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Familie & Pflege

Ehevertrag

Strategischer Ehevertrag für vermögende Familien — gerichtsfest formuliert, steuerlich mitgedacht, diskret verhandelt. Beratung bundesweit digital oder an einem unserer sieben Metropolregionen.

Bibliothek mit Nachschlagewerken – Symbolmotiv
Was viele falsch denken

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauen. Er ist Vorsorge

Wer ohne Ehevertrag heiratet, schließt automatisch den umfassendsten aller Verträge ab: das deutsche Familienrecht. Mit all seinen Folgen für Vermögen, Versorgung und Unternehmensbeteiligungen.

Ein eigener Ehevertrag bedeutet nicht weniger Vertrauen — er bedeutet bewusste Gestaltung. Beide Partner wissen woran sie sind. Genau diese Klarheit verhindert spätere Konflikte.

Häufige Bedenken

  • Misstrauen, wenn man verliebt ist
  • Glaube dass das Gesetz schon passt
  • Hoffnung dass es schon gut geht

Was familum daraus macht

  • Klarheit, die Streit verhindert
  • Schutz für Vermögen und Unternehmen
  • Faire Regelung für beide Seiten
Was wirklich geregelt wird

Vier Felder, die jeden Ehevertrag tragen

Ein Ehevertrag ist kein Standard-Formular. Diese vier Bereiche bilden das Gerüst — wir gestalten jeden davon individuell.

Vermögen & Zugewinn

Modifikation oder Ausschluss des Zugewinnausgleichs — bei Unternehmensbeteiligungen, Immobilienportfolio oder ererbtem Vermögen. Sauber dokumentiert, gerichtsfest formuliert.

Unternehmensschutz

Operative Beteiligungen, Holdingstrukturen und Family-Office-Anteile aus dem güterrechtlichen Zugriff nehmen — ohne den Geschäftspartner zu verärgern oder steuerliche Vorteile zu verlieren.

Versorgung & Unterhalt

Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt regeln. Wo es Sinn ergibt: ausschließen, deckeln oder modifizieren — immer im Rahmen dessen, was vor Gericht hält.

Internationale Konstellationen

Wenn ein Partner Ausländer ist, im Ausland Vermögen liegt oder ein Umzug in andere Rechtsordnungen möglich ist — wir wählen das anwendbare Recht und sichern es ehevertraglich ab.

Zwei Zeitpunkte

Vor oder nach der Heirat — wir gestalten beide

Welcher Zeitpunkt zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation ab. Sehen Sie, wie wir jeweils vorgehen.

Voreheliche

Bevor Sie heiraten

Der klassische Zeitpunkt — vor der Eheschließung lassen sich Vermögensschutz, Unterhaltsfragen und unternehmerische Beteiligungen mit dem klarsten Kopf regeln. Ohne Streitlast, mit voller Verhandlungsfreiheit.

Wie wir vorgehen

  • Vollständige Bestandsaufnahme beider Vermögen
  • Klare Modifikation des Güterstands (Modified Zugewinn oder Gütertrennung)
  • Notarielle Beurkundung an einem unserer sieben Metropolregionen oder digital begleitet
Diesen Weg besprechen
Nachträgliche

Während bestehender Ehe

Auch nach der Eheschließung kann ein Ehevertrag geschlossen werden — oft bei Unternehmensgründung, Erbschaft oder einer beruflichen Veränderung. Verlangt mehr Sensibilität und Begründung, ist aber rechtlich vollständig zulässig.

Wie wir vorgehen

  • Anlass und Motivation sauber dokumentieren
  • Beidseitige Beratung sicherstellen (Schutz vor späterer Anfechtung)
  • Versorgungsausgleich + Zugewinn separat verhandeln
Diesen Weg besprechen
Anonymisierter Fall

Unternehmer, 32, Gründung vor der Hochzeit — Schutz der Anteile

Ein Mandant stand kurz vor der Eheschließung und plante die Gründung einer GmbH mit zwei Mitgesellschaftern. Ein klassischer Zugewinnausgleich hätte im Trennungsfall die Liquiditätsfähigkeit des Unternehmens gefährdet. familum hat einen modifizierten Zugewinnausgleich gestaltet, der das Geschäftsvermögen aus der Bilanz nimmt, gleichzeitig aber die Ehefrau bei Privatvermögen und Versorgung fair beteiligt. Beidseitige notarielle Beratung, klare Dokumentation der Begründung — gerichtsfest formuliert.

Details verändert, Persönlichkeitsrechte gewahrt. Jeder Fall wird individuell bewertet.

So läuft es ab

In drei Schritten zum gerichtsfesten Vertrag

Sie schildern uns die Situation — den Rest übernehmen wir. Ein Schritt ist Ihrer, zwei sind unsere.

Ihr Part

Ihre Anfrage

Sie beschreiben uns kurz Ihre Situation: Vermögen, Beteiligungen, Familie, Wunschregelung. Wir hören zu und ordnen ein, bevor irgendetwas formuliert wird.

familum übernimmt

Gespräch mit unserem Expertenteam

Wir besprechen die strategischen Optionen — was rechtlich möglich, was steuerlich klug, was zwischenmenschlich tragfähig ist. Sie entscheiden auf Basis einer klaren Empfehlung.

familum übernimmt

Entwurf, Verhandlung, Notartermin

Wir entwerfen den Vertrag, koordinieren die Verhandlung mit der anderen Seite, begleiten den Notartermin und sorgen dafür, dass die Regelungen vor Gericht halten.

