Wann eine Sanierungsmoderation eine vertrauliche Einigung erleichtert, welche Rolle das Gericht übernimmt und weshalb ein Vermittlungsverfahren fehlende Zahlungsfähigkeit nicht überbrücken darf.
Die Sanierungsmoderation nach dem StaRUG unterstützt einen restrukturierungsfähigen Schuldner dabei, mit Gläubigern und gegebenenfalls weiteren Beteiligten eine einvernehmliche Lösung seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu erreichen. Das Gericht bestellt auf Antrag eine geeignete unabhängige Person, wobei offensichtliche Zahlungsunfähigkeit und bei entsprechend erfassten Schuldnern offensichtliche Überschuldung dem Zugang entgegenstehen und gesetzliche Krisenpflichten weiter zu beachten sind. Die Moderation ersetzt keine Zustimmung durch Mehrheitsentscheidung. Sie kann Gespräche ordnen, Informationen vergleichbar machen und einen Vergleich vorbereiten. Ob sie sinnvoll ist, hängt deshalb von einer realistischen Einigungsperspektive und ausreichender Finanzierung ab. Wer lediglich Zeit gewinnen möchte, ohne die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu klären, wählt das Instrument am eigentlichen Problem vorbei.
Die Bank möchte zusätzliche Informationen, der Hauptlieferant eine Zahlung und der Gesellschafter einen verbindlichen Gesamtplan. Keiner will zuerst nachgeben. Eine unabhängige Moderation kann helfen, diese Bedingungen in eine gemeinsame Lösung zu bringen.
Bei Unternehmen in Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg oder Hamburg gilt derselbe bundesrechtliche Rahmen. Die konkreten Gläubiger und Finanzierungsmöglichkeiten bestimmen den Nutzen.
Dieser Beitrag erklärt die Sanierungsmoderation im Zusammenhang der M&A Beratung. Er grenzt sie von einem Restrukturierungsplan und einem Insolvenzverfahren ab.
Voraussetzungen und Antrag
Die Ausgangslage muss eine konsensuale Lösung noch zulassen.
§ 94 StaRUG ermöglicht auf Antrag die Bestellung einer geeigneten, insbesondere geschäftskundigen und unabhängigen natürlichen Person. Die gesetzlichen Ausschlüsse bei offensichtlicher Insolvenzreife sind zu beachten. Dem Antrag sind die vorgesehenen Angaben zur wirtschaftlichen Situation und zur Einbeziehung von Gläubigern beizufügen. Quelle: § 94 StaRUG.
Vorher ist der Status nach Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu prüfen. Die Moderation schafft keine allgemeine Ausnahme von Antragspflichten. Wer bereits akute Fälligkeiten nicht decken kann, darf die Auswahl eines Moderators nicht an die Stelle der notwendigen rechtlichen Entscheidung setzen.
Sinnvoll ist ein klar umrissener Konflikt, für den eine gemeinsame wirtschaftliche Grundlage erreichbar erscheint. Vollständig unvereinbare Ziele werden durch die Bestellung allein nicht vereinbar.
Rolle, Dauer und Vertraulichkeit
Der Moderator vermittelt, die Beteiligten entscheiden.
Der Sanierungsmoderator unterstützt die Verständigung und hat gesetzliche Informations- und Berichtsfunktionen. Die Geschäftsleitung bleibt für die Unternehmensführung verantwortlich. Die gesetzliche Bestellung wird grundsätzlich für bis zu drei Monate ausgesprochen. Eine Verlängerung ist unter den Voraussetzungen des § 95 StaRUG möglich. Die Bestellung wird nicht öffentlich bekannt gemacht. Quellen: § 95 StaRUG, § 96 StaRUG.
Nicht öffentlich bedeutet nicht, dass niemand informiert werden muss. Berichtspflichten, berechtigte Informationsansprüche und die zur Einigung benötigten Daten bleiben zu beachten. Vertraulichkeitsregeln und Informationsstände sollten zwischen den Beteiligten abgestimmt werden.
Praktisch braucht die Moderation eine gemeinsame Zahlenbasis, eine Übersicht der Beiträge und eine zeitlich realistische Umsetzung. Eine zusätzliche Gesprächsrunde ohne neue Grundlage verbessert die Lösungschance nicht automatisch.
| Frage | Sanierungsmoderation | Restrukturierungsplan |
|---|---|---|
| Kernmechanismus | Vermittelte Einigung | Gesetzliche Plangestaltung |
| Ablehnende Beteiligte | Keine allgemeine Zwangsbindung | Mehrheitsmechanismen unter Voraussetzungen |
| Gericht | Bestellung und mögliche Bestätigung | Je nach Instrument weitergehende Beteiligung |
| Wirtschaftliche Grundlage | Tragfähige Einigung erforderlich | Tragfähige Restrukturierung erforderlich |
Stand: Oktober 2026. Entscheidungshilfe und gegebenenfalls Modellannahmen, keine erhobenen Erfolgsquoten.
Vergleich und gerichtliche Bestätigung
Eine bestätigte Einigung bleibt an ihre Voraussetzungen gebunden.
Ein Sanierungsvergleich kann nach § 97 StaRUG auf Antrag gerichtlich bestätigt werden. Das Gesetz enthält Prüfungsmaßstäbe für das zugrunde liegende Konzept und die Behandlung nicht beteiligter Gläubiger. Die Bestätigung ist keine allgemeine Garantie wirtschaftlichen Erfolgs und bindet nicht beliebig Außenstehende an einen Schuldenschnitt. Quelle: § 97 StaRUG.
