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Ratgeber

Familie

Kindesunterhalt berechnen.

Wie sich der Zahlbetrag Schritt für Schritt aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt, welche fünf Fehler in fast jeder Laienrechnung stecken und warum das bereinigte Nettoeinkommen etwas anderes ist als das, was auf der Gehaltsabrechnung steht.

13 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des nicht betreuenden Elternteils und das Alter des Kindes. Der Mindestunterhalt beträgt 2026 486 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 558 Euro von sechs bis elf und 653 Euro von zwölf bis siebzehn. Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle, woraus sich der Zahlbetrag ergibt. Die eigentliche Arbeit steckt allerdings nicht in der Tabelle, sondern in der Zeile davor: Was genau vom Bruttoeinkommen abgezogen werden darf, entscheidet über die Einkommensgruppe und damit über hunderte Euro im Jahr.

Kapitel01 / 10

Einleitung

Der Kindesunterhalt gilt als der berechenbarste Bereich des Familienrechts, und in gewisser Weise stimmt das. Es gibt eine Tabelle, es gibt Altersstufen, es gibt Zahlbeträge zum Ablesen. Genau diese scheinbare Einfachheit ist der Grund, warum so viele Berechnungen falsch sind.

Denn die Tabelle beantwortet nur die zweite Hälfte der Frage. Sie ordnet einem bereinigten Nettoeinkommen einen Bedarfssatz zu. Was aber ein bereinigtes Nettoeinkommen ist, steht nicht in der Tabelle, sondern in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte und in der Rechtsprechung. Hier wird entschieden, ob eine Altersvorsorge abzugsfähig ist, wie ein Firmenwagen zu bewerten ist, ob Schulden berücksichtigt werden und was mit Überstunden und Boni geschieht. Zwischen dem Nettobetrag auf der Abrechnung und dem unterhaltsrechtlich maßgeblichen Betrag liegen regelmäßig mehrere hundert Euro, und häufig auch eine Einkommensgruppe.

Hinzu kommt eine Eigenheit, die selten erklärt wird. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie ist eine Leitlinie, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten herausgibt, und sie geht vom Regelfall zweier Unterhaltsberechtigter aus. Wer nur ein Kind hat, kann höher eingestuft werden, wer drei hat, niedriger. Diese Anpassung wird in Laienrechnungen praktisch nie vorgenommen.

Dieser Beitrag erklärt, wer zahlt und wonach sich die Höhe richtet, wie das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt wird, eine vollständige Berechnung mit allen Zwischenschritten nach der Tabelle 2026, die Sonderfälle volljähriger und studierender Kinder sowie des Wechselmodells, den Mangelfall mit seiner Rangfolge und schließlich die Titulierung. Er richtet sich an beide Elternteile.

Kapitel02 / 10

Wer zahlt und wie viel

Barunterhalt, Betreuungsunterhalt und die Altersstufen.

Beide Eltern schulden ihrem minderjährigen Kind Unterhalt. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht durch Pflege und Erziehung, der andere durch Zahlung. Diese Gleichwertigkeit ist der Grund, warum der betreuende Elternteil nicht zusätzlich zahlen muss, und sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes.

Die Höhe richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Die Tabelle kennt vier Altersstufen: null bis fünf, sechs bis elf, zwölf bis siebzehn Jahre sowie eine vierte Stufe für volljährige Kinder, die im Haushalt eines Elternteils wohnen. Der Wechsel in die nächste Stufe erfolgt automatisch mit dem Geburtstag, und zwar auch bei einem bereits titulierten dynamischen Unterhalt.

Die erste Einkommensgruppe reicht bis 2.100 Euro und entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Ab der zweiten Gruppe steigen die Bedarfssätze in Schritten, und zwar von der zweiten bis zur fünften Gruppe um je fünf Prozent des Mindestunterhalts und ab der sechsten Gruppe um je acht Prozent, jeweils aufgerundet auf volle Euro. Die fünfzehnte und letzte Gruppe endet bei 11.200 Euro. Bei höherem Einkommen ist der Bedarf konkret darzulegen.

EinkommensgruppeBereinigtes Netto0 bis 5 Jahre6 bis 11 Jahre12 bis 17 Jahre
1 (100 Prozent)bis 2.100 Euro486 Euro558 Euro653 Euro
3 (110 Prozent)2.501 bis 2.900 Euro535 Euro614 Euro719 Euro
5 (120 Prozent)3.301 bis 3.700 Euro584 Euro670 Euro784 Euro

Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle mit Stand 1. Januar 2026. Vollständige Tabelle mit fünfzehn Einkommensgruppen beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Beide Eltern schulden ihrem minderjährigen Kind Unterhalt.

