Zum Inhalt springen
Ratgeber

Medizin

Krankengeld gestrichen.

Warum ein einziger Tag ohne Krankschreibung den gesamten Anspruch kosten kann, weshalb der Maßstab Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist und nicht der allgemeine Arbeitsmarkt, und was hinter den vier typischen Einstellungsgründen steckt.

12 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Krankengeld wird selten grundlos eingestellt, sondern fast immer nach einem von vier Mustern: ein Gutachten des Medizinischen Dienstes nach Aktenlage, eine Lücke zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die Aussteuerung nach 78 Wochen oder eine Entlassung aus der Rehabilitation als arbeitsfähig. Jedes dieser Muster hat eine eigene Gegenstrategie, und die Fristen unterscheiden sich erheblich. Entscheidend ist der Maßstab: Arbeitsunfähig ist, wer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichten kann, nicht wer für irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt untauglich ist. Und eine Lücke in der Krankschreibung ist der einzige dieser vier Fälle, der sich später kaum noch reparieren lässt.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Der Brief kommt in einer Lage, in der Betroffene ihn am wenigsten gebrauchen können. Man ist seit Monaten krank, das Einkommen besteht nur noch aus dem Krankengeld, und die Kasse teilt mit, dass die Zahlung eingestellt wird, weil der Medizinische Dienst zu dem Ergebnis gekommen sei, es bestehe Arbeitsfähigkeit. Beigefügt ist nichts, was diese Einschätzung erklären würde.

Was in dieser Situation zählt, ist eine klare Diagnose des Einstellungsgrundes, denn die Gegenstrategien haben nichts miteinander zu tun. Gegen ein Gutachten hilft eine strukturierte ärztliche Stellungnahme. Gegen eine Aussteuerung hilft kein Widerspruch, sondern eine Anschlussplanung. Gegen eine Lücke in den Bescheinigungen hilft manchmal gar nichts mehr, weshalb sie um jeden Preis vermieden werden muss.

Und es zählt der Maßstab. Arbeitsunfähigkeit bemisst sich nach der konkreten zuletzt ausgeübten Tätigkeit, nicht danach, ob man irgendetwas arbeiten könnte. Wer als Dachdecker, Pflegekraft, Fahrerin oder Handwerker beschäftigt war, wird nicht dadurch arbeitsfähig, dass ein Gutachter eine leichte Tätigkeit im Sitzen für zumutbar hält. Diese Verwechslung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsfähigkeit ist der häufigste Fehler in Gutachten und zugleich der stärkste Angriffspunkt, an dem wir als Anwalt für Medizinrecht in diesen Verfahren zuerst ansetzen.

Dieser Beitrag erklärt den Maßstab der Arbeitsunfähigkeit, die vier typischen Einstellungsgründe mit der jeweils passenden Gegenstrategie, welche Fristen und Verfahrenswege gelten, was die Aufforderung zur Rehabilitation bedeutet und welche Rolle die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dabei spielt. Er richtet sich an gesetzlich Versicherte, deren Krankengeld gestrichen oder angekündigt gestrichen wurde.

Kapitel02 / 08

Der Maßstab. Ihre Tätigkeit, nicht der Arbeitsmarkt.

Arbeitsunfähigkeit ist etwas anderes als Erwerbsminderung, und Gutachten verwechseln das regelmäßig.

Arbeitsunfähig ist, wer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichten kann oder wer sie nur unter der Gefahr verrichten könnte, dass sich der Gesundheitszustand erheblich verschlechtert. Maßstab ist damit die konkrete Beschäftigung mit ihren tatsächlichen Anforderungen, nicht ein abstraktes Leistungsvermögen.

Diese Unterscheidung wird in Ablehnungen ständig verwischt. Ein Gutachten stellt fest, es bestehe ein Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung, und die Kasse leitet daraus Arbeitsfähigkeit ab. Das ist der Maßstab der Erwerbsminderungsrente, nicht der des Krankengeldes. Solange die zuletzt ausgeübte Tätigkeit schweres Heben, Nachtdienste, dauerndes Stehen, hohe Konzentration oder ständigen Publikumskontakt verlangt und diese Anforderungen nicht erfüllt werden können, besteht Arbeitsunfähigkeit.