Regeln Sie Beiträge, Bedingungen, Fälligkeiten und Folgen eines Scheiterns eindeutig. Eine Stundung der Bank kann wertlos sein, wenn notwendige Lieferungen vorher enden. Ein Gesellschafterbeitrag muss rechtzeitig und belastbar verfügbar werden.
Ist eine Mehrheitslösung erforderlich, kommt gegebenenfalls die StaRUG Restrukturierung mit ihren eigenen Voraussetzungen in Betracht. Der Wechsel des Instruments darf nicht dazu dienen, einen veränderten Insolvenzstatus zu übergehen.
Abbruch und persönliche Verantwortung
Eine erfolglose Moderation darf nicht endlos fortgeschrieben werden.
Gesetzliche Abberufungsgründe und eine veränderte wirtschaftliche Lage sind laufend zu beachten. Wird Insolvenzreife festgestellt, folgen daraus eigene Pflichten und Mitteilungen. Die Insolvenzantrag Frist wird durch Verhandlungshoffnung nicht verlängert. Quelle: § 99 StaRUG.
Definieren Sie vorab, welche Mindestbeiträge bis wann vorliegen müssen. Im Modell benötigt die Lösung 300.000 Euro frische Mittel und verbindliche Stundungen. Fehlen die Mittel, ist eine lediglich unterschriebene Absichtserklärung keine tragfähige Sanierung. Die Zahl ist eine Annahme.
Für Reputation und Karriere ist wichtig, dass die Geschäftsleitung Scheiternsgründe ehrlich berichtet. Ein neutraler Moderator darf nicht als Verantwortlicher für jede unpopuläre Entscheidung vorgeschoben werden. Die eigene rechtliche Begleitung ist von dessen Rolle zu unterscheiden. Ihre Beauftragung erläutert M&A Anwalt Kosten.
Was die Praxis zeigt
Hypothetisches Modell: Bank, Lieferant und Gesellschafter machen ihre Beiträge voneinander abhängig. Wir würden eine rechtlich klare Bedingungsstruktur für den möglichen Vergleich erarbeiten. Für die eigene abgegrenzte rechtliche Begleitung unterstellen wir 20.000 Euro netto, zusätzlich zu gesondert zu beurteilenden Moderationskosten. Das ist eine Modellannahme. Der Nutzen wäre eine vollziehbare Einigung statt widersprüchlicher Einzelzusagen.
Was Sie konkret tun sollten
Moderation verlangt einen zulässigen Ausgangspunkt und erreichbare Einigungspartner.
- Erstens. Den Status vor dem Antrag klären. Legen Sie aktuelle Zahlungs- und Vermögensdaten vor. Ein offensichtliches Zugangshindernis wird nicht durch Vertraulichkeit beseitigt.
- Zweitens. Konflikt und Beiträge konkretisieren. Bestimmen Sie, wer welche Leistung erbringen müsste. Eine vage Hoffnung auf Entgegenkommen ist keine Verhandlungsgrundlage.
- Drittens. Unabhängige Moderation und eigene Beratung trennen. Wir würden Ihre rechtlichen Pflichten und die Vergleichsbedingungen prüfen. Der Moderator vertritt nicht automatisch Ihre persönlichen Interessen.
- Viertens. Erfolgskriterien und Abbruchpunkte setzen. Überwachen Sie Finanzierung, Zustimmung und Status. Bei veränderten Voraussetzungen wird der weitere Weg unverzüglich neu beurteilt.
Häufige Fragen
Was macht ein Sanierungsmoderator?
Er unterstützt die Verständigung zwischen Schuldner und Beteiligten und erfüllt gesetzliche Informations- und Berichtsfunktionen. Die Unternehmensführung bleibt bei der Geschäftsleitung.
Wird die Bestellung veröffentlicht?
Nach § 95 StaRUG erfolgt keine öffentliche Bekanntmachung der Bestellung. Gesetzliche Berichts- und Informationspflichten bleiben davon unberührt.
Kann die Moderation einen ablehnenden Gläubiger überstimmen?
Nicht durch einen allgemeinen Mehrheitsmechanismus. Dafür wäre gegebenenfalls ein anderes gesetzliches Instrument mit eigenen Voraussetzungen zu prüfen.
Kann ein insolventes Unternehmen damit Zeit gewinnen?
Die gesetzlichen Zugangshindernisse und Insolvenzpflichten stehen einer solchen pauschalen Nutzung entgegen. Der aktuelle Status muss vor und während der Moderation geprüft werden.
Weiterführende Beiträge
- StaRUG Restrukturierung · Die planbasierte Alternative vergleichen.
- Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Geschäftsführer · Den aktuellen Status bestimmen.
- Insolvenzantrag Frist · Zeitkritische Pflichten beachten.
Die unbequeme Wahrheit
Moderation ersetzt keine Zahlungsfähigkeit. Sie hilft nur, wenn eine realistische Einigung erreichbar ist. Der typische Denkfehler besteht darin, ein weiteres Gespräch bereits als Fortschritt zu bewerten. Fehlen Kapital oder tragfähiges Geschäft, braucht es eine andere Entscheidung. Eine rechtzeitig beendete Moderation kann deshalb verantwortungsvoller sein als ihre Verlängerung. Die Geschäftsleitung bleibt für diesen Schritt zuständig.
Verfasst von der Rechtsanwaltskanzlei Weber · familum · Oktober 2026