Die Gesellschaft haftet zuerst — danach Sie
Ein Insolvenzverwalter, der Zahlungen nach Eintritt der Krise zurückfordert. Ein Finanzamt, das nicht abgeführte Lohnsteuer bei Ihnen persönlich eintreibt. Eine D&O, die wegen verspäteter Anzeige Deckung verweigert.
Solche Verfahren laufen nicht gegen die Firma, sondern gegen Sie. Wir verteidigen Ihr Privatvermögen — diskret, präzise, koordiniert.
Was Sie beschäftigt
- Schreiben vom Insolvenzverwalter
- Persönlicher Haftungsbescheid des Finanzamts
- Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung
- D&O lehnt Deckung ab
Was familum daraus macht
- Ordnungsgemäße Geschäftsführung dokumentiert
- Haftungsbescheid angefochten, strafrechtlich koordiniert
- Entlastung mit Substanz vorbereitet
- Deckung gegenüber D&O durchgesetzt
Vier Fronten, an denen wir verteidigen
Insolvenz, Steuern, Gesellschafter, Versicherung — vier typische Konstellationen persönlicher Haftung.
Insolvenzverwalter-Klage
Forderungen nach § 64 GmbHG bzw. § 15b InsO — verspätete Insolvenzantrag, masseschmälernde Zahlungen, Anfechtungen.
Finanzamt & Sozialkassen
Persönliche Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer (§ 69 AO) und Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) — strafrechtlich koordiniert verteidigt.
Gesellschafter-Klagen
Vorwürfe von Fehlentscheidungen, Compliance-Versagen oder Sorgfaltspflichtverletzung — wir entlasten mit Substanz, nicht mit Schaubildern.
D&O-Deckungsstreit
Wenn die Versicherung mauert: Anzeigepflichten, Deckungsausschlüsse, Selbstbehalte — wir prüfen die Police und zwingen Leistung.
In drei Schritten zur Klärung
Lagebeurteilung in 48 Stunden, Strategie und Dokumentation, Verteidigung oder Vergleich. Wir handeln, bevor Fristen laufen.
familum übernimmtSofortige Lagebeurteilung
Innerhalb von 48 Stunden eine erste Einschätzung der Vorwürfe und der Deckungslage Ihrer D&O-Police. Wir sichern die Anzeigefrist und legen das Vorgehen fest.
familum übernimmtStrategie und Dokumentation
Wir sichern Unterlagen, weisen ordnungsgemäße Geschäftsführung nach, koordinieren bei Bedarf mit Strafverteidigern und Steuerberatern.
familum übernimmtVerteidigung oder Vergleich
Verhandlung mit Insolvenzverwalter, Finanzamt, Gesellschaftern oder D&O-Versicherer — und konsequente Verteidigung vor Gericht, wenn nötig.
Verteidigung mit Vermögensblick
Persönliche Haftung trifft nie nur Sie als Geschäftsführer — sie trifft Ihre Familie und alles, was Sie aufgebaut haben. Wir denken aus dieser Perspektive.
Privatvermögen im Fokus
Bei persönlicher Haftung geht es um Ihr Vermögen, nicht das der Gesellschaft. Wir denken aus dieser Perspektive — präventiv und verteidigend.
Schnelle Erstreaktion
Frühe Anzeige bei der D&O, rechtzeitige Beweissicherung, keine voreiligen Erklärungen — die ersten Tage entscheiden.
Diskretion als Standard
Verfahren laufen ohne öffentliche Inszenierung. Keine Schlagzeilen, keine Kollateralschäden für das Unternehmen.
Aus einer Hand mit Vermögensschutz
Verteidigung, Strafrechts-Koordination und vorausschauende Nachfolge- und Vermögensgestaltung — eine Linie, ein Team.
Häufige Fragen
Wann hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Bei schuldhafter Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten — besonders kritisch sind verspätete Insolvenzanträge, nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie masseschmälernde Zahlungen in der Krise.
Greift meine D&O-Versicherung immer?
Nein. Üblich sind Ausschlüsse für wissentliche Pflichtverletzung, verspätete Anzeige, vorsätzliche Schädigung und Verstöße gegen vertragliche Mitwirkungspflichten. Wir prüfen die Police und sichern Deckung, soweit sie greift.
Was tue ich, wenn der Insolvenzverwalter sich meldet?
Sofort einen Anwalt einschalten. Nichts unterschreiben, nichts zugeben, keine Auskünfte ohne Vorbereitung. Jede frühe Aussage kann später als Eingeständnis gewertet werden.
Wie kann ich mein Privatvermögen schützen?
Präventiv: Schenkungen mit Augenmaß, Stiftungslösungen, Güterstand prüfen. Im akuten Fall: keine anfechtbaren Vermögensverschiebungen — die machen es schlimmer. Wir denken Prävention und Verteidigung zusammen.
Wird auch strafrechtlich koordiniert?
Ja. Bei § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) oder anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen arbeiten wir eng mit Strafverteidigern zusammen — eine Linie, kein Stückwerk.
Was kostet die Beratung?
familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir transparent im persönlichen Termin — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie Ihres Falls.
Was ist Insolvenzverschleppung — und warum ist sie so gefährlich?
Wer als Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht binnen der gesetzlichen Frist Insolvenz anmeldet, haftet persönlich für danach geleistete Zahlungen — und macht sich strafbar. Das ist die häufigste Haftungsfalle. Bei ersten Krisenanzeichen gilt: dokumentieren, prüfen lassen, handeln.
