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Immobilien, Bau & Nachbarschaft

Nachbarschaftsrecht

Grenzstreit, Überbau, Wegerecht, Lärm und Bäume an der Grenze: familum vertritt Eigentümer im Nachbarschaftsrecht — außergerichtlich und vor Gericht, bundesweit.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Nachbarstreit ist Sachenrecht

Am Gartenzaun helfen keine Gefühle — sondern klare Ansprüche

Überbau, ein blockierter Weg, Bäume über der Grenze oder Dauerlärm: Nachbarschaftskonflikte eskalieren schnell, belasten jahrelang und mindern den Wert Ihrer Immobilie.

Wir prüfen Grenzverlauf, Grundbuch und das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes, schaffen mit einem anwaltlichen Schreiben oft schon Fakten — und führen, wo nötig, Schlichtung und Verfahren konsequent.

Was Sie beschäftigt

  • Nachbar baut über die Grenze
  • Wegerecht wird blockiert
  • Bäume und Wurzeln über der Grenze
  • Dauerlärm oder Gerüche

Was familum daraus macht

  • Beseitigung oder Duldungsentschädigung durchgesetzt
  • Wegerecht gesichert oder abgewehrt
  • Rückschnitt- und Beseitigungsansprüche geklärt
  • Unterlassung bei unzumutbaren Immissionen
Womit wir helfen

Vier Konflikte, die wir sachlich lösen

Grenze, Weg, Grün, Lärm — vier Felder, in denen wir für klare Verhältnisse sorgen.

Grenzbebauung & Überbau

Der Nachbar baut über die Grenze, ein Anbau ragt herüber, Grenzabstände werden verletzt — wir setzen Beseitigung, Duldungsentschädigung oder Rückbau durch.

Wegerecht & Notweg

Ein Geh- oder Fahrtrecht wird bestritten, blockiert oder gelöscht — wir sichern und verteidigen Wegerechte, Grunddienstbarkeiten und den Notweganspruch.

Bäume, Hecken & Überhang

Wurzeln, Laub, Grenzabstände und Rückschnitt: Wir klären Beseitigungs- und Rückschnittansprüche — und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Lärm & Immissionen

Dauerlärm, Gerüche, Rauch oder Licht vom Nachbargrundstück — wir setzen Unterlassungs- und Abwehransprüche durch, wo die Zumutbarkeit überschritten ist.

So gehen wir vor

In drei Schritten zur klaren Lage

Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere. Lage prüfen, Strategie festlegen, Fakten schaffen.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns den Konflikt und schicken Fotos, Lageplan und Schriftverkehr. Wir prüfen Ihre Rechte und die Ausgangslage.

familum übernimmt

Rechtliche Einordnung & Strategie

Wir prüfen Grenzverlauf, Grundbuch und Nachbarrecht des Landes, ordnen Ihre Ansprüche ein und legen die Linie fest — deeskalierend, aber klar.

familum übernimmt

Außergerichtlich oder vor Gericht

Wir schaffen mit einem anwaltlichen Schreiben oft schon Fakten — und führen, wenn nötig, Schlichtung und Verfahren konsequent.

Warum familum

Im Nachbarrecht entscheidet die klare Linie

Nachbarstreit lebt von Emotion — wir bringen die rechtliche Nüchternheit, die ihn beendet.

Nachbar- und Sachenrecht aus einer Hand

Grenzabstände, Grunddienstbarkeiten, Immissionsrecht und das Nachbarrechtsgesetz Ihres Landes — wir kennen die Materie im Detail.

Deeskalierend, aber konsequent

Wir schaffen klare Verhältnisse, ohne den Konflikt unnötig anzuheizen — und ziehen die Linie, wo Reden nicht mehr führt.

Wir schützen den Wert Ihrer Immobilie

Ein schwelender Nachbarstreit belastet und mindert beim Verkauf den Preis. Klärung sichert den Wert.

Tempo bei Fristen

Abwehr- und Beseitigungsansprüche können verjähren oder verwirken. Wer früh handelt, behält seine Rechte.

Häufige Fragen

Muss ich einen Überbau des Nachbarn dulden?

Nicht automatisch. Bei einem versehentlichen Überbau kann eine Duldungspflicht gegen Rente bestehen; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht ein Beseitigungsanspruch. Entscheidend sind der Einzelfall und rechtzeitiger Widerspruch.

Wie setze ich ein Wegerecht durch oder wehre es ab?

Maßgeblich ist, ob das Recht im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen ist oder ein Notweganspruch besteht. Wir prüfen die Grundlage und setzen das Wegerecht durch — oder wehren unberechtigte Nutzung ab.

Welche Grenzabstände gelten für Bäume und Hecken?

Das richtet sich nach dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und hängt von Höhe und Art der Pflanze ab. Ansprüche auf Rückschnitt oder Beseitigung können zudem verjähren — wir prüfen, was in Ihrem Land gilt.

Was kann ich gegen dauerhaften Lärm oder Gerüche tun?

Wesentliche Beeinträchtigungen müssen Sie nicht hinnehmen. Maßstab ist die Ortsüblichkeit und Zumutbarkeit. Wir setzen Unterlassungs- und Abwehransprüche durch — dokumentiert und konsequent.

Die Grundstücksgrenze ist unklar — wer zahlt die Vermessung?

Ein Grenzscheidungsverfahren klärt den Verlauf; die Kosten werden häufig geteilt. Wir prüfen die Katasterlage, veranlassen die Grenzfeststellung und vertreten Sie im Streitfall.

Muss ich vor einer Klage erst schlichten?

In mehreren Bundesländern ist bei Nachbarstreitigkeiten ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren Pflicht, bevor Klage erhoben werden kann. Wir sagen Ihnen, ob das in Ihrem Fall gilt, und begleiten das Verfahren.

Was kostet die Beratung?

familum arbeitet nach anwaltlichem Honorar. Die Struktur besprechen wir vor jeder Mandatierung transparent — abhängig von Aufwand und Strategie. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Nachbarstreitigkeiten.

Nachbarliche Beeinträchtigung konkret dokumentieren

Für die erste Einordnung benötigen wir Ihr konkretes Ziel und den aktuellen Stand der Auseinandersetzung. Hilfreich sind Grundstücksunterlagen, Pläne, datierte Fotos und den bisherigen Schriftwechsel. Stellen Sie die Ereignisse möglichst kurz nach Datum zusammen und nennen Sie bereits eingeschaltete Berater sowie bekannte Termine. So können offene Fragen gezielt von bereits geklärten Punkten getrennt werden.

Nach der Aufnahme Ihres Anliegens werden Umfang und Vergütung vor der Beauftragung besprochen. Eine erste Unterlagenprüfung, außergerichtliche Vertretung und ein Gerichtsverfahren sind unterschiedliche Leistungen. Wir stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab und ordnen dabei Kosten und Risiken ein. Versicherungsschutz und etwaige staatliche Hilfen müssen anhand der tatsächlichen Voraussetzungen geprüft werden. Die Kontaktanfrage allein wahrt keine Frist. Informationen zum angrenzenden Bereich finden Sie unter öffentliches Baurecht.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.