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Ratgeber

Sport & Verein

Sportschiedsgericht und CAS.

Was Athletinnen und Athleten mit der Schiedsklausel in der Athletenvereinbarung tatsächlich unterschreiben, warum das Bundesverfassungsgericht die Pechstein-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufgehoben hat und welche Handlungsmöglichkeiten vor der Unterschrift bestehen.

11 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Wer im Kader eines Spitzenverbandes geführt wird oder an internationalen Wettkämpfen teilnimmt, unterschreibt regelmäßig eine Schiedsvereinbarung zugunsten des Deutschen Sportschiedsgerichts oder des internationalen Sportgerichtshofs CAS und verzichtet damit auf den Weg zu den staatlichen Gerichten. Der Bundesgerichtshof hielt eine solche Klausel 2016 für wirksam, das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil am 3. Juni 2022 aufgehoben, weil dem Verfahren die öffentliche Verhandlung fehlte. Sportschiedsgerichtsbarkeit bleibt damit zulässig, ihre Wirksamkeit hängt aber davon ab, dass das Verfahren rechtsstaatliche Mindeststandards einhält. Für Athleten heißt das: Die Unterschrift ist faktisch unvermeidlich, ihre Folgen sind es nicht.

Kapitel01 / 08

Einleitung

Der Vorgang wiederholt sich jedes Jahr vor jeder Saison. Der Verband legt eine Athletenvereinbarung vor, die Kaderzugehörigkeit, Fördermittel und Nominierung an ihre Unterzeichnung knüpft. In dem Papier stehen Regelungen zu Ausrüstung, Vermarktung, Dopingkontrollen und Meldepflichten, und irgendwo darin eine Klausel, nach der für alle Streitigkeiten ein Schiedsgericht zuständig ist und der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen wird. Unterschrieben wird, weil die Karriere daran hängt.

Genau diese Zwangslage steht im Zentrum der rechtlichen Debatte. Ein Athlet, der nicht unterschreibt, startet nicht, und ein Verband hat in seiner Sportart eine Monopolstellung. Die Rechtsordnung akzeptiert die Schiedsgerichtsbarkeit im Sport gleichwohl, weil sie einheitliche Maßstäbe und schnelle Entscheidungen ermöglicht, insbesondere im Anti-Doping-Bereich. Sie knüpft daran aber Bedingungen, und diese Bedingungen sind seit 2022 deutlich schärfer konturiert.

Praktisch betrifft das Kaderathletinnen an den Stützpunkten in Sachsen und Brandenburg ebenso wie Profis in Mannschaftssportarten und Nachwuchsathleten, die erstmals in einen Bundeskader berufen werden. Wie sich die Schiedsgerichtsbarkeit in die übrige Verbandsgerichtsbarkeit einfügt, zeigt der Beitrag zum Einspruch beim Sportgericht, den Gesamtüberblick unsere Seite zum Sportrecht.

Dieser Beitrag erklärt, was eine Schiedsklausel bewirkt, wie das Deutsche Sportschiedsgericht und der CAS arbeiten, welche Maßstäbe Bundesgerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte und Bundesverfassungsgericht angelegt haben, welche Angriffspunkte daraus folgen, welche Handlungsmöglichkeiten vor der Unterschrift bestehen und was das Verfahren kostet.

Kapitel02 / 08

Was die Klausel bewirkt

Ein Verzicht mit weitreichenden Folgen.

Eine Schiedsvereinbarung nach den §§ 1025 ff. ZPO bewirkt, dass eine Streitigkeit nicht von staatlichen Gerichten, sondern von einem privaten Schiedsgericht entschieden wird. Erhebt eine Partei dennoch Klage vor dem staatlichen Gericht, ist diese als unzulässig abzuweisen, sofern sich die Gegenseite auf die Schiedsvereinbarung beruft. Der Schiedsspruch wirkt zwischen den Parteien wie ein rechtskräftiges Urteil.

