Ehevertrag.Strategisch gestaltet.Diskret verhandelt.
familum gestaltet Eheverträge für Paare mit Vermögen, Unternehmen oder internationaler Konstellation — gerichtsfest, steuerlich mitgedacht und respektvoll für beide Seiten formuliert.
- Diskret & individuell
- Bekannt aus der Süddeutschen Zeitung
- Bundesweit digital oder an einem unserer sieben Metropolregionen vor Ort

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauen. Er ist Vorsorge.
Wer ohne Ehevertrag heiratet, schließt automatisch den umfassendsten aller Verträge ab: das deutsche Familienrecht. Mit all seinen Folgen für Vermögen, Versorgung und Unternehmensbeteiligungen.
Ein eigener Ehevertrag bedeutet nicht weniger Vertrauen — er bedeutet bewusste Gestaltung. Beide Partner wissen woran sie sind. Genau diese Klarheit verhindert spätere Konflikte.
Häufige Bedenken
- Misstrauen, wenn man verliebt ist
- Glaube dass das Gesetz schon passt
- Hoffnung dass es schon gut geht
Was familum daraus macht
- Klarheit, die Streit verhindert
- Schutz für Vermögen und Unternehmen
- Faire Regelung für beide Seiten
Vier Felder, die jeden Ehevertrag tragen.
Ein Ehevertrag ist kein Standard-Formular. Diese vier Bereiche bilden das Gerüst — wir gestalten jeden davon individuell.
Vermögen & Zugewinn
Modifikation oder Ausschluss des Zugewinnausgleichs — bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilienportfolio oder ererbtem Vermögen. Sauber dokumentiert, gerichtsfest formuliert.
Unternehmensschutz
Operative Beteiligungen, Holdingstrukturen und Family-Office-Anteile aus dem güterrechtlichen Zugriff nehmen — ohne den Geschäftspartner zu verärgern oder steuerliche Vorteile zu verlieren.
Versorgung & Unterhalt
Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt regeln. Wo es Sinn ergibt: ausschließen, deckeln oder modifizieren — immer im Rahmen dessen, was vor Gericht hält.
Internationale Konstellationen
Wenn ein Partner Ausländer ist, im Ausland Vermögen liegt oder ein Umzug in andere Rechtsordnungen möglich ist — wir wählen das anwendbare Recht und sichern es ehevertraglich ab.
Vor oder nach der Heirat — wir gestalten beide.
Welcher Zeitpunkt zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab. Sehen Sie, wie wir jeweils vorgehen.
Bevor Sie heiraten
Der klassische Zeitpunkt — vor der Eheschließung lassen sich Vermögensschutz, Unterhaltsfragen und unternehmerische Beteiligungen mit dem klarsten Kopf regeln. Ohne Streitlast, mit voller Verhandlungsfreiheit.
Diesen Weg besprechenWie wir vorgehen
- Vollständige Bestandsaufnahme beider Vermögen
- Klare Modifikation des Güterstands (Modified Zugewinn oder Gütertrennung)
- Notarielle Beurkundung an einem unserer sieben Metropolregionen oder digital begleitet
Unternehmer, 32, Gründung vor der Hochzeit — Schutz der Anteile.
Ein Mandant stand kurz vor der Eheschließung und plante die Gründung einer GmbH mit zwei Mitgesellschaftern. Ein klassischer Zugewinnausgleich hätte im Trennungsfall die Liquiditätsfähigkeit des Unternehmens gefährdet. familum hat einen modifizierten Zugewinnausgleich gestaltet, der das Geschäftsvermögen aus der Bilanz nimmt, gleichzeitig aber die Ehefrau bei Privatvermögen und Versorgung fair beteiligt. Beidseitige notarielle Beratung, klare Dokumentation der Begründung — gerichtsfest formuliert.
Details verändert, Persönlichkeitsrechte gewahrt. Jeder Fall wird individuell bewertet.
In drei Schritten zum gerichtsfesten Vertrag.
Sie schildern uns die Situation — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihre Anfrage
Sie beschreiben uns kurz Ihre Situation: Vermögen, Beteiligungen, Familie, Wunschregelung. Wir hören zu und ordnen ein, bevor irgendetwas formuliert wird.
Gespräch mit unserem Expertenteam
Wir besprechen die strategischen Optionen — was rechtlich möglich, was steuerlich klug, was zwischenmenschlich tragfähig ist. Sie entscheiden auf Basis einer klaren Empfehlung.
Entwurf, Verhandlung, Notartermin
Wir entwerfen den Vertrag, koordinieren die Verhandlung mit der anderen Seite, begleiten den Notartermin und sorgen dafür, dass die Regelungen vor Gericht halten.
In drei Schritten zum gerichtsfesten Vertrag.
Sie schildern uns die Situation — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.
Ihre Anfrage
Ihre Anfrage
Sie beschreiben uns kurz Ihre Situation: Vermögen, Beteiligungen, Familie, Wunschregelung. Wir hören zu und ordnen ein, bevor irgendetwas formuliert wird.
Gespräch mit unserem Expertenteam
Wir besprechen die strategischen Optionen — was rechtlich möglich, was steuerlich klug, was zwischenmenschlich tragfähig ist. Sie entscheiden auf Basis einer klaren Empfehlung.
Entwurf, Verhandlung, Notartermin
Wir entwerfen den Vertrag, koordinieren die Verhandlung mit der anderen Seite, begleiten den Notartermin und sorgen dafür, dass die Regelungen vor Gericht halten.
Die Kanzlei, die mitdenkt.
Strategisch, diskret und auf Familien spezialisiert — damit der Ehevertrag wirklich beide schützt.
Gerichtsfest formuliert.
Wir kennen die Rechtsprechung zu Eheverträgen im Detail und formulieren so, dass die Regelungen im Streitfall halten — auch nach BGH-Maßstäben zur Sittenwidrigkeit.
Steuerlich mitgedacht.
Schenkung-, Erbschaft- und Einkommensteuerfolgen werden vorab geprüft. Ein guter Ehevertrag ist auch ein guter Steuervertrag.
Diskret und respektvoll.
Wir verhandeln so, dass die andere Seite das Ergebnis akzeptiert — kein Misstrauensvertrag, sondern eine gemeinsame Regelung mit Klarheit für beide.
Digital & ortsunabhängig.
Beratung online und in Ihrem Tempo — persönlich an sieben Metropolregionen, Notartermin in Ihrer Nähe organisiert.
Familien, die wir begleitet haben.
Anwaltlich einfach top. Zugehört, direkt reagiert und gehandelt, sehr schnell und ohne viele Worte. Wenn niemand zuhören will und man nicht weiterkommt: Diese Kanzlei löst das Problem und ist da.
Ruhig, strategisch und absolut diskret. Man merkt in jedem Gespräch, dass hier mit Plan gearbeitet wird statt mit Aktionismus.
In einer aufgeladenen Situation hat familum Klarheit geschaffen. Sachlich, vorbereitet und immer einen Schritt voraus.
10+ Jahre · sieben Metropolregionen · bekannt aus Berichten in der Süddeutschen Zeitung und der Welt
Klar beantwortet.
Was nicht dabei ist, klären wir im persönlichen Gespräch.
Immer wenn die Vermögensverhältnisse asymmetrisch sind oder besonderer Schutz nötig ist: bei Unternehmensbeteiligungen, größerem privatem Vermögen, Erbschaften, internationalen Konstellationen, deutlich unterschiedlichem Einkommen oder einer beruflichen Auszeit für die Kindererziehung. Wir prüfen vorab, ob sich der Aufwand rechnet — manchmal raten wir auch davon ab.
Vertiefen Sie das Thema.
Strategische Einordnung, Fallzahlen und Erfahrungswerte aus unserer täglichen Mandatsarbeit — geschrieben für Mandanten, nicht für Suchmaschinen.

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