Wann die Frist für einen Insolvenzantrag beginnt, weshalb drei oder sechs Wochen keine freie Wartezeit sind und welche Entscheidungen Geschäftsführer parallel treffen müssen.
Ein Insolvenzantrag ist bei den nach § 15a InsO verpflichteten Personen ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung sind äußerste gesetzliche Höchstgrenzen, keine allgemein verfügbare Wartezeit für Verhandlungen, Finanzierungsversuche oder die Vorbereitung eines gewünschten Unternehmensverkaufs. Entscheidend ist der tatsächliche Eintritt des Insolvenzgrundes. Eine erst später abgeschlossene Prüfung setzt die Uhr nicht neu. Auch die Beauftragung externer Berater ersetzt weder rechtzeitige Datenbeschaffung noch die Umsetzung des Ergebnisses. Wer einen Rettungsversuch verfolgt, muss dessen rechtliche Zulässigkeit, Verbindlichkeit und verbleibenden Zeitraum laufend beurteilen, statt sich allein auf die längste genannte Frist zu verlassen.
Der Investor bittet um eine weitere Woche. Die Geschäftsleitung hofft auf eine Einigung. Ob diese Woche rechtlich überhaupt verfügbar ist, hängt nicht vom Verhandlungsstand allein ab.
Dieser Beitrag vertieft die Zeitpflichten innerhalb der M&A Beratung. Die sachliche Grundlage liefert Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für Geschäftsführer.
Pflichtige Personen und Fristbeginn
Die Verantwortung folgt Rechtsform und Funktion.
§ 15a InsO erfasst insbesondere Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler juristischer Personen sowie bestimmte rechtsfähige Personengesellschaften nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Führungslosigkeit können weitere gesetzlich bezeichnete Personen betroffen sein. Sonderregelungen und Ausnahmen sind gesondert zu beachten. Nicht jeder Einzelunternehmer ist allein wegen seiner Selbstständigkeit nach dieser Vorschrift antragspflichtig. Quelle: § 15a InsO.
Der Beginn richtet sich nach dem Eintritt des Insolvenzgrundes. Deshalb müssen Krisenindikatoren unverzüglich untersucht werden. Fehlende aktuelle Buchhaltung schafft keinen sicheren zeitlichen Aufschub. Halten Sie fest, welche Tatsachen wann bekannt wurden und welche Daten noch beschafft werden mussten.
Auch bei mehreren Geschäftsführern darf die Verantwortung nicht ungeprüft auf den Finanzressortleiter abgeschoben werden. Die konkrete Aufgabenverteilung und Überwachung sind rechtlich zu beurteilen.
Höchstgrenzen und Sanierungsversuche
Nicht jede Hoffnung rechtfertigt weiteres Zuwarten.
Das Gesetz verlangt Handeln ohne schuldhaftes Zögern und setzt zusätzlich äußerste Grenzen. Ob innerhalb dieses Rahmens noch Zeit für eine ernsthafte Beseitigung des Insolvenzgrundes genutzt werden darf, ist anhand der konkreten Lage zu prüfen. Scheitert eine tragfähige Rettungsperspektive früher, entsteht kein Anspruch auf Verbrauch der restlichen Tage.
Ein Darlehensentwurf, eine Absichtserklärung oder ein unverbindlicher Kaufpreisvorschlag ist keine sichere Liquidität. Prüfen Sie Auszahlungsvoraussetzungen, Zustimmungen und die tatsächliche zeitliche Umsetzbarkeit. Bei gleichzeitig vorliegenden Insolvenzgründen dürfen die unterschiedlichen Höchstfristen nicht einfach zugunsten der längeren ausgewählt werden.
Während einer rechtshängigen Restrukturierungssache enthält § 42 StaRUG eine Sonderregel: Die dort bezeichnete Antragspflicht ruht, der Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss dem Restrukturierungsgericht aber ohne schuldhaftes Zögern angezeigt werden. Bei Ende der Wirkung leben die Antragspflichten wieder auf. Quelle: § 42 StaRUG. Die StaRUG Restrukturierung ist deshalb kein rechtsfreier Zwischenraum.
| Lage | Zeitregel | Unzulässige Schlussfolgerung |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit | Ohne schuldhaftes Zögern, höchstens drei Wochen | Drei Wochen dürfen immer abgewartet werden |
| Überschuldung | Ohne schuldhaftes Zögern, höchstens sechs Wochen | Jede Sanierungshoffnung genügt |
| Rechtshängige Restrukturierung | Besondere Anzeige nach § 42 StaRUG | Insolvenzreife bleibt ohne Mitteilung |
| Laufende Verkaufsverhandlung | Keine automatische Friständerung | Ein Interessent stoppt die Antragspflicht |
Stand: Oktober 2026. Entscheidungshilfe und gegebenenfalls Modellannahmen, keine erhobenen Erfolgsquoten.