Die staatliche Kontrolle beschränkt sich anschließend auf ein Aufhebungsverfahren mit engen Gründen, insbesondere schwere Verfahrensfehler, fehlende oder unwirksame Schiedsvereinbarung, Verletzung des rechtlichen Gehörs und Verstöße gegen den ordre public. Eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung findet nicht statt. Für Athleten bedeutet das: Wer im Schiedsverfahren verliert, hat den Fall in aller Regel verloren.

Im deutschen Anti-Doping-System ist das Deutsche Sportschiedsgericht bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit erste Instanz für Disziplinarverfahren. International führt der Weg zum Court of Arbitration for Sport in Lausanne, der über Berufungen gegen Verbandsentscheidungen entscheidet und dessen Sprüche wiederum nur eingeschränkt vor dem Schweizerischen Bundesgericht angreifbar sind. Wie ein solches Verfahren im Dopingbereich abläuft, behandelt der Beitrag zu Dopingverstoß und Sperre.

Eine Schiedsvereinbarung nach den §§ 1025 ff.

Kapitel03 / 08

Die Pechstein-Linie

Drei Entscheidungen, die den Maßstab gesetzt haben.

Der Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat die Rechtslage über anderthalb Jahrzehnte geprägt. Sie hatte sich mit der Meldung zu einer Weltmeisterschaft 2009 verpflichtend auf die Anti-Doping-Regeln und eine Schiedsvereinbarung zugunsten des CAS eingelassen und wurde wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt. Ihre spätere Schadensersatzklage vor deutschen Gerichten hielt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Juni 2016 (KZR 6/15) für unzulässig, weil ihr die Schiedsvereinbarung entgegenstehe.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte anschließend fest, dass das Verfahren vor dem CAS gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz des Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen habe, weil trotz Antrags keine öffentliche mündliche Verhandlung stattgefunden hatte.

Den entscheidenden Schritt machte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. Juni 2022 (1 BvR 2103/16). Es hob das Urteil des Bundesgerichtshofs auf, weil dieses den Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletze. Der Bundesgerichtshof habe die Bedeutung des Anspruchs auf ein öffentliches Verfahren verkannt und die Abwägung zwischen Justizgewährungsanspruch, Vertragsfreiheit und Verbandsautonomie nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechend vorgenommen. Zugleich stellte das Gericht den Maßstab klar: Die Fremdbestimmtheit eines Berufssportlers, dessen Karriere faktisch von der Unterschrift abhängt, führt nicht schon für sich zur Unwirksamkeit der Schiedsklausel. Ihre Wirksamkeit hängt aber davon ab, dass das schiedsrichterliche Verfahren nach den geltenden Verfahrensordnungen den Mindeststandards des Art. 6 Abs. 1 EMRK genügt. Die Sache wurde zur Fortsetzung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Bemerkenswert ist außerdem, was das Gericht nicht entscheiden musste. Pechstein hatte auch gerügt, dass die Schiedsrichter des CAS maßgeblich von den Verbänden ausgewählt werden. Darauf kam es nicht mehr an, doch das Gericht betonte, es gehöre zum Wesen richterlicher Tätigkeit, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt werde. Dieser Satz ist der Ansatzpunkt für künftige Angriffe auf die Besetzungspraxis.

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Was daraus für Athleten folgt

Vier Angriffspunkte statt eines aussichtslosen Grundsatzstreits.

Wer heute gegen eine Schiedsklausel oder einen Schiedsspruch vorgehen will, sollte nicht die Zulässigkeit der Sportschiedsgerichtsbarkeit insgesamt angreifen, sondern die Einhaltung der Mindeststandards prüfen.

Erstens die Öffentlichkeit der Verhandlung. Sie ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kein Nebenaspekt, sondern trägt die Wirksamkeit der Klausel mit. Der Antrag auf eine öffentliche mündliche Verhandlung sollte deshalb frühzeitig, ausdrücklich und dokumentiert gestellt werden. Wird er abgelehnt, entsteht daraus ein Angriffspunkt, der ohne den Antrag nicht existiert.

