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Ratgeber

Medizin

Leistungen der Pflegeversicherung.

Was jeder Pflegegrad konkret auslöst, warum der Sprung von Pflegegrad 1 auf 2 der größte im ganzen System ist und wie sich daraus berechnen lässt, ob sich ein Widerspruch lohnt.

9 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter; eine nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt für die Pflegegrade 2 bis 5 monatlich 347, 599, 800 und 990 Euro, die ambulante Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht ab Pflegegrad 1 zu. Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro finanziert.

Kapitel01 / 07

Einleitung

Dieser Beitrag ist keine Leistungsübersicht um ihrer selbst willen. Er beantwortet eine Frage, die in Widerspruchsverfahren regelmäßig zu spät gestellt wird: Was ist eine Pflegegradstufe eigentlich wert.

Diese Frage entscheidet nämlich darüber, ob sich der Aufwand eines Verfahrens lohnt, und sie wird fast immer falsch beantwortet. Betroffene schauen auf den Monatsbetrag und finden die Differenz überschaubar. Tatsächlich läuft ein Pflegegrad über Jahre, er umfasst mehrere Leistungsarten nebeneinander, und der Unterschied zwischen zwei Stufen summiert sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag.

Hinzu kommt: Das sozialgerichtliche Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei, und bei Erfolg trägt die Kasse die notwendigen Anwaltskosten. Die wirtschaftliche Rechnung fällt hier deshalb häufiger positiv aus als in jedem anderen Bereich des Medizinrechts. Dieser Beitrag liefert die Zahlen dafür. Er ergänzt unseren Beitrag dazu, was zu tun ist, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist; die Einordnung des Rechtsgebiets finden Sie auf unserer Seite zum Anwalt für Medizinrecht.

Kapitel02 / 07

Die Schwelle. Warum Pflegegrad 1 kaum Leistungen auslöst.

Der größte Sprung im System liegt zwischen der ersten und der zweiten Stufe.

Pflegegrad 1 ist der Grad, der am häufigsten für eine Bewilligung gehalten wird und tatsächlich fast nichts auslöst. Es gibt weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen, weder Verhinderungs- noch Kurzzeitpflege und keine Tages- oder Nachtpflege als eigenständige Leistung.

Was es bei Pflegegrad 1 gibt, ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich, ein Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme sowie die kostenlose Pflegeberatung.

Ab Pflegegrad 2 steht dagegen das gesamte Leistungsspektrum offen. Wer also einen Bescheid über Pflegegrad 1 erhält, obwohl 27 Punkte erreichbar gewesen wären, verliert nicht ein paar Euro, sondern den Zugang zum System. Dieser Unterschied ist der wirtschaftlich bedeutsamste des gesamten Pflegerechts, und er ist der häufigste Anlass für einen Widerspruch. Wie er zu begründen ist, steht im Beitrag zum zu niedrigen Pflegegrad, und die Grundlage dafür liefert das Pflegetagebuch.

Pflegegrad 1 ist der Grad, der am häufigsten für eine Bewilligung gehalten wird und tatsächlich fast nichts auslöst.

Kapitel03 / 07

Die Leistungsarten. Was nebeneinander steht.

Geldleistung, Sachleistung, Kombination und die Töpfe, die nicht angerechnet werden.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhält, wer zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen versorgt wird. Es ist eine Geldleistung zur freien Verwendung. Wer Pflegegeld bezieht, muss allerdings regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen; unterbleibt er, kann die Leistung gekürzt oder eingestellt werden.

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI erhält, wer im häuslichen Umfeld von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Der Betrag liegt deutlich über dem Pflegegeld, wird aber nicht ausgezahlt, sondern gegenüber dem Dienst abgerechnet.

Beides lässt sich über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI verbinden. Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise ausgeschöpft, wird der nicht genutzte prozentuale Anteil als Pflegegeld ausgezahlt. Wer also die Hälfte des Sachleistungsbetrags in Anspruch nimmt, erhält die Hälfte des Pflegegeldes.

Daneben stehen Leistungen, die nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet werden. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI für Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienstleistungen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 42 Euro monatlich. Und die Tages- und Nachtpflege mit eigenen Budgets, die die ambulanten Sachleistungen nicht schmälern.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Auszeiten der Pflegeperson: Seit dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert, der ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht und flexibel auf beide Leistungsarten verteilt werden kann. Die frühere Vorpflegezeit ist entfallen.

