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Ratgeber

Familie

Unterhalt wird nicht gezahlt.

Welche Eskalationsstufen es gibt, warum die Vollstreckung wegen Unterhalt anderen Regeln folgt als jede andere und ab wann der Staat einspringt.

8 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Wird Kindesunterhalt nicht gezahlt, führt der Weg über vier Stufen: Titulierung, kostenlose Beistandschaft des Jugendamts, Unterhaltsvorschuss und Zwangsvollstreckung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 monatlich 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 299 Euro von sechs bis elf und 394 Euro von zwölf bis siebzehn. Bei der Vollstreckung gilt eine Besonderheit, die den Unterschied macht: Unterhaltsgläubiger sind privilegiert, die gewöhnlichen Pfändungsfreigrenzen gelten für sie nicht. Ohne Titel funktioniert allerdings keine dieser Stufen, und genau daran scheitern die meisten Fälle.

Kapitel01 / 07

Einleitung

Die Ausgangslage ist immer dieselbe. Der Unterhalt wird zunächst unregelmäßig gezahlt, dann gekürzt, dann gar nicht mehr. Es folgen Erklärungen, Vertröstungen und irgendwann Funkstille. Wer in dieser Lage weiter verhandelt, verliert Monate, und die Rückstände wachsen zu einem Betrag an, der später kaum noch beitreibbar ist.

Der Fehler liegt fast immer am Anfang. Ohne vollstreckbaren Titel gibt es keine Zwangsvollstreckung, keine Beistandschaft mit Durchsetzungsmandat und keine belastbare Grundlage für den Rückgriff des Staates. Wer einen Titel hat, verfügt über eine Eskalationsleiter, die zuverlässig funktioniert. Wer keinen hat, verfügt über eine Forderung, die niemanden interessiert.

Dieser Beitrag beschreibt die vier Stufen der Durchsetzung, den Unterhaltsvorschuss mit seinen Voraussetzungen und Grenzen, die privilegierte Vollstreckung sowie die strafrechtliche Dimension.

Kapitel02 / 07

Zuerst der Titel

Ohne ihn funktioniert keine der weiteren Stufen.

Ein Unterhaltsanspruch ist nur vollstreckbar, wenn er tituliert ist. Drei Wege stehen offen: die Jugendamtsurkunde, die notarielle Urkunde und der gerichtliche Beschluss oder Vergleich.

Die Jugendamtsurkunde ist der einfachste Weg. Sie ist kostenlos, wird beim Jugendamt errichtet und ist sofort vollstreckbar. Sie setzt allerdings die Mitwirkung des Pflichtigen voraus, denn er muss sich freiwillig unterwerfen. Verweigert er das, führt der Weg über das Familiengericht, wobei der vereinfachte Verfahrensweg für Kindesunterhalt bis zum anderthalbfachen Mindestunterhalt zur Verfügung steht.

Empfehlenswert ist in jedem Fall die dynamische Fassung, also die Titulierung als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe. Ein solcher Titel passt sich mit jeder neuen Düsseldorfer Tabelle und mit jedem Altersstufenwechsel automatisch an, ohne dass ein neues Verfahren nötig wäre. Wie sich der zu titulierende Betrag ermittelt, erklärt unser Beitrag zum Kindesunterhalt.

Wir empfehlen die Titulierung auch dann, wenn zuverlässig gezahlt wird. Sie kostet beim Jugendamt nichts und verschafft beiden Seiten Klarheit. Wer erst titulieren lässt, wenn nicht mehr gezahlt wird, verliert die Zeit, die das Verfahren braucht.

Ein Unterhaltsanspruch ist nur vollstreckbar, wenn er tituliert ist.

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Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss

Die beiden staatlichen Hilfen und ihre Grenzen.

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts. Auf schriftlichen Antrag des betreuenden Elternteils übernimmt das Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung des Kindesunterhalts, einschließlich Auskunftsverlangen, Berechnung, Titulierung und Vollstreckung. Die elterliche Sorge wird dadurch nicht eingeschränkt, und die Beistandschaft endet jederzeit auf schriftliche Erklärung.

Für einfache Fälle ist sie das Mittel der Wahl, und wir raten ausdrücklich dazu. Sie stößt allerdings an Grenzen, wo die Einkommensermittlung anspruchsvoll wird, insbesondere bei Selbständigen, bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder bei komplexen Einkommensstrukturen. Dazu unser Beitrag zum Unterhalt bei Selbständigen.

Der Unterhaltsvorschuss tritt daneben. Er wird gezahlt, wenn ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt in ausreichender Höhe leistet. Die Leistung beträgt 2026 monatlich 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 299 Euro von sechs bis elf und 394 Euro von zwölf bis siebzehn. Sie ergibt sich rechnerisch aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Für Kinder ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere darf der betreuende Elternteil keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder muss ein Mindesteinkommen erzielen.

Wichtig ist die Rechtsfolge: Der Unterhaltsanspruch geht in Höhe der Leistung auf das Land über, das anschließend beim Pflichtigen Rückgriff nimmt. Der Unterhaltsvorschuss ist damit keine Schenkung an den Pflichtigen, sondern eine Vorfinanzierung. Übersteigt der geschuldete Unterhalt die Vorschussleistung, bleibt der Differenzbetrag beim Kind und muss gesondert durchgesetzt werden.