Zahlungen, Nachweis und persönliche Folgen
Antrag und Zahlungsentscheidungen sind getrennte Aufgaben.
§ 15b InsO regelt Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für die erfassten Verantwortlichen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen verlangen eine konkrete Beurteilung. Weder eine pauschale Freigabe aller Betriebsausgaben noch ein undifferenzierter Zahlungsstopp ist eine verlässliche allgemeine Anleitung. Quelle: § 15b InsO.
Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung kann straf- und haftungsrechtliche Folgen haben. § 15a sieht für vorsätzliche Pflichtverletzungen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und bei Fahrlässigkeit bis zu ein Jahr oder Geldstrafe vor. Die individuelle Verantwortlichkeit ist gesondert zu prüfen.
Für Reputation und weitere Karriere ist eine nachvollziehbare Entscheidungshistorie relevant. Dokumentieren Sie Status, Beratung, Finanzierungsnachweise und getroffene Schritte. Eine spätere Berufung auf den Wunsch, Arbeitsplätze zu erhalten, ersetzt nicht die rechtzeitige Pflichterfüllung. Die Liquiditätsengpass-Steuerung läuft parallel. Den abgegrenzten Beratungsauftrag erläutert M&A Anwalt Kosten.
Was die Praxis zeigt
Hypothetisches Modell: Eine Finanzierung ist angekündigt, aber noch von einer Gremienfreigabe abhängig. Wir würden deren Verbindlichkeit und Zeitplan mit dem Insolvenzstatus abgleichen und die erforderlichen Schritte vorbereiten. Für ein abgegrenztes rechtliches Eilprüfungsmodul unterstellen wir 12.000 Euro netto. Das ist kein Kanzleipreis. Eine rechtzeitige Antragstellung kann das Ergebnis der Prüfung sein.
Was Sie konkret tun sollten
Die Antragspflicht wird sofort geprüft und nicht bis zur Höchstgrenze vertagt.
- Erstens. Den Eintrittszeitpunkt fachlich klären. Sichern Sie aktuelle und historische Zahlungsdaten. Die Frist beginnt nicht erst mit dem fertigen Beraterbericht.
- Zweitens. Pflichtige Personen und Sonderlage bestimmen. Wir würden Rechtsform, Vertretung und gegebenenfalls die rechtshängige Restrukturierung prüfen. Verantwortung muss konkret zugeordnet sein.
- Drittens. Rettungsvoraussetzungen belastbar nachweisen. Prüfen Sie verbindliche Mittel und ihre rechtzeitige Verfügbarkeit. Bei Wegfall der Grundlage wird sofort neu entschieden.
- Viertens. Antrag oder Anzeige und Zahlungssteuerung organisieren. Halten Sie Dokumentation und Kommunikation konsistent. Persönliche Karriereinteressen dürfen den notwendigen Schritt nicht verzögern.
Häufige Fragen
Habe ich immer drei Wochen Zeit?
Nein. Die Pflicht besteht ohne schuldhaftes Zögern. Drei Wochen sind bei Zahlungsunfähigkeit nur die äußerste gesetzliche Grenze.
Verlängert ein Investorengespräch die Frist?
Nein. Eine Verhandlung verändert die gesetzlichen Pflichten nicht automatisch. Entscheidend sind Status und rechtzeitig umsetzbare, belastbare Maßnahmen.
Was gilt bei Überschuldung?
Für die erfassten Verantwortlichen gilt ebenfalls Handeln ohne schuldhaftes Zögern. Die äußerste Höchstgrenze beträgt sechs Wochen, sofern nicht andere Umstände ein früheres Handeln verlangen.
Weiterführende Beiträge
- Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Geschäftsführer · Die Insolvenzgründe getrennt beurteilen.
- Liquiditätsengpass Unternehmen · Operative Maßnahmen rechtlich einordnen.
- StaRUG Restrukturierung · Die Sonderlage einer Restrukturierung verstehen.
Verfasst von der Rechtsanwaltskanzlei Weber · familum · Oktober 2026