Kapitel03 / 10

Das bereinigte Nettoeinkommen

Der Abschnitt, in dem die Verfahren entschieden werden.

Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen aus allen Quellen, also nicht nur das Gehalt, sondern auch Überstundenvergütungen, Boni, Sachbezüge wie ein privat nutzbarer Firmenwagen, Miet- und Kapitaleinkünfte, Steuererstattungen sowie Lohnersatzleistungen. Bei Selbständigen tritt an die Stelle des Nettoeinkommens der Dreijahresdurchschnitt des korrigierten Gewinns, was eine eigene Systematik erfordert und in unserem Beitrag zum Unterhalt bei Selbständigen behandelt wird.

Davon abzuziehen sind fünf Gruppen von Positionen. Erstens Steuern und Sozialabgaben. Zweitens berufsbedingte Aufwendungen, für die die Leitlinien eine Pauschale von fünf Prozent des Nettoeinkommens vorsehen, meist mit einer Unter- und einer Obergrenze, wobei höhere tatsächliche Aufwendungen nachgewiesen werden können. Die Fahrtkosten zur Arbeit werden nach den meisten Leitlinien mit einem festen Betrag je Entfernungskilometer angesetzt.

Drittens eine zusätzliche Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus, die in den Leitlinien regelmäßig mit bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens anerkannt wird, sofern die Beiträge tatsächlich gezahlt werden. Wer der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegt, kann deutlich mehr absetzen. Viertens Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit nicht bereits im Netto enthalten.

Fünftens Schulden, und dieser Punkt ist der streitanfälligste. Berücksichtigt werden nur Verbindlichkeiten, deren Bedienung unterhaltsrechtlich zumutbar ist. Vorrangig ist dabei stets der Mindestunterhalt des minderjährigen Kindes. Ein Konsumkredit, der nach der Trennung für ein neues Auto aufgenommen wurde, mindert den Unterhalt in aller Regel nicht, während gemeinsam während der Ehe eingegangene Verbindlichkeiten häufig anerkannt werden.

Nicht abzugsfähig sind dagegen die Kosten des Umgangs. Fahrten zum Kind, Verpflegung während der Umgangszeiten und die Einrichtung eines Kinderzimmers gehören zum eigenen Anteil des umgangsberechtigten Elternteils und mindern den Barunterhalt nicht. Nur in Ausnahmefällen mit außergewöhnlich hohen Umgangskosten, etwa bei großer räumlicher Entfernung, kommt eine Korrektur in Betracht.

Kapitel04 / 10

Die Rechnung

Ein vollständiges Beispiel mit allen Zwischenschritten.

Ein Vater aus dem Raum Leipzig verdient nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingten Aufwendungen und einer nachgewiesenen zusätzlichen Altersvorsorge bereinigt 3.400 Euro monatlich. Die beiden gemeinsamen Kinder, sieben und dreizehn Jahre alt, leben bei der Mutter.

Schritt eins ist die Einkommensgruppe. 3.400 Euro fallen in die fünfte Gruppe, die von 3.301 bis 3.700 Euro reicht und Bedarfssätze von 120 Prozent des Mindestunterhalts vorsieht. Da zwei Kinder unterhaltsberechtigt sind, entspricht die Lage dem Regelfall der Tabelle, eine Auf- oder Abstufung ist nicht veranlasst.

Schritt zwei sind die Bedarfssätze. Für das siebenjährige Kind gilt die zweite Altersstufe mit 670 Euro, für das dreizehnjährige die dritte mit 784 Euro.

Schritt drei ist die Kindergeldanrechnung. Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 259 Euro je Kind. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte angerechnet, also mit 129,50 Euro. Daraus ergeben sich Zahlbeträge von 540,50 Euro für das jüngere und 654,50 Euro für das ältere Kind, zusammen 1.195 Euro.

Schritt vier ist die Kontrolle der Leistungsfähigkeit. Dem erwerbstätigen Pflichtigen müssen gegenüber minderjährigen Kindern mindestens 1.450 Euro verbleiben, bei Nichterwerbstätigkeit 1.200 Euro. Nach Abzug der 1.195 Euro verbleiben ihm 2.205 Euro, der Selbstbehalt ist deutlich gewahrt.

