Beratungsfehler treffen finanziell — und sind wirtschaftlich greifbar
Eine versäumte Frist mit hohen Verspätungszuschlägen. Eine übersehene Schenkungsgestaltung mit doppelter Steuerlast. Eine fehlerhafte Bilanz, die später Folgeschäden auslöst. Steuerberatungsfehler sind häufig — und ihre Folgen sind oft präzise berechenbar.
Wir prüfen die Beratungspflicht im konkreten Fall, beziffern den Schaden mit Wirtschaftsprüfern, wo es nötig ist, und verhandeln direkt mit der Berufshaftpflicht.
Was Sie beschäftigt
- Hohe Zuschläge wegen versäumter Frist
- Bilanzfehler mit Folgekosten
- Übersehene steuerliche Gestaltung
- Sie wollen das Mandat nicht beenden
Was familum daraus macht
- Schaden ausgerechnet, Versicherung adressiert
- Folgeschäden quantifiziert und geltend gemacht
- Beratungspflicht rekonstruiert, Anspruch durchgesetzt
- Vertraulich, ohne Mandat zu zerstören
Vier typische Fehlerquellen — vier Wege zur Wiedergutmachung
Von Fristen über Bilanzfehler bis Steuergestaltung: Wir kennen die Schwachstellen und beziffern den Schaden konkret.
Verspätungszuschläge
Verspätete Steuererklärungen, versäumte Einspruchsfristen — Zuschläge und Säumniszinsen, die nicht Ihr Verschulden sind, holen wir zurück.
Fehlerhafte Gewinnermittlung
Falsche AfA, übersehene Sonderabschreibungen, unzutreffende Rückstellungen — Schäden aus Bilanzfehlern lassen sich oft präzise beziffern.
Übersehene Gestaltungen
Steuerliche Gestaltungen, die hätten beraten werden müssen — etwa bei Schenkung, Erbschaft oder Unternehmensnachfolge.
Umsatz- und Vorsteuerfehler
Falscher Steuersatz, übersehene Vorsteuer, Fehler bei der Steuerschuldnerschaft — typische Quellen für Folgeschäden.
In drei Schritten zur Regulierung
Anfrage, Analyse, Verhandlung mit der Versicherung. Sie übernehmen einen Schritt — wir zwei.
Ihr PartIhre Anfrage
Sie schildern uns kurz den Fall und schicken die Akten. Wir prüfen Beratungspflichten und Verjährung schnell und vertraulich.
familum übernimmtAkten- und Schadensanalyse
Wir analysieren die Beratungsdokumentation und beziffern den Schaden — bei komplexen Fällen mit Wirtschaftsprüfer-Gutachten.
familum übernimmtVerhandlung mit der Versicherung
Wir verhandeln direkt mit der Vermögensschadens-Haftpflicht des Steuerberaters — Klage nur, wo nötig.
Wirtschaftlich präzise, persönlich diskret
Die Haftung läuft mit der Versicherung — nicht mit Ihrem Berater. So bleibt das Mandat unbeschädigt, der Schaden wird trotzdem ausgeglichen.
Direkter Zugriff auf die Versicherung
Ihr Anspruch richtet sich wirtschaftlich gegen die Vermögensschadens-Haftpflicht — nicht gegen Ihren Berater persönlich.
Vertraulichkeit trotz laufendem Mandat
Auch wenn Sie weiter mit Ihrem Berater arbeiten wollen, lässt sich die Haftung diskret abwickeln. Wir trennen die Stränge sauber.
Wirtschaftliche Klarheit vor Verfahren
Bevor wir tätig werden, beziffern wir den Schaden konkret und schätzen die Erfolgsaussichten — Sie entscheiden mit klarem Bild.
Bundesweit, mit Wirtschaftsprüfer-Netzwerk
Komplexe Schadensbezifferungen erstellen wir mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern — fundiert, beweissicher, gerichtsfest.
Häufige Fragen
Wann haftet der Steuerberater?
Bei schuldhafter Verletzung seiner Sorgfaltspflichten. Das umfasst sowohl positive Fehler (falsche Beratung, falsche Eintragung) als auch unterlassene Beratung (übersehene Gestaltungsmöglichkeiten, fehlende Fristenkontrolle).
Wird das ein persönlicher Konflikt mit meinem Berater?
In aller Regel nicht. Der wirtschaftliche Streit läuft mit der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung des Beraters, nicht mit ihm persönlich. Viele Mandanten setzen die Zusammenarbeit danach ungestört fort.
Welche Beweise brauche ich?
Akten, Korrespondenz, Steuerbescheide und idealerweise ein Schadensgutachten. Was konkret nötig ist, hängt vom Einzelfall ab — wir koordinieren das.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Fehler, maximal zehn Jahre. Bei spät erkannten Schäden kann die Frist nach hinten verschoben sein. Wir prüfen das genau.
Haftet der Berater auch für unterlassene Beratung?
Ja. Wenn der Berater Sie auf eine naheliegende Gestaltungsmöglichkeit hätte hinweisen müssen und das nicht getan hat, ist das ebenso haftungsrelevant wie eine aktive Falschberatung.
Was kostet die Beratung?
familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir transparent im persönlichen Termin — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie.
Welcher Schaden ist ersatzfähig?
Grundsätzlich der gesamte Vermögensschaden, der ohne den Fehler nicht entstanden wäre: Steuermehrbelastungen, Säumniszuschläge, Zinsen, Bußgelder und Folgekosten. Nicht ersatzfähig ist die Steuer, die ohnehin angefallen wäre — diese Abgrenzung rechnen wir präzise durch.
