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Ratgeber

Sport & Verein

Vereinswechsel von Kindern.

Welche Fristen für Junioren gelten, ab welcher Altersklasse überhaupt Geld fließt, was beim Wechsel in ein Nachwuchsleistungszentrum zu beachten ist und wer entscheidet, wenn sich getrennt lebende Eltern nicht einig sind.

7 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Für den Wechsel eines Kindes gelten dieselben Stichtage wie bei den Senioren, also die Abmeldung bis zum 30. Juni für ein sofortiges Spielrecht ab dem 1. Juli, aber deutlich mildere Folgen bei fehlender Zustimmung. In den jüngsten Altersklassen, üblicherweise bis zu den jüngeren D-Junioren, ist keine Freigabeerklärung nötig und es fließt keine Ausbildungsentschädigung. Ab den älteren D-Junioren entstehen gestaffelte Entschädigungsansprüche des ausbildenden Vereins. Rechtlich handelt zudem nicht das Kind, sondern die Sorgeberechtigten, was bei getrennt lebenden Eltern eine eigene Konfliktebene eröffnet.

Kapitel01 / 07

Einleitung

Der Wechsel eines Kindes ist selten ein juristisches, meist ein emotionales Ereignis. Der Trainer wirft dem Jungen Undankbarkeit vor, der Jugendleiter spricht von einer Ablöse, die andere Mannschaft wartet, und die Eltern wissen nicht, wer eigentlich unterschreiben muss. Die Rechtslage ist dabei übersichtlicher als der Ton der Gespräche.

Kapitel02 / 07

Fristen und Freigabe im Jugendbereich

Die gleichen Stichtage, aber andere Wartefristen.

Wie im Seniorenbereich entscheidet der Abmeldestichtag. Für ein sofortiges Pflichtspielrecht in der Sommerwechselperiode muss die Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgt sein, der Antrag auf Spielerlaubnis fristgerecht danach eingehen. Einzelne Verbände arbeiten im Jugendbereich mit eigenen Abmeldefenstern und Antragsterminen, weshalb sich vor jedem Wechsel der Blick in die Jugendordnung des zuständigen Landesverbandes lohnt.

Die Folgen einer verweigerten Zustimmung sind für Kinder deutlich milder als für Erwachsene. Der Thüringer Fußball-Verband etwa verkürzt die Wartefrist für die Altersklassen von den jüngeren A-Junioren bis zu den älteren D-Junioren auf drei Monate. Für die jüngeren D-Junioren sowie die E-, F- und G-Junioren ist dort überhaupt keine Freigabeerklärung des abgebenden Vereins erforderlich, die Wartefrist außerhalb der Wechselfristen beträgt einen Monat. Andere Verbände staffeln ähnlich. Für die ganz jungen Jahrgänge gilt damit in weiten Teilen des Bundesgebiets: Der alte Verein kann den Wechsel praktisch nicht aufhalten.

Auch hier gilt die 14-Tage-Frist des abgebenden Vereins, innerhalb derer er die Abmeldung im Passsystem zu bestätigen hat. Was zu tun ist, wenn er das nicht tut, behandelt der Beitrag dazu, was gilt, wenn der Verein den Spielerpass nicht freigibt.

Wie im Seniorenbereich entscheidet der Abmeldestichtag.

Kapitel03 / 07

Wann Geld fließt

Ab der älteren D-Jugend, und nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nach der Jugendordnung des DFB werden bei Vereinswechseln der jüngeren D-Junioren sowie der E- und F-Junioren keine finanziellen Entschädigungen gezahlt. Wechselt ein Kind dieser Altersklassen zu einem Verein mit Leistungszentrum, schuldet der aufnehmende Verein dem abgebenden Amateurverein stattdessen eine ausbildungsfördernde Maßnahme, etwa eine Trainingsmaßnahme, wobei einvernehmlich abweichende Regelungen zulässig sind.

Ab den älteren D-Junioren bis zu den jüngeren A-Junioren entsteht beim erstmaligen Wechsel zu einem Verein mit Nachwuchsleistungszentrum ein Entschädigungsanspruch, der sich aus einem Grundbetrag und einem Betrag je angefangenem Spieljahr zusammensetzt. Maßgeblich ist die Ligazugehörigkeit der ersten Männermannschaft des aufnehmenden Vereins. Der DFB hat diese Beträge zuletzt deutlich angehoben, für Wechsel zu einem Bundesligisten etwa auf einen Grundbetrag von 5.000 Euro bei B-Junioren und jüngeren A-Junioren sowie 3.000 Euro zuzüglich 400 Euro je Spieljahr bei C-Junioren und älteren D-Junioren. Anspruchsberechtigt sind dabei nicht nur der abgebende Verein, sondern alle Vereine, die das Kind ab Vollendung des sechsten Lebensjahrs für mindestens ein volles Spieljahr ausgebildet haben. Für Juniorinnen gelten diese Vorschriften nicht unmittelbar, dort haben die Verbände eigene Regelungen getroffen.

Wichtig für Eltern ist die Konsequenz. Diese Beträge schuldet der aufnehmende Verein, nicht die Familie. Forderungen des alten Vereins gegen die Eltern haben in den Ordnungen keine Grundlage. Die Einzelheiten der Berechnung behandelt der Beitrag zur Ausbildungsentschädigung im Fußball.

Kapitel04 / 07

Wenn die Eltern uneinig sind

Der Punkt, an dem Sportrecht zu Familienrecht wird.