Für die Praxis folgt daraus die wichtigste Vorbereitung überhaupt: eine präzise Beschreibung des tatsächlichen Arbeitsplatzes. Nicht die Berufsbezeichnung, sondern die konkreten Tätigkeiten, Gewichte, Arbeitszeiten, Schichtmodelle, körperlichen und psychischen Anforderungen. Diese Beschreibung, idealerweise durch den Arbeitgeber bestätigt, ist die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung und fehlt in fast allen Widersprüchen, die wir übernehmen.

Eine Sonderkonstellation gilt für Versicherte ohne Arbeitsverhältnis. Ist die Beschäftigung beendet, wird auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abgestellt, solange der Krankengeldanspruch aus diesem Beschäftigungsverhältnis fortwirkt. Auch das wird in Bescheiden regelmäßig falsch behandelt.

Kapitel03 / 08

Der häufigste Grund. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Nach Aktenlage erstellt, ohne Untersuchung, auf Grundlage unvollständiger Befunde.

Die Kasse darf zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen. In der Praxis geschieht das häufig nach Aktenlage, also ohne persönliche Untersuchung, und auf Grundlage der Unterlagen, die der Kasse gerade vorliegen.

Daraus ergeben sich die Angriffspunkte, und sie sind fast immer dieselben. Erstens die Erkenntnisgrundlage: Wurde untersucht oder nur gelesen, und lagen die aktuellen Befunde überhaupt vor. Ein Gutachten, dem der Bericht der letzten stationären Behandlung oder der aktuelle psychiatrische Befund fehlt, bewertet einen Zustand, den es nicht kennt. Zweitens der Maßstab: Wurde die zuletzt ausgeübte Tätigkeit konkret zugrunde gelegt oder ein allgemeines Leistungsbild beschrieben. Drittens die Auseinandersetzung mit den behandelnden Ärzten: Weicht der Gutachter von deren Einschätzung ab, muss er das begründen, und pauschale Formulierungen genügen dafür nicht.

Die Gegenstrategie ist immer dieselbe Reihenfolge. Gutachten anfordern, denn es liegt dem Bescheid meist nicht bei. Arbeitsplatzbeschreibung erstellen. Und dann eine gezielte Stellungnahme der behandelnden Ärzte einholen, die nicht die Diagnose wiederholt, sondern erklärt, welche konkreten Anforderungen dieser Tätigkeit aus welchem Grund nicht erfüllt werden können. Diese Struktur geben wir den Ärzten vor, weil sie im Praxisalltag niemand kennt. Der weitere Verfahrensgang, von der Widerspruchsfrist bis zur Klage vor dem Sozialgericht, entspricht dem, was wir im Beitrag dazu, was zu tun ist, wenn die Krankenkasse ablehnt, im Einzelnen dargestellt haben.

Kapitel04 / 08

Die gefährlichste Konstellation. Die Lücke in der Krankschreibung.

Ein Tag zu spät beim Arzt, und der Anspruch ist weg.

Dieser Punkt ist derjenige, bei dem Beratung am dringendsten nötig ist, und zwar bevor etwas passiert. Der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an und bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, sofern diese Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erfolgt. Samstage gelten dabei nicht als Werktage.

Praktisch heißt das: Endet die Krankschreibung an einem Freitag und wird die Folgebescheinigung am Montag ausgestellt, ist alles in Ordnung, weil Samstag und Sonntag nicht zählen. Wird sie erst am Dienstag ausgestellt, ist eine Lücke entstanden, und der Anspruch kann entfallen. Da bei versicherungspflichtig Beschäftigten die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch am Anspruch selbst hängt, kann mit dem Anspruch zugleich der Versicherungsschutz in dieser Form enden.

Für eine Teilgruppe hat der Gesetzgeber die Härte entschärft: Für Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Bestand des Krankengeldanspruchs abhängt, bleibt der Anspruch auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit zwar nicht am nächsten Werktag, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt wird. Diese Regelung rettet Fälle, aber sie gilt nicht für jeden, und sie ist kein Freibrief.

Daraus folgen zwei eiserne Regeln, die wir jeder Mandantin und jedem Mandanten mitgeben. Erstens: Der Folgetermin gehört vor dem letzten Tag der Krankschreibung vereinbart, nicht danach. Zweitens: Weigert sich der behandelnde Arzt, weiter zu bescheinigen, muss noch am selben oder am nächsten Werktag ein anderer Arzt aufgesucht werden. Ein späterer Nachweis der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit durch Gutachten hilft nicht, wenn die lückenlose ärztliche Feststellung fehlt. Technische Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Bescheinigung sind demgegenüber ein Organisationsrisiko, das nach der Verwaltungspraxis nicht zulasten der Versicherten gehen soll, weshalb der Zeitpunkt des Arztbesuchs selbst dokumentiert werden sollte.

