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Strafrecht & Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Verteidigung im Steuerstrafverfahren. Selbstanzeige strukturiert vorbereitet — diskret, vorausschauend, mit klarem Ziel.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Wenn ermittelt wird

Im Steuerstrafverfahren entscheidet die erste Phase

Ein Brief vom Finanzamt, eine Vorladung oder eine laufende Prüfung mit strafrechtlichem Verdacht verändert die Lage sofort juristisch.

Wir prüfen das Selbstanzeige-Fenster, ordnen die Risiken ein und führen die Verteidigung diskret, strukturiert und strategisch.

Was gerade passiert

  • Ermittlung oder Brief vom Finanzamt
  • Angst um Freiheit und Vermögen
  • Das Gefühl, allein zu sein

Was familum daraus macht

  • Diskrete Verteidigung
  • Selbstanzeige prüfen, solange möglich
  • Schutz von Familie und Vermögen

Ihre Lage

In welcher Situation sind Sie?

Vier Konstellationen, in denen rechtliche Klarheit entscheidet — wählen Sie Ihre und sehen Sie, wie wir vorgehen.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Fenster schließt sich

Solange die Tat nicht entdeckt ist, kann eine Selbstanzeige Straffreiheit ermöglichen. Wir prüfen, ob der Weg in Ihrem Fall noch offen ist.

Das tun wir für Sie

  • Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erstellen
  • Nacherklärung sauber aufbereiten
  • Strafbefreiung erreichen, wo rechtlich möglich
Diese Situation besprechen
Steuerstrafverfahren

Verteidigung klären

Läuft bereits ein Verfahren? Wir übernehmen die Verteidigung, nehmen Akteneinsicht und bestimmen die Strategie — bevor Sie Fehler machen.

Das tun wir für Sie

  • Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie
  • Kommunikation mit Behörde und Gericht übernehmen
  • Strafmaß so weit wie möglich reduzieren
Diese Situation besprechen
Betriebsprüfung mit Strafverdacht

Brisant

Wenn aus der Prüfung ein Strafverdacht wird, ändern sich die Regeln. Wir begleiten Sie, bevor Sie sich unbewusst selbst belasten.

Das tun wir für Sie

  • Ihre Rechte in der Prüfung wahren
  • Aussagen koordinieren
  • Den Übergang ins Strafverfahren abfedern
Diese Situation besprechen
Durchsuchung & Steuerfahndung

Ruhe bewahren

Steht die Steuerfahndung vor der Tür? Schweigen Sie zur Sache und lassen Sie anwaltlich klären, was zu tun ist.

Das tun wir für Sie

  • Verhalten bei der Durchsuchung abstimmen
  • Ihre Rechte bei der Durchsuchung sichern
  • Schaden strukturiert begrenzen
Diese Situation besprechen
Anonymisierter Fall

Unternehmer, Selbstanzeige bei laufender Betriebsprüfung

Während einer regulären Betriebsprüfung zeichnete sich ab, dass nicht erklärte Auslandskonten in den Fokus geraten könnten. Das Zeitfenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige wurde eng. familum hat die Sachlage innerhalb weniger Tage strukturiert, die vollständige Nacherklärung vorbereitet und mit der zuständigen Stelle koordiniert. Die Selbstanzeige war rechtzeitig — das Strafverfahren wurde nicht eröffnet.

Details verändert, Persönlichkeitsrechte gewahrt. Jeder Fall wird individuell bewertet.

So gehen wir vor

In drei Schritten zu Ihrem Recht

Sie schildern uns die Situation. Danach klären wir gemeinsam das richtige Vorgehen.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns die Situation streng vertraulich. Wir ordnen ein, welche Angaben Sie machen sollten und welche nicht.

familum übernimmt

Gespräch mit unserem Expertenteam

Wir prüfen Sachverhalt, Aktenlage, Selbstanzeige-Fenster und Kosten. Danach entscheiden Sie über das Mandat.

familum übernimmt

Mandat

Sobald Sie mandatieren, vertreten wir Sie gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung und Gericht mit einer abgestimmten Verteidigungslinie.

Warum familum

Spezialisiert. Diskret. Strategisch

Im Steuerstrafrecht zählen Erfahrung, Vertraulichkeit und eine Verteidigungslinie, die vor jeder Aussage steht.

Klare Reaktion bei eingeleiteten Verfahren

Im Steuerstrafrecht zählen die ersten Schritte. Wir ordnen ein, bevor Aussagen oder Unterlagen die Lage prägen.

Spezialisiert auf Steuerstrafrecht

Verteidigung ist kein Nebenfach. Wir kennen Selbstanzeige, Fahndung und Strafverfahren aus der Praxis.

Absolut diskret

Ihr Fall bleibt vertraulich — die anwaltliche Schweigepflicht ist bei uns Standard, nicht Ausnahme.

Schützt, was zählt

Es geht um mehr als Steuern: um Ihre Freiheit, Ihr Vermögen und Ihre Familie. Genau das verteidigen wir.

Häufige Fragen

Kann ich noch Selbstanzeige stellen, wenn das Finanzamt schon ermittelt?

Das Fenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige schließt sich in dem Moment, in dem die Tat entdeckt ist oder das Finanzamt selbst tätig wird. Ob der Weg in Ihrem Fall noch offen ist, prüfen wir vertraulich und strukturiert.

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?

Je nach Höhe und Umständen reicht der Rahmen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Bei großem Ausmaß wird es deutlich ernster. Eine frühe, professionelle Verteidigung beeinflusst das Ergebnis erheblich.

Brauche ich einen Fachanwalt statt meines Steuerberaters?

Im Strafverfahren ja. Ihr Steuerberater darf und kann Sie strafrechtlich nicht verteidigen — und kann sogar selbst in den Fokus geraten. Hier braucht es eine spezialisierte Strafverteidigung.

Was soll ich bei einer Durchsuchung tun?

Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen und auf einen Anwalt; wir sichern Ihre Rechte.

Ist Abwarten eine Option?

In der Regel nicht. Jede Stunde kann das Selbstanzeige-Fenster schließen oder die Lage verschärfen. Wer früh handelt, hat die besten Karten — Abwarten ist das größte Risiko.

Wie diskret ist die Beratung?

Vollständig vertraulich. Als Strafverteidiger unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihr Anliegen bleibt unter uns.

Was kostet die Verteidigung?

familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir in einem persönlichen Termin transparent — abhängig von Komplexität, Aufwand und Strategie Ihres Falls. Vor jeder Mandatierung erhalten Sie eine klare Einordnung der zu erwartenden Kosten.

Wie geht familum mit komplexen internationalen Steuersachverhalten um?

Auslandskonten, ausländische Gesellschaften oder grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern besondere Sorgfalt. Wir strukturieren die Nacherklärung vollständig, beachten die internationalen Meldewege und koordinieren das Vorgehen diskret.

Ab welcher Summe wird Steuerhinterziehung ernst?

Ab 50.000 Euro hinterzogener Steuern gehen Gerichte regelmäßig von einem besonders schweren Fall aus, ab 1 Million Euro ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung naheliegend. Aber auch kleinere Beträge sind strafbar — entscheidend ist, früh die Weichen richtig zu stellen.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.