Ein Kind meldet sich nicht selbst an und ab. Rechtlich handeln die Sorgeberechtigten, und genau hier entsteht bei getrennt lebenden Eltern regelmäßig ein Konflikt, den keine Spielordnung löst. Der Grundsatz lautet: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge entscheidet in Angelegenheiten des täglichen Lebens derjenige Elternteil allein, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Der Wechsel des Fußballvereins am Ort ist typischerweise eine solche Alltagsangelegenheit.

Anders liegt es, wenn die Entscheidung erhebliche Bedeutung für das Kind hat, etwa beim Wechsel in ein Nachwuchsleistungszentrum mit langen Fahrtwegen, verändertem Schulalltag, Internat oder gar einem Umzug. Solche Entscheidungen müssen beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam treffen. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidungsbefugnis in dieser konkreten Frage einem Elternteil übertragen. Maßstab ist allein das Kindeswohl, und mit zunehmendem Alter gewinnt der Wille des Kindes erhebliches Gewicht.

Diese Schnittstelle ist der Grund, weshalb wir solche Fälle aus einer Hand bearbeiten. Der sportrechtliche Teil betrifft Fristen und Freigabe, der familienrechtliche die Frage, wer entscheiden darf, und beide Teile haben denselben Stichtag. Wer erst im Juli zum Familiengericht geht, verliert die Sommerwechselperiode unabhängig davon, wie die Sorgerechtsfrage ausgeht.

KonstellationZuständigkeitWas zu tun ist
Wechsel innerhalb des Orts, Alltagsentscheidungbetreuender Elternteil alleinAbmeldung bis 30. Juni, anderen Elternteil informieren
Wechsel ins Nachwuchsleistungszentrum, Fahrtwege oder Umzugbeide Sorgeberechtigten gemeinsamfrühzeitig Einigung suchen, sonst Antrag bei Gericht
Keine Einigung der ElternFamiliengericht auf AntragAntrag nach § 1628 BGB, rechtzeitig vor dem Stichtag
Alleinsorge eines Elternteilsdieser Elternteil alleinAbmeldung und Antrag wie üblich

Stand: Juli 2026. Erfahrungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

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Was Sie konkret tun sollten

Fünf Schritte für Eltern.

  • Erstens. Prüfen Sie die Jugendordnung Ihres Landesverbandes, nicht die Seniorenregeln. Altersklassen, Wartefristen und Entschädigungen weichen dort erheblich ab, und in den jüngsten Jahrgängen ist der Wechsel meist ohne Zustimmung möglich.
  • Zweitens. Melden Sie das Kind nachweisbar bis zum 30. Juni ab, per Einschreiben oder über die stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein mit schriftlicher Vollmacht der Sorgeberechtigten. Der Nachweis ist später das einzige, was zählt.
  • Drittens. Lassen Sie sich Geldforderungen schriftlich mit Norm und Betrag geben. Die Ausbildungsentschädigung schuldet der aufnehmende Verein, nicht die Familie. Eine an Eltern gerichtete Freigabeforderung hat keine Grundlage.
  • Viertens. Klären Sie bei getrennter Elternschaft frühzeitig, ob es sich um eine Alltagsentscheidung handelt oder um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Bei einem Wechsel ins Leistungszentrum ist Letzteres der Regelfall. Wir prüfen diese Einordnung und stellen erforderlichenfalls den familiengerichtlichen Antrag so rechtzeitig, dass der Stichtag gehalten werden kann.
  • Fünftens. Beziehen Sie das Kind altersgerecht ein. Der Wille des Kindes hat familienrechtlich Gewicht und ist für die Frage, ob ein Wechsel dem Kindeswohl entspricht, häufig entscheidend.
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Häufige Fragen

Bis wann muss sich ein Kind für einen Sommerwechsel abmelden?

Für ein sofortiges Spielrecht ab dem 1. Juli grundsätzlich bis zum 30. Juni, wobei einzelne Landesverbände im Jugendbereich eigene Abmeldefenster und Antragsfristen vorsehen. Maßgeblich ist die Jugendordnung des zuständigen Verbandes. Die Abmeldung erfolgt durch die Sorgeberechtigten.

Muss beim Wechsel eines Kindes eine Ablöse gezahlt werden?

In den jüngsten Altersklassen, üblicherweise bis zu den jüngeren D-Junioren sowie den E- und F-Junioren, werden keine finanziellen Entschädigungen gezahlt. Ab den älteren D-Junioren entstehen beim Wechsel zu einem Verein mit Nachwuchsleistungszentrum gestaffelte Ansprüche aus Grundbetrag und Betrag je Spieljahr. Geschuldet werden sie vom aufnehmenden Verein, nicht von den Eltern.

Wer entscheidet, wenn die Eltern getrennt sind?

Bei gemeinsamer Sorge entscheidet über Alltagsangelegenheiten der Elternteil, bei dem das Kind gewöhnlich lebt, und der Wechsel des Ortsvereins zählt in der Regel dazu. Hat die Entscheidung erhebliche Bedeutung, etwa beim Wechsel in ein Leistungszentrum mit verändertem Alltag, müssen beide gemeinsam entscheiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen.

Kann der alte Verein den Wechsel des Kindes verhindern?

In den jüngsten Altersklassen regelmäßig nicht, weil dort keine Freigabeerklärung erforderlich ist. In den älteren Jahrgängen kann er die Zustimmung verweigern und damit eine Wartefrist auslösen, die je nach Verband deutlich kürzer ist als im Seniorenbereich, etwa drei Monate. Auch hier gilt die 14-Tage-Frist, nach deren Ablauf der Spieler als freigegeben gilt.

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