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Immobilien, Bau & Nachbarschaft

Privates Baurecht

Baumängel, Bauverzug, Bauträger-Insolvenz, Streit über Bauvertrag und Schlussrechnung: familum vertritt Bauherren und Auftraggeber konsequent — bundesweit.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Baumängel sind kein Pech

Ein Baumangel ist kein Schicksal, sondern eine Rechtsfrage

Verzögerte Übergabe, Mängel bei der Abnahme, Streit über Nachträge oder ein Bauträger, der ausfällt: In jeder Phase eines Bauvorhabens stehen erhebliche Werte auf dem Spiel — und die Fristen laufen.

Wir kennen Werkvertragsrecht und VOB/B in der Tiefe, sichern früh die Beweise und führen Ihren Fall als wirtschaftliche Entscheidung, nicht als juristisches Schaubild.

Was Sie beschäftigt

  • Bauverzug, Mängel bei der Abnahme
  • Unternehmer bessert nicht nach
  • Bauträger meldet Insolvenz an
  • Streit über Nachträge und Schlussrechnung

Was familum daraus macht

  • Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz durchgesetzt
  • Beweise gesichert, Ansprüche durchgesetzt
  • MaBV-Sicherheiten aktiviert, Forderungen angemeldet
  • Bauvertrag geprüft, klare Linie geführt
Womit wir helfen

Vier Konstellationen, in denen wir Tempo machen

Mängel, Verzug, Insolvenz, Vertrag — vier Felder, in denen wir Ihre Ansprüche am Bau sichern.

Baumängel & Nachbesserung

Feuchte, Risse, mangelhafte Wärmedämmung, Schimmel: Wir setzen Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz durch — mit Beweissicherung, bevor Fristen ablaufen.

Bauverzug & Schadensersatz

Verzögerte Fertigstellung, Vertragsstrafen, Mietausfall oder Zwischenfinanzierungskosten — wir beziffern Ihren Verzugsschaden und setzen ihn durch.

Bauträger-Insolvenz

MaBV-Sicherungen prüfen, Fertigstellungssicherheit aktivieren, Forderungen rechtzeitig zur Tabelle anmelden. Wenn der Bauträger ausfällt, zählt jeder Tag.

Bauvertrag, VOB/B & Schlussrechnung

Streit über Nachträge, Abschlags- und Schlussrechnung, Abnahme und Gewährleistung — wir prüfen den Vertrag und führen eine klare Linie.

So gehen wir vor

In drei Schritten zur Klärung

Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere. Beweise sichern, Strategie festlegen, durchsetzen.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns das Vorhaben und schicken Bauvertrag, Abnahmeprotokoll und Mängelliste. Wir prüfen Ihre Rechte zügig.

familum übernimmt

Beweissicherung & Strategie

Wir ordnen die Sachlage ein, beauftragen bei Bedarf einen Bausachverständigen und entwickeln eine klare Linie — bevor Beweise verschwinden.

familum übernimmt

Außergerichtlich oder vor Gericht

Verhandlung mit Bauträger, Unternehmer oder Versicherung — und wenn nötig konsequente Durchsetzung vor Gericht.

Warum familum

Am Bau entscheidet die Tiefe der Vorbereitung

Wer am Bau verhandelt, braucht juristische Substanz und kaufmännisches Gespür. Beides bringen wir mit.

Bau- und Werkvertragsrecht in der Tiefe

BGB-Werkvertrag, VOB/B, Abnahme, Gewährleistung — wir kennen die Materie im Detail und denken jeden Fall wirtschaftlich, nicht nach Schema.

Tempo bei Fristen

Mängelrüge, Beweissicherung, Verjährung: Am Bau gewinnt, wer zuerst die Weichen stellt.

Beweise sauber gesichert

Mit Bausachverständigen sichern wir den Zustand, bevor Mängel überbaut oder Spuren beseitigt werden.

Strategisch statt reflexhaft

Wir verhandeln, wo Verhandeln führt — und führen Verfahren konsequent, wo es die Linie verlangt.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für Mängelrügen Zeit?

Beim BGB-Werkvertrag fünf Jahre ab Abnahme, beim VOB/B-Vertrag vier Jahre. Entscheidend ist, vor Fristablauf Beweise zu sichern. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen, was gilt.

Was bedeutet die Abnahme rechtlich?

Mit der Abnahme erklären Sie die Leistung als vertragsgemäß — ab dann dreht sich die Beweislast zu Ihren Lasten. Eine vorbehaltlose Abnahme trotz erkennbarer Mängel sollte gut überlegt sein.

Mein Bauträger ist insolvent — was jetzt?

Sofort handeln: MaBV-Sicherungen und Fertigstellungssicherheit prüfen, Forderungen rechtzeitig zur Tabelle anmelden. Je nach Bauphase gibt es sehr unterschiedliche Wege — wir ordnen Ihren Fall ein.

Kann ich bei Bauverzug Schadensersatz verlangen?

Ja, wenn der Unternehmer den Verzug zu vertreten hat. Ersatzfähig sind u. a. Mietkosten, Zwischenfinanzierung oder Vertragsstrafen. Wir beziffern den Schaden und setzen ihn durch.

Wer haftet bei Schimmel oder mangelhafter Dämmung?

Häufig kommen Generalunternehmer, Architekt, Bauüberwacher und ausführende Handwerker in Betracht. Wer haftet, ergibt sich erst aus Verträgen und Bauablauf — wir prüfen die gesamte Verantwortungskette.

VOB/B oder BGB — was gilt für meinen Vertrag?

Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam einbezogen wurde; sonst greift das BGB-Werkvertragsrecht. Das hat Folgen für Fristen, Abnahme und Mängelrechte. Wir klären, welche Regeln in Ihrem Fall gelten.

Was kostet die Beratung?

familum arbeitet nach anwaltlichem Honorar. Die Struktur besprechen wir vor jeder Mandatierung transparent — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie.

Bauvertrag und tatsächlichen Leistungsstand abgleichen

Für die erste Einordnung benötigen wir Ihr konkretes Ziel und den aktuellen Stand der Auseinandersetzung. Hilfreich sind Bauvertrag, Pläne, Abnahmeunterlagen, Mängeldokumentation, Rechnungen und den Schriftwechsel. Stellen Sie die Ereignisse möglichst kurz nach Datum zusammen und nennen Sie bereits eingeschaltete Berater sowie bekannte Termine. So können offene Fragen gezielt von bereits geklärten Punkten getrennt werden.

Nach der Aufnahme Ihres Anliegens werden Umfang und Vergütung vor der Beauftragung besprochen. Eine erste Unterlagenprüfung, außergerichtliche Vertretung und ein Gerichtsverfahren sind unterschiedliche Leistungen. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab und ordnen dabei Kosten und Risiken ein. Versicherungsschutz und etwaige staatliche Hilfen müssen anhand der tatsächlichen Voraussetzungen geprüft werden. Die Kontaktanfrage allein wahrt keine Frist. Informationen zum angrenzenden Bereich finden Sie unter öffentliches Baurecht.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.