Kapitel05 / 08

Aussteuerung und Reha-Entlassung.

Zwei Konstellationen, in denen der Widerspruch der falsche Weg ist.

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht. Ist dieser Zeitraum ausgeschöpft, spricht man von Aussteuerung.

Gegen die Aussteuerung selbst hilft kein Widerspruch, wenn die Höchstdauer tatsächlich erreicht ist. Was hilft, ist Planung, und sie muss Monate vorher beginnen. Zu klären sind der Übergang in die Nahtlosigkeitsregelung der Arbeitsverwaltung, ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, die Frage des Krankenversicherungsschutzes nach dem Ende des Krankengeldbezugs und arbeitsrechtliche Folgen. Diesen Fahrplan haben wir gesondert im Beitrag zur Aussteuerung nach 78 Wochen dargestellt. Zu prüfen ist allerdings immer die Berechnung selbst: Blockfristbeginn, Anrechnung von Vorerkrankungszeiten und die Frage, ob es sich tatsächlich um dieselbe Krankheit handelt, sind fehleranfällig.

Die vierte Konstellation ist die Entlassung aus einer Rehabilitationsmaßnahme als arbeitsfähig. Der Entlassungsbericht enthält eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, und die Kasse stützt darauf die Einstellung. Hier ist der Angriffspunkt derselbe wie beim Gutachten: Der Bericht beurteilt häufig das Leistungsvermögen allgemein oder für eine Tätigkeit, die nicht der tatsächlich ausgeübten entspricht, und er beschreibt den Zustand am Entlassungstag, nicht den nach Rückkehr in den Alltag. Wichtig ist, dass die behandelnden Ärzte unmittelbar nach der Entlassung eine eigene Einschätzung dokumentieren und die Krankschreibung lückenlos fortführen.

Ein Sonderfall verdient Erwähnung: Die Kasse kann Versicherte auffordern, innerhalb einer Frist einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann der Krankengeldanspruch entfallen. Zugleich gilt ein Antrag auf Rehabilitation unter bestimmten Voraussetzungen als Rentenantrag, was weitreichende Folgen für den weiteren Leistungsbezug hat. Solche Schreiben sollten deshalb nie unbeantwortet bleiben und nie ohne Prüfung der Folgen beantwortet werden.

EinstellungsgrundKernproblemGegenstrategieReparierbar
MD-Gutachten nach AktenlageFalscher Maßstab, unvollständige BefundeGutachten anfordern, Arbeitsplatzbeschreibung, gezielte ärztliche StellungnahmeJa, guter Hebel
Lücke in der KrankschreibungFehlende lückenlose ärztliche FeststellungVorbeugung, notfalls anderer Arzt am selben WerktagKaum, nur in Ausnahmen
Aussteuerung nach 78 WochenHöchstdauer erreichtBerechnung prüfen, Anschlussplanung Monate vorherNur die Berechnung
Reha-Entlassung als arbeitsfähigSozialmedizinische Beurteilung ohne Bezug zur TätigkeitEigene ärztliche Einschätzung sofort, lückenlose FortschreibungJa
Reha-Aufforderung nicht befolgtMitwirkungsobliegenheit verletztFristgerecht reagieren, Folgen des Rentenantrags prüfenTeilweise

Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

Kapitel06 / 08

Was Sie konkret tun sollten

Die richtige Reihenfolge, sobald das Krankengeld wackelt.