Schritt fünf ist der Bedarfskontrollbetrag. Er ist nicht mit dem Selbstbehalt identisch, sondern soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen Pflichtigem und Kindern sicherstellen. Wird er unterschritten, auch unter Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten, kann eine Einstufung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe erfolgen. In unserem Beispiel greift das nicht, weil neben den beiden Kindern keine weiteren Verpflichtungen bestehen. Sobald aber ein Ehegattenunterhalt hinzukommt, ist diese Prüfung durchzuführen, und sie senkt den Kindesunterhalt in der Praxis häufiger, als Berechtigte erwarten.

Kapitel05 / 10

Volljährige, Studierende und das Wechselmodell

Drei Konstellationen mit eigenen Regeln.

Mit der Volljährigkeit ändert sich die Systematik grundlegend. Beide Elternteile werden barunterhaltspflichtig, und zwar anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen. Das Kindergeld wird nun in voller Höhe angerechnet, nicht mehr zur Hälfte. Ein Kind, das noch im Haushalt eines Elternteils wohnt und sich in der Schulausbildung befindet, wird nach der vierten Altersstufe der Tabelle bemessen, in der ersten Einkommensgruppe sind das 2026 698 Euro.

Privilegiert sind volljährige Kinder bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Sie stehen minderjährigen Kindern im Rang gleich, wodurch der niedrigere Selbstbehalt gilt. Alle übrigen volljährigen Kinder sind nachrangig, ihnen gegenüber gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 Euro.

Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, sieht die Tabelle einen Pauschalbedarf von 990 Euro monatlich vor, in dem eine Warmmiete von 440 Euro enthalten ist. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren sind darin nicht enthalten und kommen hinzu. Diesen Bedarf tragen beide Elternteile anteilig nach ihren Einkünften, wobei jedem zunächst sein angemessener Selbstbehalt verbleibt.

Beim Wechselmodell, also bei annähernd hälftiger Betreuung durch beide Eltern, versagt die Tabellensystematik. Der Unterhalt wird dann aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern ermittelt und nach Haftungsanteilen verteilt, zusätzlich sind die durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Mehrkosten zu berücksichtigen. Die vollständige Rechnung dazu behandelt unser Beitrag zum Unterhalt im Wechselmodell.

Kapitel06 / 10

Der Mangelfall

Wenn das Einkommen nicht für alle reicht.

Reicht das Einkommen nicht aus, um den Bedarf des Pflichtigen und aller gleichrangigen Berechtigten zu decken, liegt ein Mangelfall vor. Dann greift die gesetzliche Rangfolge.

Im ersten Rang stehen minderjährige Kinder und ihnen gleichgestellte privilegierte Volljährige. Im zweiten Rang folgen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind, sowie Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer. Im dritten Rang stehen die übrigen Ehegatten, danach folgen weitere Kinder und schließlich die Eltern des Pflichtigen.

Praktisch bedeutet das: Der Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder wird zuerst gedeckt. Reicht das Einkommen dafür nicht, wird der verbleibende Betrag nach der Mangelfallberechnung anteilig auf die gleichrangigen Kinder verteilt. Ein Ehegattenunterhalt kommt dann gar nicht mehr in Betracht.

Gegenüber minderjährigen Kindern trifft den Pflichtigen zudem eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er muss alle zumutbaren Einkünfte erzielen, notfalls einen Nebenjob annehmen oder eine besser bezahlte Tätigkeit suchen. Wer dem nicht nachkommt, dem wird ein fiktives Einkommen zugerechnet. Diese Zurechnung ist der häufigste Grund dafür, dass titulierte Beträge über der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit liegen.

Kapitel07 / 10

Titulierung und Durchsetzung

Warum ein Titel auch im besten Einvernehmen sinnvoll ist.

Ein Unterhaltsanspruch, der nicht tituliert ist, kann nicht vollstreckt werden. Die einfachste und kostenlose Form der Titulierung ist die Jugendamtsurkunde. Sie wird beim Jugendamt errichtet, kostet nichts, ist sofort vollstreckbar und lässt sich dynamisch fassen, also als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts, sodass sie sich mit jeder neuen Tabelle und mit jedem Altersstufenwechsel automatisch anpasst.

Wir empfehlen die Titulierung auch dann, wenn zuverlässig gezahlt wird. Für den betreuenden Elternteil sichert sie den Anspruch, für den zahlenden schafft sie Klarheit über die geschuldete Höhe und verhindert spätere Nachforderungen. Die dynamische Fassung erspart beiden Seiten den Streit bei jeder Tabellenanpassung.

