Die Online-Scheidung ist keine eigene Verfahrensart. Es gilt dasselbe Recht, dasselbe Familiengericht, derselbe Anwaltszwang für den Antragsteller und derselbe Gerichtstermin. Online ist allein die Mandatsanbahnung: Formular statt Erstgespräch, E-Mail statt Kanzleibesuch. Auch die Kosten sind identisch, denn im gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Wer mit besonders günstigen Scheidungen wirbt, meint deshalb entweder den Verzicht auf Beratung oder eine Konstellation, die ohnehin billig gewesen wäre. Das kann passen. Es sollte nur eine bewusste Entscheidung sein.
Einleitung
Der Begriff hat sich durchgesetzt, weil er ein reales Bedürfnis trifft. Viele Menschen wollen ihre Scheidung ohne Kanzleitermine abwickeln, weil sie berufstätig sind, weil sie weit entfernt wohnen oder weil ihnen der persönliche Kontakt unangenehm ist. Dieses Bedürfnis ist legitim, und es gibt Kanzleien, die es sauber bedienen.
Irreführend ist nur das Versprechen, das häufig mitschwingt: dass es sich um ein anderes, einfacheres und billigeres Verfahren handele. Das ist nicht der Fall. Der Antrag geht auf demselben Weg beim selben Gericht ein, der Versorgungsausgleich läuft von Amts wegen genauso, und beide Ehegatten erscheinen zum Termin.
Dieser Beitrag ordnet die gängigen Werbeversprechen ein, erklärt die Kostensystematik und nennt die Kriterien, an denen sich ein seriöses Angebot erkennen lässt.
Was online ist und was nicht
Die Trennlinie verläuft vor dem Verfahren.
Online abgewickelt werden kann die Mandatsanbahnung. Sie füllen ein Formular aus, laden die Heiratsurkunde hoch, erteilen die Vollmacht digital und kommunizieren per E-Mail oder über ein Mandantenportal. Die Kanzlei erstellt den Antrag und reicht ihn elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach beim Familiengericht ein. Bis hierhin ist alles ortsunabhängig, und das ist ein echter Vorteil.
Nicht online ist das Verfahren selbst. Es gilt Anwaltszwang für den Antragsteller, der zustimmende Ehegatte braucht keinen eigenen Anwalt. Zuständig ist das nach den allgemeinen Regeln bestimmte Familiengericht, nicht ein Gericht Ihrer Wahl. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Ehezeit von mehr als drei Jahren von Amts wegen durchgeführt, mit denselben Fragebögen und derselben Auskunftsphase bei den Versorgungsträgern. Und es findet ein mündlicher Termin statt, zu dem beide Ehegatten grundsätzlich persönlich erscheinen.
Eine Ausnahme gibt es, und sie wird von Anbietern gern als Online-Scheidung verkauft: Das Gericht kann den Beteiligten gestatten, sich während des Termins per Video zuschalten zu lassen. Das steht allerdings im Ermessen des Gerichts, es muss beantragt werden, und die Praxis der Familiengerichte ist uneinheitlich. Ein Anspruch darauf besteht nicht, und ein Anbieter, der eine Scheidung ohne Gerichtstermin zusichert, verspricht etwas, das er nicht halten kann.
Online abgewickelt werden kann die Mandatsanbahnung.
Die Kosten
Warum sie überall gleich sind.
Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und bemessen sich nach dem Verfahrenswert, der wiederum aus den Einkommen und dem Vermögen der Ehegatten gebildet wird. Diese gesetzlichen Gebühren dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht unterschritten werden. Die Gerichtskosten folgen dem Familiengerichtskostengesetz und sind ebenfalls wertabhängig.
Daraus folgt: Ein Anbieter kann für dieselbe Scheidung nicht weniger verlangen als eine Kanzlei vor Ort. Wenn ein Angebot dennoch deutlich günstiger wirkt, hat das in aller Regel einen von drei Gründen. Erstens ein niedriger angesetzter Verfahrenswert, der sich im Verfahren nicht halten lässt und dann nachberechnet wird. Zweitens die Beschränkung auf die reine Antragstellung ohne jede Beratung zu Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Drittens der Vergleich einer einfachen Konstellation mit einer komplexen.
Der zweite Punkt ist der wirtschaftlich bedeutsame. Was eine Scheidung teuer oder günstig macht, ist nicht der Anbieter, sondern ob die Folgesachen geregelt sind. Die vollständige Kostensystematik einschließlich Verfahrenswertberechnung und Verfahrenskostenhilfe finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten im Familienrecht. Verfahrenskostenhilfe ist im Übrigen auch bei online angebahnten Mandaten möglich, was manche Anbieter nicht erwähnen.
| Werbeversprechen | Was daran zutrifft | Was Sie prüfen sollten |
|---|---|---|
| Scheidung komplett online | Mandatsanbahnung ja, Verfahren nein | Wird ein Gerichtstermin zugesagt oder verschwiegen? |
| Ohne Gerichtstermin | nur bei gerichtlicher Gestattung der Videoteilnahme | Wird ein Anspruch behauptet, den es nicht gibt? |
| Besonders günstig | Gebühren sind gesetzlich festgelegt | Welcher Verfahrenswert liegt der Angabe zugrunde? |
| Pauschalpreis | im gerichtlichen Verfahren nicht unter RVG möglich | Was ist ausdrücklich nicht enthalten? |
| Ein Anwalt für beide | es gibt keinen gemeinsamen Anwalt | Wer wird vertreten und wer nicht? |
| In wenigen Wochen geschieden | Auskunftsphase dauert Monate | Wird der Versorgungsausgleich erwähnt? |
Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.
Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen
Fünf Prüfpunkte.
Erstens die Klarheit über die Vertretung. Ein Anwalt kann immer nur eine Seite vertreten. Wird ein Angebot als Lösung für beide Ehegatten beworben, ohne diese Grenze zu benennen, ist Vorsicht geboten. Was das Ein-Anwalt-Modell tatsächlich bedeutet, erklärt unser Beitrag zur einvernehmlichen Scheidung.
Zweitens die Angabe des Verfahrenswerts. Ein seriöses Angebot nennt, auf welcher Grundlage der genannte Preis berechnet wurde, und weist darauf hin, dass der endgültige Wert vom Gericht festgesetzt wird.
Drittens die Behandlung der Folgesachen. Enthält das Angebot ausschließlich die Kernscheidung, muss das klar gesagt werden. Unterhalt, Zugewinn, Immobilie und Versorgungsausgleichsvereinbarungen sind gesonderte Gegenstände mit eigenen Gebühren.
Viertens die Aussage zum Termin. Wer verspricht, es finde keiner statt, verkauft etwas, das im Ermessen des Gerichts steht.
Fünftens die Erreichbarkeit einer verantwortlichen Person. Sie müssen wissen, welcher Rechtsanwalt Ihr Mandat führt und wie Sie ihn erreichen. Ein Portal ohne benannten Bearbeiter ist kein Mandatsverhältnis.
Was Sie konkret tun sollten
Die Reihenfolge vor der Beauftragung.
- Erstens. Klären Sie zuerst Ihren Falltyp, nicht den Anbieter. Wo kein nennenswertes Vermögen, keine Immobilie, vergleichbare Erwerbsbiografien und ähnliche Rentenanwartschaften vorliegen, ist eine schlanke Abwicklung sinnvoll. In allen anderen Fällen brauchen Sie Beratung, und die ist ortsunabhängig ebenso möglich wie in einer Kanzlei.
- Zweitens. Nutzen Sie die gedeckelte Erstberatung, bevor Sie ein Pauschalangebot annehmen. Höchstens 190 Euro netto für eine ehrliche Einschätzung, ob in Ihrem Fall etwas zu regeln ist, sind die günstigste Absicherung gegen eine Abwicklung, die an den eigentlichen Fragen vorbeigeht.
- Drittens. Fragen Sie ausdrücklich nach dem zugrunde gelegten Verfahrenswert und danach, was nicht im Preis enthalten ist. Beide Angaben muss ein seriöser Anbieter ohne Zögern machen.
- Viertens. Prüfen Sie, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt. Sie ist auch bei online angebahnten Mandaten möglich, wird aber nicht immer angeboten.
- Fünftens. Lassen Sie sich nicht von der Dauerangabe leiten. Was das Verfahren verkürzt, ist eine vorab geregelte Scheidungsfolgenvereinbarung und eine frühe Kontenklärung bei der Rentenversicherung, nicht der Kommunikationskanal. Dazu unser Beitrag zur Dauer der Scheidung.
Häufige Fragen
Ist eine Online-Scheidung rechtlich anerkannt?
Es gibt keine gesonderte Online-Scheidung. Es handelt sich um dasselbe gerichtliche Verfahren, das lediglich digital angebahnt und geführt wird. Der Scheidungsbeschluss ist derselbe, das zuständige Gericht wird nach den allgemeinen Regeln bestimmt, und der Anwaltszwang für den Antragsteller besteht unverändert.
Ist eine Online-Scheidung günstiger?
Nein. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht unterschritten werden, die Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt. Wirkt ein Angebot deutlich günstiger, liegt das meist an einem niedrig angesetzten Verfahrenswert oder daran, dass keine Beratung zu Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich enthalten ist.
Muss ich trotzdem zum Gericht?
In aller Regel ja. Zum Scheidungstermin sollen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Das Gericht kann die Teilnahme per Video gestatten, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, und die Praxis der Familiengerichte ist uneinheitlich. Ein zugesichertes Verfahren ohne Termin sollte Sie misstrauisch machen.
Für wen eignet sich eine online abgewickelte Scheidung?
Für einvernehmliche Verfahren ohne nennenswertes Vermögen, ohne Immobilie und mit vergleichbaren Erwerbsbiografien, in denen es tatsächlich nur um die Kernscheidung geht. Sobald Unterhalt, Zugewinn oder eine Immobilie im Raum stehen, brauchen Sie Beratung, und die Frage lautet dann nicht online oder nicht, sondern mit oder ohne.
Weiterführende Beiträge
- Einvernehmliche Scheidung. Was das Ein-Anwalt-Modell leistet und wo seine Grenzen liegen.
- Anwaltskosten im Familienrecht. Wie sich der Verfahrenswert bildet und wann Verfahrenskostenhilfe greift.
- Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Der tatsächliche Verfahrensgang, der auch bei Online-Anbahnung gilt.
- Scheidung Dauer. Was das Verfahren wirklich verkürzt und was nicht.



