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Rechner und Orientierung

Ruhegehaltsrechner für Bundesbeamte

Modellrechnung des Ruhegehalts nach § 14 Abs. 1 BeamtVG mit einem selbst vorgegebenen Versorgungsabschlag.

Bitte Eingaben prüfen und berechnen.

Welche Formel verwendet der Rechner?

Die Modellrechnung für Bundesbeamte verwendet 1,79375 Prozentpunkte je ruhegehaltfähigem Dienstjahr und begrenzt den Satz auf 71,75 Prozent. Der von Ihnen eingetragene Abschlag wird anschließend vom so berechneten Betrag abgezogen. Der Rechner stellt nicht fest, ob und welcher Abschlag in Ihrem Fall tatsächlich gilt.

Was muss vorher geklärt werden?

Verwenden Sie die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nicht das Nettoentgelt und nicht ungeprüft die Gesamtsumme Ihrer Bezügemitteilung. Auch die Dienstzeit muss bereits versorgungsrechtlich eingeordnet sein. Teilzeit, anrechenbare Zeiten, Zurechnungszeiten und besondere Fallgestaltungen können eine gesonderte Berechnung verlangen.

Wo liegen die Grenzen?

Das Ergebnis ist eine Modellgröße vor Steuern und weiteren Abzügen. Mindestversorgung, Hinzuverdienst, Rentenanrechnung, Zuschläge und die mögliche Anwendung besonderer Übergangsregeln werden nicht geprüft. Die Modellrechnung ist daher insbesondere keine verbindliche Versorgungsauskunft bei Dienstunfähigkeit. Für Landesbeamte ist das jeweilige Landesrecht gesondert zu prüfen.

Beratung im Beamtenrecht · Ratgeber zu Dienst und Versorgung

Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Ihrem Gerät. Ihre Eingaben werden nicht an familum oder einen Versorgungsdienstleister übermittelt.

Grundlagen und Quellen

Stand der technischen Berechnungsgrundlagen: 15.10.2026. Die Rechner ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung.