Was macht ein Anwalt im Verwaltungsrecht?
Verwaltungsrecht regelt das Handeln staatlicher Stellen gegenüber Bürgern und Unternehmen. Ein abgelehnter Antrag, eine belastende Anordnung oder eine ausbleibende Entscheidung können erhebliche Folgen haben. Ausgangspunkt unserer Arbeit ist deshalb Ihr konkretes Ziel: Soll eine Genehmigung erteilt, ein Bescheid aufgehoben oder eine bevorstehende Maßnahme vorläufig gestoppt werden?
Wir ordnen Schreiben und Zuständigkeiten ein, prüfen die Begründung der Behörde und entwickeln mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei gehören die Sachaufklärung, der Austausch mit der zuständigen Stelle und die gerichtliche Vertretung zu unterschiedlichen möglichen Schritten. Eine außergerichtliche Lösung kann sinnvoll sein; in dringenden Fällen muss parallel gerichtlicher Schutz geprüft werden.
Welche verwaltungsrechtlichen Anliegen betreuen wir?
Bei familum liegen wichtige Schwerpunkte im Beamtenrecht, im Schul- und Bildungsrecht und im öffentlichen Baurecht. Dazu gehören dienstliche Entscheidungen, der Zugang zu Bildung, Prüfungsbescheide und baubehördliche Maßnahmen. Auf den jeweiligen Leistungsseiten finden Sie die dafür benötigten Unterlagen und weitere Informationen.
Ein behördlicher Brief ist jedoch nicht automatisch ein Fall für das Verwaltungsgericht. Steuerangelegenheiten, Sozialleistungen und andere Sondermaterien können eigenen Verfahrensregeln und Gerichtsbarkeiten unterliegen. Schon bei der ersten Einordnung klären wir deshalb, welche Stelle und welcher Rechtsweg zu Ihrem Anliegen passen. Das verhindert, dass ein Schreiben lediglich an die falsche Adresse geht.
Widerspruch oder Klage: Was ist der nächste Schritt?
Das hängt vom Rechtsgebiet, vom Bundesland und vom konkreten Bescheid ab. Wo ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist, überprüft zunächst die Verwaltung die Entscheidung. In anderen Fällen muss unmittelbar Klage erhoben werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung gehört deshalb zusammen mit dem gesamten Bescheid in die Prüfung.
Die VwGO sieht für viele Widersprüche und Klagen Monatsfristen vor. Es gibt aber besondere Regeln und Ausnahmen. Aus einem allgemeinen Internettext lässt sich die Frist Ihres Falls nicht zuverlässig berechnen. Bewahren Sie auch Zustellumschlag, Empfangsbestätigung und digitale Zustellnachweise auf. Eine Anfrage bei uns, ein Telefonat mit der Behörde oder eine Beschwerde ersetzt keinen wirksamen fristgebundenen Rechtsbehelf.
Wann kommt Eilrechtsschutz in Betracht?
Wenn eine Entscheidung erst nach Monaten käme, ein Schulbeginn oder eine behördliche Vollziehung aber unmittelbar bevorsteht, reicht das Hauptsacheverfahren möglicherweise nicht aus. Dann prüfen wir, ob ein gesonderter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erforderlich und aussichtsreich ist.
Je nach Ausgangslage kommen insbesondere Verfahren nach § 80 oder § 123 VwGO in Betracht. Wir benötigen dafür konkrete Informationen zur drohenden Belastung, zu Terminen und zu den Folgen des Abwartens. Ein Eilantrag hat eigene Voraussetzungen und ein eigenes Kostenrisiko. Auch eine vorläufige gerichtliche Entscheidung klärt den zugrunde liegenden Anspruch nicht in jedem Fall endgültig.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
- Anliegen und Zeitdruck klären: Sie nennen die Behörde, Ihr Ziel, vorhandene Bescheide und bekannte Termine.
- Unterlagen und Auftrag abstimmen: Wir besprechen Prüfungsumfang und Vergütung. Ein Mandat entsteht erst durch die entsprechende Vereinbarung.
- Sachverhalt und Rechtslage prüfen: Dazu kann nach Beauftragung auch Akteneinsicht gehören.
- Vorgehen entscheiden: Sie erhalten eine Einordnung der Handlungsoptionen, Risiken und Kosten. Das weitere Vorgehen stimmen wir mit Ihnen ab.
Hilfreich ist eine kurze chronologische Übersicht. Trennen Sie bereits feststehende Tatsachen, eigene Erinnerungen und offene Fragen. Vollständige Schreiben sind in der Regel aussagekräftiger als einzelne Bildschirmfotos ohne Datum oder Zusammenhang.
Was kostet die Vertretung im Verwaltungsrecht?
Die Kosten hängen unter anderem vom Gegenstand, dem Umfang des Auftrags und einem möglichen gerichtlichen Verfahren ab. Für Beratung, außergerichtliche Vertretung, Eilverfahren und Hauptsache können unterschiedliche Gebühren entstehen. Vor Ihrer Beauftragung klären wir den jeweiligen Rahmen und eine etwaige Vergütungsvereinbarung. Informationen finden Sie auch unter Vergütung.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur im vereinbarten Umfang und nach Prüfung des Versicherungsfalls. Auch Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse sind möglich. Wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Finanzierung erschweren, kann je nach Voraussetzungen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe geprüft werden. Eine Bewilligung und eine vollständige Befreiung von allen Kosten werden dadurch nicht zugesagt.
Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?
- Vollständiger Bescheid einschließlich Anlagen und Rechtsbehelfsbelehrung.
- Antrag, bisherige Antworten und Korrespondenz mit der Behörde.
- Nachweis über Zustellung und bekannte Fristen oder Vollzugstermine.
- Unterlagen zu Ihrem tatsächlichen Anliegen, etwa Prüfung, Dienstverhältnis oder Bauvorhaben.
- Versicherungsschein und vorhandene Deckungszusage, wenn Rechtsschutz besteht.
Nutzen Sie für die erste Kontaktaufnahme bitte das Kontaktformular oder rufen Sie an. Teilen Sie eine laufende Frist ausdrücklich mit. Die fachliche Leitung dieses Bereichs liegt bei Rechtsanwalt Peter Weber.
Gesetzliche Grundlagen und weiterführende Quellen
Allgemeine Informationen; für die Einordnung Ihres Falls sind die konkreten Unterlagen und die jeweils anwendbaren Regeln entscheidend.