Wird nicht gezahlt, stehen mehrere Wege offen, von der Beistandschaft des Jugendamts über den Unterhaltsvorschuss bis zur Lohnpfändung. Die Eskalationsleiter beschreibt unser Beitrag Unterhalt wird nicht gezahlt. Bleibt das Einkommen der Gegenseite intransparent, führt der Weg über den Auskunftsanspruch und den Stufenantrag. Und verändern sich die Verhältnisse dauerhaft, etwa durch Jobverlust oder Gehaltssprung, ist der Titel abzuändern, wobei die Abänderung regelmäßig erst ab Antragstellung wirkt.

Kapitel08 / 10

Was Sie konkret tun sollten

Die Reihenfolge, das Fristkritischste zuerst.

  • Erstens. Fordern Sie Unterhalt sofort schriftlich, auch wenn die Höhe noch unklar ist. Der Anspruch entsteht regelmäßig erst ab Aufforderung oder Auskunftsverlangen, rückwirkend gibt es nichts. Wir setzen dieses Schreiben in jedem Mandat innerhalb weniger Tage ab.
  • Zweitens. Verlangen Sie Auskunft über das Einkommen der letzten zwölf Monate einschließlich der letzten Steuererklärung und des letzten Steuerbescheids. Ohne diese Unterlagen ist keine belastbare Berechnung möglich, und Boni sowie Überstunden zeigen sich erst in der Jahresübersicht.
  • Drittens. Rechnen Sie mit dem bereinigten Netto, nicht mit dem Netto der Gehaltsabrechnung. Berufsbedingte Aufwendungen, zusätzliche Altersvorsorge und zumutbare Verbindlichkeiten mindern die Bemessungsgrundlage und können eine ganze Einkommensgruppe ausmachen.
  • Viertens. Prüfen Sie die Zahl der Unterhaltsberechtigten. Die Tabelle unterstellt zwei. Bei nur einem Kind kommt eine Höherstufung in Betracht, bei drei oder mehr eine Herabstufung. Diese Anpassung wird fast nie vorgenommen und verändert das Ergebnis spürbar.
  • Fünftens. Lassen Sie den Unterhalt titulieren, auch bei gutem Einvernehmen. Die Jugendamtsurkunde ist kostenlos, und ihre dynamische Fassung erspart beiden Seiten den Streit bei jeder Anpassung.
  • Sechstens. Wenn Sie zahlungspflichtig sind und Ihr Einkommen dauerhaft sinkt: Handeln Sie sofort. Die Abänderung eines Titels wirkt regelmäßig erst ab Antragstellung, und der bestehende Titel bleibt bis dahin vollstreckbar.
  • Siebtens. Klären Sie beim Übergang zur Volljährigkeit die Systematik neu. Beide Eltern werden barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird voll angerechnet, und ein bestehender Titel gegen einen Elternteil deckt diese neue Lage nicht ab.
Kapitel09 / 10

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kindesunterhalt 2026?

Der Mindestunterhalt beträgt 486 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 558 Euro von sechs bis elf und 653 Euro von zwölf bis siebzehn Jahre. Diese Sätze gelten in der ersten Einkommensgruppe bis 2.100 Euro bereinigtem Nettoeinkommen. Bei höherem Einkommen steigen die Bedarfssätze stufenweise bis zur fünfzehnten Gruppe, die bei 11.200 Euro endet.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Das Nettoeinkommen aus allen Quellen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, einer zusätzlichen Altersvorsorge in anerkanntem Umfang, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie zumutbarer Verbindlichkeiten. Es liegt regelmäßig mehrere hundert Euro unter dem Netto der Gehaltsabrechnung und entscheidet über die Einkommensgruppe.

Wie wird das Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, also 2026 mit 129,50 Euro von 259 Euro. Bei volljährigen Kindern wird es in voller Höhe angerechnet. Der Tabellenbetrag abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes ergibt den Zahlbetrag, also den Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.

Wie viel muss mir zum Leben bleiben?

Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern verbleibt Ihnen 2026 ein notwendiger Selbstbehalt von 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1.200 Euro ohne Erwerbstätigkeit. Gegenüber sonstigen volljährigen Kindern gilt ein angemessener Selbstbehalt von 1.750 Euro. Reicht das Einkommen nicht für alle Ansprüche, liegt ein Mangelfall vor.

Mindern die Kosten für den Umgang den Unterhalt?

In aller Regel nicht. Fahrtkosten zum Kind, Verpflegung während der Umgangszeiten und ein eingerichtetes Kinderzimmer sind vom umgangsberechtigten Elternteil zusätzlich zu tragen. Nur bei außergewöhnlich hohen Umgangskosten, etwa bei sehr großer Entfernung, kommt eine Korrektur in Betracht.

Kapitel10 / 10

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