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Haftung & Anlegerrecht

Notarhaftung

Pflichtverletzung des Notars — Schadenersatzansprüche bei fehlerhafter Beurkundung oder Belehrung.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Wenn der Notar nicht alles gesagt hat

Eine Beurkundung soll Klarheit schaffen — nicht Schaden anrichten

Ein Immobilienkaufvertrag ohne Hinweis auf eingetragene Belastungen. Ein Ehevertrag, der die wirtschaftlichen Folgen verschweigt. Eine Schenkung ohne Rückforderungsrecht. Eine Unternehmensübergabe mit übersehenen Steuerfolgen.

Notarhaftung ist technisch eigenständig — und wirtschaftlich oft erheblich. Wir prüfen Belehrungsumfang, Subsidiarität und Schaden präzise.

Was Sie beschäftigt

  • Belehrung war oberflächlich oder fehlte
  • Wirtschaftliche Folgen wurden nicht klar gemacht
  • Belastungen oder Rechte wurden übersehen
  • Schaden ist erst später aufgefallen

Was familum daraus macht

  • Amtspflicht und Belehrungsumfang rekonstruiert
  • Subsidiarität geprüft, Anspruchsweg geordnet
  • Schaden konkret beziffert
  • Berufshaftpflicht beigezogen, Regulierung verhandelt
Womit wir helfen

Vier Beurkundungssituationen, die wir aufarbeiten

Immobilie, Familie, Übergabe, Unternehmen — vier Konstellationen, in denen Notarhaftung typisch wird.

Immobilienkaufverträge

Fehlende Belehrung zu Belastungen, Mängelhaftung oder Rücktrittsrechten — wenn die Beurkundung wesentliche Punkte ausgeblendet hat.

Eheverträge & Scheidungsfolgen

Sittenwidrigkeitsrisiken, unausgewogene Vereinbarungen, übersehene Folgen — wenn die Belehrung zur Tragweite unterblieb.

Übergabe & Schenkung

Fehlende Rückforderungsrechte, vergessene Wohnrechte, übersehene Pflichtteilsergänzung — bei Übertragungen unter Lebenden.

Unternehmensübergaben

Übersehene Stimmrechts- und Steuerfolgen bei Anteilsübertragungen — wenn die wirtschaftliche Folge nicht klar gemacht wurde.

So gehen wir vor

In drei Schritten zur Regulierung

Anfrage, Beweissicherung, Verhandlung mit der Berufshaftpflicht. Sie schildern den Fall — wir liefern Substanz.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie schildern uns die Beurkundung und den entstandenen Schaden. Wir prüfen Belehrungsumfang, Pflichtenkanon und Subsidiarität.

familum übernimmt

Beweissicherung & Bezifferung

Notarakte einsehen, Korrespondenz und Zeugen sichern, Schaden konkret beziffern — bei komplexen Fällen mit Sachverständigem.

familum übernimmt

Regulierung mit der Berufshaftpflicht

Verhandlung mit der Vermögensschadens-Haftpflicht des Notars — außergerichtliche Einigung oder Klage, wo nötig.

Warum familum

Notarhaftung mit Substanz

Im Verfahren gegen Notare und ihre Versicherer entscheidet, wer den Belehrungskanon kennt und den Schaden präzise beziffert. Beides bringen wir mit.

Amtspflicht im Detail

Wir kennen den Belehrungskanon des Notars genau — und sehen, wo die Beurkundung wirtschaftliche Tragweite nicht klar gemacht hat.

Verjährung präzise im Blick

Drei Jahre ab Kenntnis, maximal zehn Jahre — bei spätem Schadenseintritt startet die Frist später. Wir prüfen jeden Fall einzeln.

Diskret und sachlich

Verfahren laufen ohne öffentliche Inszenierung. Mit Notaren und ihren Versicherungen verhandelt man strukturiert, nicht laut.

Hohe Deckungssummen

Berufshaftpflichten von Notaren sind in der Regel deutlich besichert — bei Unternehmensübergaben oft sechs- bis siebenstellig.

Häufige Fragen

Was bedeutet Amtspflichtverletzung des Notars?

Eine schuldhafte Verletzung der Belehrungs- und Sorgfaltspflichten. Der Notar muss die wirtschaftlichen Folgen einer Beurkundung verständlich erklären — auch unangenehme. Hat er das nicht getan und ist daraus ein Schaden entstanden, kommt Haftung in Betracht.

Was bedeutet die Subsidiarität der Notarhaftung?

Die Notarhaftung greift erst, wenn der Anspruch nicht auf anderem Weg durchsetzbar ist — etwa gegenüber dem Vertragspartner. Wir prüfen das vorher und stellen die Reihenfolge richtig auf.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?

Drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Fehler, maximal zehn Jahre. Wichtig: Bei spätem Schadenseintritt kann die Frist deutlich später beginnen. Wir prüfen Ihren Einzelfall.

Welche Beweise brauche ich?

Die Notarakte, die Korrespondenz vor und nach der Beurkundung, ggf. Zeugen aus dem Beurkundungstermin und — bei wirtschaftlichen Schäden — ein Sachverständigengutachten. Wir koordinieren das.

Wie hoch ist der mögliche Schadenersatz?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei privaten Beurkundungen häufig fünf- bis sechsstellig, bei Unternehmensübergaben oder Großimmobilien können auch siebenstellige Summen im Raum stehen. Wir beziffern konkret.

Was kostet die Beratung?

familum arbeitet nach anwaltlichem Stundensatz. Die Honorarstruktur besprechen wir transparent im persönlichen Termin — bei Bedarf prüfen wir Rechtsschutzdeckung.

Welche typischen Notarfehler führen zur Haftung?

Verletzte Belehrungspflichten (etwa über Risiken der Vorleistung), Fehler bei der Beurkundung, versäumte Anzeigepflichten und mangelhafte Vollzugskontrolle — etwa wenn der Kaufpreis fließt, bevor die Sicherung im Grundbuch steht. Wir prüfen die Akte und ordnen ein, ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt.

Persönlicher Kontakt

Sprechen wir über
Ihr Anliegen

Kontakt aufnehmen 089 21527072

Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.