Warum familum

Die Kanzlei, die mitdenkt

Strategisch, diskret und auf Familien spezialisiert — damit der Ehevertrag wirklich beide schützt.

Gerichtsfest formuliert

Wir kennen die Rechtsprechung zu Eheverträgen im Detail und formulieren so, dass die Regelungen im Streitfall halten — auch nach BGH-Maßstäben zur Sittenwidrigkeit.

Steuerlich mitgedacht

Schenkung-, Erbschaft- und Einkommensteuerfolgen werden vorab geprüft. Ein guter Ehevertrag ist auch ein guter Steuervertrag.

Diskret und respektvoll

Wir verhandeln so, dass die andere Seite das Ergebnis akzeptiert — kein Misstrauensvertrag, sondern eine gemeinsame Regelung mit Klarheit für beide.

Digital & ortsunabhängig

Beratung online und in Ihrem Tempo — persönlich an sieben Metropolregionen, Notartermin in Ihrer Nähe organisiert.

Häufige Fragen

Wann macht ein Ehevertrag wirklich Sinn?

Immer wenn die Vermögensverhältnisse asymmetrisch sind oder besonderer Schutz nötig ist: bei Unternehmensbeteiligungen, größerem privatem Vermögen, Erbschaften, internationalen Konstellationen, deutlich unterschiedlichem Einkommen oder einer beruflichen Auszeit für die Kindererziehung. Wir prüfen vorab, ob sich der Aufwand rechnet — manchmal raten wir auch davon ab.

Ist ein Ehevertrag romantisch problematisch?

Praktisch ist das Gegenteil der Fall: Ein gut gemachter Ehevertrag nimmt potenzielle Streitthemen aus der Beziehung und sorgt für Klarheit. Wir formulieren so, dass die Regelung fair und respektvoll wirkt — kein Misstrauensvertrag, sondern eine gemeinsame Standortbestimmung.

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Im Wesentlichen drei Bereiche: Güterstand (z.B. modifizierter Zugewinn, Gütertrennung), Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt. Außerdem flankierend Regelungen zu Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, internationalem Privatrecht und Erbfolge. Was NICHT geregelt werden kann: Kindesunterhalt und Sorgerecht in zwingender Form.

Kann ein Ehevertrag sittenwidrig sein?

Ja. Der BGH hat in der Kernbereichslehre festgelegt, dass bestimmte Regelungen — etwa der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu Lasten der Hausfrau — sittenwidrig und damit nichtig sein können. Wir formulieren so, dass diese Risiken minimiert werden, mit dokumentierter beidseitiger Beratung und nachvollziehbarer Begründung.

Was kostet ein Ehevertrag?

Anwaltliche Beratung und Vertragsentwurf richten sich nach Aufwand und Komplexität, transparent vorab besprochen. Hinzu kommen Notarkosten, die nach GNotKG am Geschäftswert (vereinfacht: dem geregelten Vermögen) bemessen werden. Bei mittleren Konstellationen liegen die Notarkosten bei 1.500–4.000 Euro.

Brauchen wir beide einen eigenen Anwalt?

Bei asymmetrischen Vermögensverhältnissen empfehlen wir das dringend. Wenn nur eine Seite anwaltlich beraten ist, kann der Vertrag später angefochten werden. Wir vertreten typischerweise eine Seite und empfehlen der anderen, sich von einer unabhängigen Kanzlei beraten zu lassen — fair und vor Gericht haltbar.

Können wir den Vertrag später ändern?

Ja, ein Ehevertrag ist jederzeit einvernehmlich änderbar — durch eine notariell beurkundete Modifikation. Bei wesentlichen Lebensveränderungen (Kinder, Unternehmensverkauf, Erbschaft) raten wir routinemäßig zu einer Überprüfung.

Wie lange dauert der Prozess?

Vom ersten Gespräch bis zum Notartermin typischerweise 3–6 Wochen. Schneller, wenn die Vermögensverhältnisse klar sind und beide Parteien sich einig sind. Länger, wenn komplexe Unternehmensstrukturen oder Auslandsvermögen vollständig bewertet werden müssen.

Was wenn mein Partner sich weigert?

Dann gibt es keinen Ehevertrag — Verträge sind freiwillig, niemand kann gezwungen werden. In dem Fall greifen die gesetzlichen Regelungen (Zugewinngemeinschaft, voller Versorgungsausgleich). Wir besprechen mit Ihnen, welche flankierenden Maßnahmen (z.B. testamentarische Regelungen) trotzdem möglich sind.

Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft — was passt zu uns?

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Normalfall und oft fairer als ihr Ruf. Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft lohnen sich vor allem bei Unternehmensbeteiligungen, größeren Vermögen oder internationalen Konstellationen. Wir rechnen beide Modelle für Ihre Situation durch.

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Individuelle anwaltliche Beratung ist kostenpflichtig. Umfang und Honorar klären wir vor der Beauftragung. Für Unternehmensberatung vereinbaren wir Leistung und Honorar ebenfalls vorab.