Zweitens die Besetzung des Schiedsgerichts. Die Auswahl der Schiedsrichter, die Bindung an geschlossene Listen und die Rolle der Verbände bei deren Zusammenstellung sind der Bereich, in dem sich die Rechtsprechung fortentwickeln wird.

Drittens das rechtliche Gehör und die Waffengleichheit, also Akteneinsicht, Fristen, Zugang zu Sachverständigen und die Möglichkeit, eigene Beweismittel einzuführen.

Viertens die Reichweite der Klausel selbst. Nicht jede Streitigkeit fällt unter jede Schiedsvereinbarung. Ansprüche aus Sponsoring, Arbeitsverhältnissen oder Schadensersatz gegen Dritte sind häufig nicht erfasst, und die Auslegung entscheidet darüber, ob der Weg zu den staatlichen Gerichten offensteht.

Kapitel05 / 08

Vor der Unterschrift

Was realistisch verhandelbar ist und was nicht.

Die Schiedsklausel selbst ist in aller Regel nicht verhandelbar, weil Verbände einheitliche Vereinbarungen verwenden und eine Abweichung im Einzelfall ablehnen. Wer das erwartet, verliert Zeit. Verhandelbar sind dagegen andere Teile der Athletenvereinbarung, und dort liegt der praktische Nutzen einer Prüfung.

Dazu gehören der Umfang der eingeräumten Vermarktungs- und Bildrechte, Vorbehalte zugunsten bestehender Sponsorenverträge, die Reichweite von Verhaltens- und Loyalitätsklauseln, Regelungen zu Fördermitteln bei Verletzung oder Nichtnominierung und die Frage, welche Streitigkeiten überhaupt der Schiedsklausel unterfallen sollen. Wie die Sponsorenseite damit zusammenhängt, behandelt der Beitrag zum Sponsoringvertrag für Sportler.

Sinnvoll ist außerdem eine schriftliche Erklärung bei Unterzeichnung, mit der für den Fall eines Verfahrens die öffentliche mündliche Verhandlung verlangt wird. Sie ändert nichts an der Klausel, dokumentiert aber den Willen und erschwert es, später ein nichtöffentliches Verfahren als einvernehmlich darzustellen.

Wo eine Nominierung verweigert wird oder eine Verbandsentscheidung außerhalb des Dopingbereichs angegriffen werden soll, stellt sich zusätzlich die Frage nach dem richtigen Forum und nach Eilrechtsschutz. Beides behandelt der Beitrag zur Klage gegen eine Nichtnominierung.

Angriffspunkt oder GestaltungsfrageBewertungErfolgsaussicht (Erfahrungsspanne)
Schiedsklausel insgesamt für unwirksam erklärenSportschiedsgerichtsbarkeit bleibt zulässigunter 15 %
Fehlende öffentliche Verhandlung trotz Antragszentraler Maßstab nach BVerfG 202240 bis 60 %
Besetzung und Auswahl der Schiedsrichterin Entwicklung20 bis 35 %
Verletzung des rechtlichen Gehörs im VerfahrenAufhebungsgrund30 bis 50 %
Streit fällt nicht unter die KlauselAuslegungsfrage, oft übersehen40 bis 60 %
Verhandlung der Vermarktungsklauselnregelmäßig möglich50 bis 70 %

Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

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Was Sie konkret tun sollten

Sechs Schritte für Kaderathletinnen und Kaderathleten.

