zugewinngemeinschaft, Ehegatte neben Eltern oder Geschwistern | 3/4 | Zweite Ordnung teilt 1/4 |
| Gütertrennung, Ehegatte neben einem Kind | 1/2 | Kind 1/2 |
| Gütertrennung, Ehegatte neben zwei Kindern | 1/3 | Kinder je 1/3 |
| Keine Verwandten der ersten und zweiten Ordnung, keine Großeltern | Alleinerbe | Keine |
| Keine Verwandten, kein Ehegatte | Entfällt | Staat als gesetzlicher Zwangserbe |
Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.
Eine taktische Feinheit gehört hierher: Der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft kann das pauschale System auch ausschlagen und stattdessen den konkret berechneten Zugewinnausgleich plus den kleinen Pflichtteil verlangen, was bei hohem realem Zugewinn mehr Geld bringt. Diese güterrechtliche Lösung und die vollständige Quotenlogik des Ehegattenerbrechts vertieft der Beitrag zur Frage, was der Ehepartner erbt.
Die fünf Problemsituationen
Wo das Schema verlässlich versagt. Und wohin es dann weitergeht.
Erstens die Patchworkfamilie: Stiefkinder erben nichts, die Kinder aus erster Ehe erben neben dem neuen Ehegatten, und über die Todesreihenfolge wandert Vermögen zufällig zwischen den Familienlinien. Die durchgerechnete Kollision und ihre Lösungen stehen im Beitrag zum Erbrecht der Patchworkfamilie. Zweitens die Unverheirateten: Der Partner eines Lebens erbt nichts und hat nicht einmal einen Pflichtteil, neben seinen Schwiegereltern in spe steht er mit leeren Händen da, und nur ein Testament oder Erbvertrag ändert das. Drittens die ungewollte Erbengemeinschaft: Sobald mehrere erben, und das ist der gesetzliche Normalfall, entsteht die Zwangsgemeinschaft mit Einstimmigkeitserfordernissen und Blockadepotenzial, deren Regeln der Beitrag zur Erbengemeinschaft ordnet, im Immobilienfall die häufigste Konfliktquelle überhaupt. Viertens die minderjährigen Erben: Erben Kinder direkt, etwa nach dem Stammesprinzip für einen vorverstorbenen Elternteil, verwalten die sorgeberechtigten Eltern deren Vermögen, im Geschiedenenfall also unter Umständen genau der Ex-Partner, und familiengerichtliche Genehmigungen bremsen jede Verfügung. Fünftens der ferne Erbfall: In kinderlosen Konstellationen erben Verwandte, die der Erblasser kaum kannte, im Extremfall nach aufwendiger Erbenermittlung, und am Ende der Kaskade steht der Staat.
Wer sich in einer dieser Situationen wiederfindet, sollte das Schema nicht erleiden, sondern ersetzen. Das Instrument dafür ist das Testament, dessen Form- und Inhaltsregeln der Beitrag zum Testament schreiben liefert, und der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme, wer nach heutigem Stand erben würde.
Was Sie konkret tun sollten
Vom Schema zur eigenen Entscheidung.
- Erstens. Zeichnen Sie Ihre gesetzliche Erbfolge nach heutigem Stand auf: Wer würde erben, mit welcher Quote, und entstünde eine Erbengemeinschaft. Wir erstellen diese Bestandsaufnahme in der Erstberatung als Standardbaustein.
- Zweitens. Prüfen Sie, ob Sie in einer der fünf Problemsituationen leben, Patchwork, unverheiratet, Immobilie mit mehreren künftigen Erben, minderjährige Nachrücker, ferne Verwandtschaft. Wenn ja, ist das Schema für Sie keine Lösung, sondern das Risiko.
- Drittens. Ersetzen Sie das Schema dort, wo es nicht passt, durch ein formwirksames Testament mit klaren Quoten und Ersatzerben, und ordnen Sie Sonderkonstellationen mit den passenden Instrumenten bis zum Erbvertrag.
- Viertens. Denken Sie als künftiger Erbe in der umgekehrten Richtung: Wer ohne Testament in eine Erbengemeinschaft oder ein Nachrücken hineingerät, findet die Verfahrensschritte und Fristen im Beitrag zum Erbschein und Nachlassgericht und die Kostenseite im Beitrag zu den Anwaltskosten im Erbrecht.
Häufige Fragen
Wer erbt ohne Testament?
Die Verwandten in Ordnungen, zuerst Kinder und deren Abkömmlinge, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern und deren Linien, daneben der Ehegatte mit güterstandsabhängiger Quote. Jede nähere Ordnung schließt die ferneren vollständig aus.
Wie viel erbt der Ehepartner ohne Testament?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft neben Kindern die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel, zuzüglich des Voraus am Hausrat. Bei Gütertrennung gilt neben einem Kind die Hälfte, neben zweien ein Drittel, neben dreien oder mehr ein Viertel.
Erbt der Lebensgefährte ohne Trauschein?
Nein, nichteheliche Partner haben weder ein gesetzliches Erbrecht noch einen Pflichtteil, unabhängig von der Dauer der Beziehung. Absicherung ist nur durch Testament oder Erbvertrag möglich, steuerlich mit einem Freibetrag von lediglich 20.000 Euro.
Erben Stiefkinder und Schwiegerkinder gesetzlich?
Nein, beide sind mit dem Erblasser nicht verwandt und stehen außerhalb des Schemas. Adoptierte Kinder erben dagegen wie leibliche Kinder in der ersten Ordnung.
Was passiert, wenn ein Kind vor dem Erblasser gestorben ist?
Dessen Kinder treten nach dem Stammesprinzip an seine Stelle und teilen seinen Erbteil unter sich. Der Anteil wandert also in die nächste Generation desselben Stammes, nicht zu den Geschwistern des Verstorbenen.
Wann erbt der Staat?
Wenn weder Verwandte noch ein Ehegatte vorhanden oder alle Berufenen ausgeschlagen haben. Der Staat kann nicht ausschlagen, haftet für Nachlassschulden aber nur mit dem Nachlass.
Weiterführende Beiträge
- Testament schreiben: das Instrument, das das gesetzliche Schema ersetzt.
- Patchworkfamilie und Erbrecht: die Konstellation, in der das Schema am teuersten versagt.
- Erbengemeinschaft: die Zwangsgemeinschaft, die das Schema im Regelfall erzeugt.
- Was erbt der Ehepartner: Quoten, Voraus und die güterrechtliche Lösung im Detail.
- Erbschein und Nachlassgericht: das Verfahren, wenn der gesetzliche Erbfall eingetreten ist.