StufeInstrumentKostenVoraussetzung
1Aufforderung mit Auskunftsverlangengeringkeine, sichert den Anspruchszeitpunkt
2Titulierung, JugendamtsurkundekostenlosMitwirkung des Pflichtigen
3Beistandschaft des Jugendamtskostenlosschriftlicher Antrag
4Unterhaltsvorschusskeinealleinerziehend, kein ausreichender Unterhalt
5Vereinfachtes Verfahren beim FamiliengerichtgeringKindesunterhalt bis zum 1,5-fachen Mindestunterhalt
6Lohn- und Kontopfändung nach § 850d ZPOmittelvollstreckbarer Titel
7Vermögensauskunft, Strafanzeigegeringerfolglose Vollstreckung, Vorsatz

Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

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Vollstreckung und Strafrecht

Warum Unterhaltsgläubiger besser dastehen als alle anderen.

Bei der Vollstreckung wegen Unterhalt gelten die gewöhnlichen Pfändungsfreigrenzen nicht. Das ist der entscheidende Unterschied zu jeder anderen Forderung. Während ein normaler Gläubiger die Pfändungstabelle beachten muss, kann der Unterhaltsgläubiger beantragen, dass diese Grenzen nicht angewendet werden. Dem Schuldner ist dann nur noch so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und für vorrangige oder gleichrangige Unterhaltspflichten benötigt, was sich am sozialhilferechtlichen Bedarf orientiert.

Praktisch bedeutet das: Auch bei einem Einkommen, das nach der gewöhnlichen Pfändungstabelle vollständig geschützt wäre, lässt sich wegen Unterhalt pfänden. Der Antrag muss allerdings ausdrücklich gestellt werden, das Vollstreckungsgericht setzt den abweichenden Freibetrag dann individuell fest. Ein Pfändungsbeschluss, der diesen Antrag nicht enthält, verschenkt das gesamte Privileg.

Für Rückstände, die länger als ein Jahr vor dem Antrag fällig geworden sind, gilt das Privileg allerdings nur eingeschränkt, nämlich soweit anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hat. Auch das ist ein Grund, nicht zu warten.

Bleibt die Vollstreckung erfolglos, kommen die Vermögensauskunft und, bei entsprechendem Vorsatz, eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in Betracht. Das Strafrecht ist hier allerdings ein zweischneidiges Mittel: Es erzeugt Druck, bringt aber kein Geld, und es beschädigt die Elternebene dauerhaft. Wir setzen es nur ein, wenn alle vollstreckungsrechtlichen Wege ausgeschöpft sind und Anhaltspunkte für ein bewusstes Entziehen bestehen, etwa bei einem plötzlichen Wechsel in eine geringfügige Beschäftigung ohne wirtschaftlichen Grund.

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Was Sie konkret tun sollten

Die Reihenfolge, wenn die Zahlungen ausbleiben.

  • Erstens. Fordern Sie schriftlich mit kurzer Frist zur Zahlung auf und verlangen Sie zugleich Auskunft über die aktuellen Einkünfte. Damit sichern Sie den Anspruchszeitpunkt für den Fall, dass sich der Betrag als zu niedrig erweist.
  • Zweitens. Lassen Sie titulieren, wenn kein Titel vorliegt, und zwar dynamisch. Ohne Titel ist keine der weiteren Stufen zugänglich, und die Jugendamtsurkunde kostet nichts.
  • Drittens. Beantragen Sie die Beistandschaft beim Jugendamt, solange der Fall einfach gelagert ist. Sie ist kostenlos und übernimmt Berechnung, Titulierung und Vollstreckung. Bei selbständigen Pflichtigen oder unklaren Einkommensverhältnissen raten wir dagegen zur anwaltlichen Vertretung.
  • Viertens. Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss, sobald die Zahlungen ausbleiben. Er überbrückt die Zeit bis zur Durchsetzung, und der Anspruch geht insoweit auf das Land über, das den Rückgriff selbst betreibt.
  • Fünftens. Warten Sie mit der Vollstreckung nicht länger als nötig. Für Rückstände, die über ein Jahr zurückliegen, ist die privilegierte Pfändung eingeschränkt, und die Beitreibbarkeit sinkt mit jedem Monat.
  • Sechstens. Stellen Sie bei der Pfändung ausdrücklich den Antrag nach § 850d ZPO. Ohne ihn gelten die gewöhnlichen Freigrenzen, und die Pfändung läuft in vielen Fällen ins Leere.
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Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?

Zuerst schriftlich auffordern und Auskunft verlangen, dann titulieren lassen, sofern kein Titel besteht. Anschließend stehen die kostenlose Beistandschaft des Jugendamts, der Unterhaltsvorschuss und die Zwangsvollstreckung offen. Ohne vollstreckbaren Titel funktioniert keine dieser Stufen.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

Monatlich 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 299 Euro von sechs bis elf und 394 Euro von zwölf bis siebzehn Jahre. Die Beträge ergeben sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Für Kinder ab zwölf Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen an Einkommen oder Leistungsbezug des betreuenden Elternteils.

Was ist eine Beistandschaft?

Ein kostenloses Angebot des Jugendamts, das auf schriftlichen Antrag die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung des Kindesunterhalts übernimmt, einschließlich Auskunft, Berechnung, Titulierung und Vollstreckung. Die elterliche Sorge wird dadurch nicht eingeschränkt, und sie endet jederzeit auf schriftliche Erklärung.

Kann trotz niedrigem Einkommen gepfändet werden?

Ja. Für Unterhaltsforderungen gelten die gewöhnlichen Pfändungsfreigrenzen nicht. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und für vor- oder gleichrangige Unterhaltspflichten benötigt. Der Antrag muss allerdings ausdrücklich gestellt werden, sonst greift das Privileg nicht.

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