Kapitel04 / 07

Die Zahlen. Und was eine Stufe wert ist.

Die Rechnung, die vor jedem Widerspruch stehen sollte.

Die folgende Übersicht gibt die Beträge wieder, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und 2026 unverändert fortbestehen.

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld monatlich, § 37 SGB XI347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung ambulant monatlich, § 36 SGB XI796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Tages- und Nachtpflege monatlich721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbetrag monatlich, § 45b SGB XI131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich42 €42 €42 €42 €42 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €

Stand: Juli 2026. Beträge nach dem SGB XI, gültig seit 1. Januar 2025 und unverändert für 2026; die nächste reguläre Dynamisierung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Vollstationäre Leistungsbeträge und die Leistungszuschläge zum Eigenanteil sind hier nicht abgebildet. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Aus diesen Zahlen ergibt sich die Rechnung, um die es geht. Wer statt Pflegegrad 2 den Pflegegrad 3 erhält, bekommt bei Pflegegeldbezug monatlich 252 Euro mehr, bei Sachleistungsbezug 701 Euro mehr. Über fünf Jahre sind das rund 15.000 beziehungsweise rund 42.000 Euro, und die Tages- und Nachtpflege ist darin noch nicht enthalten.

Der Sprung von keinem Grad oder Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 lässt sich gar nicht als Differenz beziffern, weil er den Zugang zu Leistungsarten eröffnet, die vorher überhaupt nicht bestanden.

Genau deshalb ist der übliche Reflex, den Widerspruch wegen des überschaubaren Monatsbetrags zu unterlassen, wirtschaftlich falsch. Die richtige Bezugsgröße ist die voraussichtliche Bezugsdauer, und die beträgt bei einer chronischen Erkrankung selten weniger als mehrere Jahre.

Kapitel05 / 07

Was Sie konkret tun sollten

  • Erstens. Rechnen Sie den Wert der streitigen Stufe über die voraussichtliche Bezugsdauer, nicht über den Monat. Das ist die einzige belastbare Grundlage für die Entscheidung über einen Widerspruch.
  • Zweitens. Prüfen Sie, ob alle zustehenden Leistungsarten tatsächlich abgerufen werden. Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Tages- oder Nachtpflege werden nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.
  • Drittens. Prüfen Sie die Kombinationsleistung, wenn ein Pflegedienst nur teilweise in Anspruch genommen wird. Der nicht genutzte Anteil des Sachleistungsbudgets wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
  • Viertens. Rufen Sie bei Pflegegeldbezug die vorgeschriebenen Beratungsbesuche ab. Ihr Unterbleiben kann zur Kürzung oder Einstellung der Leistung führen.
  • Fünftens. Nutzen Sie den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bewusst. Er ist seit dem 1. Juli 2025 flexibel auf beide Leistungsarten verteilbar, und die frühere Vorpflegezeit ist entfallen.
  • Sechstens. Legen Sie bei einer zu niedrigen Einstufung fristgerecht Widerspruch ein und begründen Sie ihn modulweise. Wie das geht, steht in unserem Beitrag zum zu niedrigen Pflegegrad.
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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Für die Pflegegrade 2 bis 5 monatlich 347, 599, 800 und 990 Euro. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich, einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sowie die kostenlose Pflegeberatung. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, über die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise ausgeschöpft, wird der nicht genutzte prozentuale Anteil als Pflegegeld ausgezahlt. Wer etwa die Hälfte der Sachleistung nutzt, erhält die Hälfte des Pflegegeldes.

Was hat sich bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geändert?

Seit dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen aus einem gemeinsamen Jahresbetrag finanziert, der ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht und flexibel auf beide Leistungsarten verteilt werden kann. Die frühere Vorpflegezeit ist entfallen.

Lohnt sich ein Widerspruch wegen einer Stufe?

Fast immer, wenn er begründet ist. Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen beim Pflegegeld monatlich 252 Euro und bei der Sachleistung 701 Euro, über fünf Jahre also mittlere fünfstellige Beträge. Hinzu kommt, dass das sozialgerichtliche Verfahren für Versicherte gerichtskostenfrei ist und die Kasse bei Erfolg die notwendigen Anwaltskosten trägt.

Wann steigen die Beträge wieder?

Nach der geltenden Rechtslage ist die nächste reguläre Dynamisierung frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Für 2026 und 2027 sind keine Erhöhungen beschlossen.

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