  • Erstens. Sorgen Sie für lückenlose Krankschreibungen, unabhängig von allem anderen. Folgetermin vor dem letzten bescheinigten Tag vereinbaren, und wenn Ihr Arzt nicht weiter bescheinigt, noch am selben oder am nächsten Werktag einen anderen aufsuchen. Dieser Punkt ist wichtiger als jeder Widerspruch.
  • Zweitens. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein, notfalls mit einem Satz. Ein Monat ab Bekanntgabe, die Begründung kann nachgereicht werden.
  • Drittens. Fordern Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes und die vollständige Verwaltungsakte an. Ohne Kenntnis der Begründung lässt sich nicht gezielt widersprechen.
  • Viertens. Erstellen Sie eine konkrete Beschreibung Ihres Arbeitsplatzes, möglichst vom Arbeitgeber bestätigt. Tätigkeiten, Gewichte, Arbeitszeiten, Schichten, körperliche und psychische Anforderungen. Diese Unterlage entscheidet den Fall häufiger als jedes Attest.
  • Fünftens. Lassen Sie die ärztliche Stellungnahme auf diese Anforderungen zuschneiden. Nicht die Diagnose wiederholen, sondern erklären, welche konkrete Anforderung aus welchem Grund nicht erfüllt werden kann. Diese Struktur geben wir Ihren behandelnden Ärzten vor.
  • Sechstens. Beantworten Sie Aufforderungen zur Rehabilitation nie ohne Prüfung. Sie können den Krankengeldanspruch betreffen und unter Umständen als Rentenantrag wirken.
  • Siebtens. Beginnen Sie die Anschlussplanung bei drohender Aussteuerung spätestens ein halbes Jahr vorher. Nahtlosigkeitsregelung, Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherungsschutz gehören dann geklärt.
Kapitel07 / 08

Häufige Fragen

Was bedeutet arbeitsunfähig genau?

Arbeitsunfähig ist, wer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichten kann oder nur unter der Gefahr einer erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustands. Maßstab ist die konkrete Beschäftigung mit ihren tatsächlichen Anforderungen, nicht ein abstraktes Leistungsvermögen für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Kasse sagt, der Medizinische Dienst halte mich für arbeitsfähig. Was tun?

Fristgerecht Widerspruch einlegen, das Gutachten und die Verwaltungsakte anfordern und prüfen, ob nach Aktenlage oder nach persönlicher Untersuchung begutachtet wurde, ob die aktuellen Befunde vorlagen und ob die zuletzt ausgeübte Tätigkeit konkret zugrunde gelegt wurde. Anschließend gehört eine auf diese Tätigkeit zugeschnittene ärztliche Stellungnahme in die Begründung.

Was passiert bei einer Lücke zwischen zwei Krankschreibungen?

Der Anspruch bleibt bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt wird, wobei Samstage nicht als Werktage gelten. Entsteht eine echte Lücke, kann der Anspruch entfallen. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldanspruch abhängt, sieht das Gesetz eine Ausnahme innerhalb eines Monats vor.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Eine während der Arbeitsunfähigkeit hinzutretende weitere Krankheit verlängert diese Höchstdauer nicht. Die Berechnung von Blockfrist und Anrechnungszeiten ist allerdings fehleranfällig und sollte geprüft werden.

Was tun, wenn die Reha mich als arbeitsfähig entlässt?

Sofort die behandelnden Ärzte aufsuchen, eine eigene Einschätzung dokumentieren lassen und die Krankschreibung lückenlos fortführen. Der Entlassungsbericht beurteilt häufig das Leistungsvermögen allgemein und beschreibt den Zustand am Entlassungstag, nicht die Anforderungen Ihrer tatsächlichen Tätigkeit im Alltag.

Muss ich einen Reha-Antrag stellen, wenn die Kasse mich dazu auffordert?

Solche Aufforderungen haben Konsequenzen: Wird ihnen nicht fristgerecht nachgekommen, kann der Krankengeldanspruch entfallen. Zugleich kann ein Rehabilitationsantrag unter bestimmten Voraussetzungen als Rentenantrag gelten, was den weiteren Leistungsbezug erheblich verändert. Solche Schreiben sollten deshalb nie unbeantwortet bleiben und nie ungeprüft beantwortet werden.

Kapitel08 / 08

Weiterführende Beiträge

  • Krankenkasse lehnt ab: der vollständige Verfahrensgang von Widerspruch über Klage bis zum einstweiligen Rechtsschutz.
  • Aussteuerung nach 78 Wochen: der Fahrplan für den Übergang in Nahtlosigkeitsregelung, Rente und Versicherungsschutz.
  • Genehmigungsfiktion: was gilt, wenn die Kasse über einen Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entscheidet.
  • Pflegegrad zu niedrig: das verwandte Verfahren, in dem ebenfalls ein Gutachten des Medizinischen Dienstes den Ausschlag gibt.
  • Anwaltskosten im Medizinrecht: warum sich anwaltliche Vertretung im gerichtskostenfreien Sozialrecht besonders häufig rechnet.
familum · Ratgeber