Kontakt

Familie & Pflege

Pflegerecht

Pflegegrad und Pflegekasse, Heim- und Pflegeverträge, Elternunterhalt und Pflegefehler — für Pflegebedürftige und Angehörige, fristgerecht durchgesetzt.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Wenn Pflege zur Rechtsfrage wird

Ein Bescheid der Pflegekasse ist kein Schicksal, sondern eine Rechtsfrage

Abgelehnter Pflegegrad, strittiger Heimvertrag oder eine Forderung des Sozialamts: Dahinter steht ein Verfahren, das überprüfbar ist.

Wir ordnen die Rechtslage sachlich ein, sichern Fristen und nehmen Ihnen den Schriftverkehr mit Kasse, Heim und Amt ab.

Was jetzt zur Disposition steht

  • Zu niedriger oder abgelehnter Pflegegrad
  • Hoher Eigenanteil im Heim
  • Forderung des Sozialamts

Was familum daraus macht

  • Bescheid und Verfahren prüfen
  • Fristen und Widerspruch sichern
  • Ansprüche und Grenzen durchsetzen

Ihr Anliegen

Worum geht es bei Ihnen?

Vier typische Konstellationen im Pflegerecht, wählen Sie Ihre und sehen Sie, was wir konkret tun.

Pflegegrad & Einstufung

Höherstufung erreichen

Die Pflegekasse hat den Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig festgesetzt? Wir prüfen das Gutachten und legen fristgerecht Widerspruch ein.

Das tun wir für Sie

  • Bescheid und MD-Gutachten prüfen
  • Widerspruch fristgerecht einlegen
  • Höherstufung notfalls vor dem Sozialgericht
Diese Situation besprechen
Heim- & Pflegevertrag

Kosten prüfen

Heimvertrag, Eigenanteil oder eine fragwürdige Entgelterhöhung? Wir prüfen den Vertrag und wehren unberechtigte Forderungen ab.

Das tun wir für Sie

  • Heimvertrag und Entgelterhöhung prüfen
  • Unzulässige Klauseln angreifen
  • Kürzung bei Schlechtleistung durchsetzen
Diese Situation besprechen
Elternunterhalt & Sozialregress

Rückgriff abwehren

Das Sozialamt verlangt von Ihnen Elternunterhalt für die Pflegekosten? Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gelten klare Grenzen. Wir prüfen, ob Sie überhaupt zahlen müssen.

Das tun wir für Sie

  • 100.000-Euro-Grenze prüfen
  • Einkommen und Leistungsfähigkeit klären
  • Überzogene Forderungen abwehren
Diese Situation besprechen
Pflegefehler & Haftung

Ansprüche sichern

Dekubitus, Sturz oder mangelhafte Versorgung im Heim? Wir prüfen die Haftung und setzen Schadenersatz und Schmerzensgeld durch.

Das tun wir für Sie

  • Pflegedokumentation und Verschulden prüfen
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen
  • Heim oder Pflegedienst in die Pflicht nehmen
Diese Situation besprechen
Wo wir helfen

Pflegerecht von der Einstufung bis zur Haftung

Wir begleiten Pflegebedürftige und Angehörige über die gesamte Pflegesituation, in vier Bereichen.

Pflegeversicherung & Pflegegrad

Einstufung, Höherstufung und Leistungen der Pflegekasse: Wir vertreten Sie gegenüber Pflegekasse und Medizinischem Dienst.

Heim- & Pflegevertragsrecht

Heimvertrag, Eigenanteil, Entgelterhöhungen und Kündigung: Wir prüfen die Verträge mit Heim und Pflegedienst.

Elternunterhalt & Sozialhilfe

Rückgriff des Sozialamts auf Angehörige: Wir klären Ihre Unterhaltspflicht und wehren überzogene Forderungen ab.

Pflegefehler & Haftung

Bei Pflegefehlern und mangelhafter Versorgung setzen wir Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber Heim und Pflegedienst durch.

So gehen wir vor

In drei Schritten zu Ihrem Recht

Sie schildern uns die Situation, den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns die Situation und schicken den Bescheid, den Heimvertrag oder das Schreiben des Sozialamts. Wir prüfen, ob eine Frist läuft.

familum übernimmt

Gespräch mit unserem Expertenteam

Wir prüfen Bescheid, Vertrag oder Forderung, ordnen die Rechtslage ein und klären Aufwand und Kosten transparent.

familum übernimmt

Mandat

Sobald Sie mandatieren, vertreten wir Sie gegenüber Pflegekasse, Heim, Pflegedienst oder Sozialamt — außergerichtlich und vor Gericht.

Warum familum

Präzise. Fristsicher. Respektvoll

Pflegerecht verbindet Sozial-, Vertrags- und Haftungsrecht mit kurzen Fristen. Wir führen die Sache strukturiert, sachlich und mit Präzision.

Schnell, wenn Fristen laufen

Gegen Bescheide der Pflegekasse und des Sozialamts gelten kurze Widerspruchsfristen. Wir reagieren umgehend.

Würde im Mittelpunkt

Hinter jedem Verfahren steht ein Mensch, der Pflege braucht. Wir führen die Sache sachlich und mit dem nötigen Respekt.

Sicher im Sozial- und Vertragsrecht

Pflegerecht verbindet Sozial-, Vertrags- und Haftungsrecht. Widerspruch, Klage und Verhandlung führen wir mit Präzision.

Entlastung für Angehörige

Wir nehmen Ihnen den Schriftverkehr mit Kasse, Heim und Amt ab — damit Sie Kraft für das Wesentliche behalten.

Häufige Fragen

Die Pflegekasse hat einen zu niedrigen Pflegegrad festgesetzt, was kann ich tun?

Gegen den Bescheid lässt sich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir prüfen das Gutachten des Medizinischen Dienstes auf Fehler und begründen die Höherstufung, notfalls vor dem Sozialgericht.

Wie schnell muss ich gegen einen Bescheid vorgehen?

In der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang. Diese Frist gilt für Bescheide der Pflegekasse ebenso wie für Forderungen des Sozialamts. Melden Sie sich daher zeitnah, am besten mit dem Schreiben.

Muss ich als Kind für die Pflegekosten meiner Eltern aufkommen?

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift das Sozialamt erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro auf erwachsene Kinder zu. Wir prüfen, ob Sie überhaupt leistungspflichtig sind und in welcher Höhe.

Kann ich gegen eine Erhöhung des Heimentgelts vorgehen?

Ja. Entgelterhöhungen müssen begründet, angekündigt und nachvollziehbar sein. Wir prüfen Heimvertrag und Erhöhung und wehren unberechtigte oder unwirksame Forderungen ab.

Was kann ich bei einem Pflegefehler tun?

Bei Dekubitus, Stürzen oder mangelhafter Versorgung prüfen wir Pflegedokumentation und Verschulden und setzen Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber Heim oder Pflegedienst durch.

Was kostet die anwaltliche Vertretung im Pflegerecht?

familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir in einem persönlichen Termin transparent — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie Ihres Falls. Vor jeder Mandatierung erhalten Sie eine klare Einordnung der zu erwartenden Kosten.

Helfen Sie auch bei Betreuung und Vorsorgevollmacht?

Ja. Wir begleiten bei Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und vertreten im Betreuungsverfahren, damit Entscheidungen im Sinne des Betroffenen getroffen werden.

Vertreten Sie bundesweit?

Ja. Wir beraten und vertreten bundesweit digital sowie an einem unserer sieben Metropolregionen vor Ort.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.