  • Erstens. Lassen Sie die Athletenvereinbarung vor der Unterschrift prüfen, auch wenn die Schiedsklausel feststeht. Der Nutzen liegt in den übrigen Klauseln, insbesondere bei Vermarktung, Bildrechten und Fördermitteln.
  • Zweitens. Gleichen Sie die Vereinbarung mit bestehenden Sponsorenverträgen ab und nehmen Sie einen ausdrücklichen Vorbehalt auf. Doppelte Zusagen derselben Sichtbarkeit sind die häufigste Folge fehlender Abstimmung.
  • Drittens. Erklären Sie bei Unterzeichnung schriftlich, dass Sie für den Fall eines Verfahrens eine öffentliche mündliche Verhandlung verlangen. Das kostet nichts und sichert den Punkt, auf den es ankommt.
  • Viertens. Beantragen Sie im Verfahren die öffentliche mündliche Verhandlung ausdrücklich und dokumentieren Sie die Reaktion. Ohne diesen Antrag lässt sich später kein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz rügen.
  • Fünftens. Prüfen Sie bei jedem Streit zuerst, ob er überhaupt der Schiedsklausel unterfällt. Ansprüche aus Sponsoring, Arbeitsverhältnissen oder gegen Dritte sind oft nicht erfasst, und dann steht der staatliche Rechtsweg offen.
  • Sechstens. Kalkulieren Sie die Kosten realistisch. Schiedsverfahren sind nach den üblichen Bedingungen nicht rechtsschutzversichert, und neben den Anwaltskosten fallen Verfahrenskosten und häufig Sachverständigenkosten an. Wir prüfen in dieser Lage zuerst, ob sich der Aufwand trägt, und sagen es offen, wenn nicht. Größenordnungen finden Sie im Beitrag zu den Anwaltskosten im Sportrecht.
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Häufige Fragen

Muss ich die Schiedsklausel in der Athletenvereinbarung unterschreiben?

Faktisch ja, wenn Sie im Kader bleiben und an Wettkämpfen teilnehmen wollen, denn Verbände knüpfen die Startberechtigung daran. Rechtlich führt diese Zwangslage nach dem Bundesverfassungsgericht nicht schon für sich zur Unwirksamkeit der Klausel. Sie ist aber nur wirksam, wenn das Schiedsverfahren rechtsstaatliche Mindeststandards einhält.

Kann ich trotz Schiedsklausel vor ein staatliches Gericht ziehen?

Grundsätzlich nicht, soweit die Streitigkeit von der Klausel erfasst und diese wirksam ist. Zwei Wege bleiben: der Nachweis, dass die konkrete Streitigkeit nicht unter die Klausel fällt, und der Angriff auf die Wirksamkeit, insbesondere wegen fehlender Öffentlichkeit des Verfahrens. Nach einem Schiedsspruch kommt das Aufhebungsverfahren mit engen Gründen in Betracht.

Was hat das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden?

Es hat das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Sache Pechstein aufgehoben, weil dieser den Justizgewährungsanspruch und die Bedeutung des Anspruchs auf ein öffentliches Verfahren verkannt habe. Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung im Sport hängt danach davon ab, dass das Verfahren den Mindeststandards des Art. 6 Abs. 1 EMRK genügt. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit als solche wurde nicht für unzulässig erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen Sportgericht und Sportschiedsgericht?

Ein Sportgericht ist ein Organ des Verbandes und entscheidet auf Grundlage der Verbandsordnungen, etwa über Sperren nach einem Feldverweis. Ein Sportschiedsgericht ist ein echtes Schiedsgericht im Sinne der Zivilprozessordnung, dessen Spruch zwischen den Parteien wie ein Urteil wirkt und den staatlichen Rechtsweg ausschließt.

Wer trägt die Kosten eines Schiedsverfahrens?

Das richtet sich nach der Schiedsordnung und der Entscheidung des Schiedsgerichts, häufig nach dem Ausgang. Rechtsschutzversicherungen decken diese Verfahren nach den üblichen Bedingungen nicht, sodass Anwalts-, Verfahrens- und Sachverständigenkosten regelmäßig selbst zu tragen sind.

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