Zum Inhalt springen
Ratgeber

Immobilien

Anwalt für Immobilienrecht.

Der vollständige Wegweiser durch das Immobilienrecht entlang der sechs Lebenslagen kaufen, bauen, genehmigen, besitzen, vermieten und übertragen, mit den Fristen, an denen alles hängt, den Landesunterschieden, die niemand erwartet, und ehrlichen Zahlen zu dem, was jedes Verfahren kostet.

18 Min. LesezeitStand: Mai 2026familum · Rechtsanwaltskanzlei Weber

Immobilienrecht ist kein Rechtsgebiet, sondern ein Bündel aus mindestens sechs: Kaufrecht für den Erwerb, Werkvertragsrecht für den Bau, öffentliches Baurecht für die Genehmigung, Wohnungseigentums- und Nachbarrecht für das Besitzen, Mietrecht für die Vermietung sowie Familien- und Erbrecht für die Übertragung. Jedes davon hat eigene Fristen, eigene Beweislastregeln und eigene Gerichte, und die teuersten Fehler entstehen dort, wo Betroffene das eine Regelwerk für das andere halten. Diese Seite ordnet das gesamte Gebiet nach Lebenslagen, benennt in jeder die entscheidende Frist und den entscheidenden Hebel und führt zu dem Beitrag, der Ihre Situation im Detail behandelt.

Kapitel01 / 11

Einleitung

Fast jeder Mandant, der uns im Immobilienrecht erreicht, hat dasselbe Grundproblem: Er weiß, was passiert ist, aber nicht, welches Recht darauf anwendbar ist. Der Käufer mit dem feuchten Keller weiß nicht, ob er im Kauf- oder im Werkvertragsrecht steht, und das entscheidet über seine Verjährungsfrist. Der Eigentümer mit dem Brief vom Bauamt weiß nicht, ob er einen Monat Zeit hat oder ein Jahr, und das entscheidet über sein Haus. Der geschiedene Ehegatte weiß nicht, dass sein Anspruch auf Nutzungsentschädigung erst mit der Aufforderung entsteht, und verliert damit vier- bis fünfstellige Beträge, bevor er zum ersten Mal einen Anwalt anruft.

Hinzu kommt eine Besonderheit, die dieses Gebiet von fast allen anderen unterscheidet: Ein erheblicher Teil des Immobilienrechts ist Landesrecht. Wie nah der Nachbar an die Grenze bauen darf, ob ein Gartenhaus genehmigungsfrei ist, ob Sie gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen müssen oder unmittelbar klagen, welche Pflanzabstände gelten und wie lange eine Behörde für Ihren Bauantrag brauchen darf, all das entscheidet sich zwischen Kiel und Konstanz unterschiedlich. Ratgeber, die bundeseinheitliche Zahlen nennen, sind für die Mehrzahl der Leser schlicht falsch.

Unsere Kanzlei bearbeitet dieses Gebiet bundesweit von sieben Standorten in sieben Metropolregionen aus. Der Grund, weshalb wir es überhaupt vollständig abdecken können, liegt in einer Kombination, die in Kanzleien selten ist: Wir arbeiten zivilrechtlich und verwaltungsrechtlich. Der Streit mit dem Verkäufer, dem Bauträger oder dem Mieter gehört vor das Zivilgericht. Der Streit mit der Bauaufsicht, der Gemeinde oder dem Nachbarn über eine Genehmigung gehört vor das Verwaltungsgericht. Beide Wege laufen in vielen Fällen parallel, und wer nur einen davon beherrscht, verschenkt die Hälfte seiner Druckmittel.

Diese Seite ist der Einstieg in unseren gesamten Ratgeber. Sie ist nach Lebenslagen geordnet, nicht nach Paragraphen, und Sie können jede Passage einzeln lesen. Was Sie hier finden, ist in jeder Lebenslage dasselbe Muster: die Frist, an der alles hängt, der Hebel, der tatsächlich wirkt, und der Verweis auf den Beitrag, der Ihre Konstellation im Einzelnen behandelt.

Kapitel02 / 11

Die zwei Wegweiser

Verfahren und Kosten. Zwei Beiträge, die zu allen anderen gehören.

Zwei Fragen stellen sich in jeder immobilienrechtlichen Auseinandersetzung, unabhängig davon, worum es geht. Die erste lautet: Welcher Rechtsbehelf, welche Frist, welches Gericht. Die zweite lautet: Was kostet mich das, und was passiert, wenn ich verliere.

Für die Verfahrensfrage haben wir einen eigenen Fahrplan geschrieben. Er stellt beide Rechtswege nebeneinander, den verwaltungsrechtlichen mit Widerspruch, Anfechtungsklage und dem Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO und den zivilrechtlichen mit Beweissicherung und selbständigem Beweisverfahren, und er enthält die Fristentabelle, auf die sich alle anderen Beiträge beziehen. Vor allem aber erklärt er die Landesunterschiede beim Widerspruchsverfahren, die für jeden Bescheid entscheidend sind, den Sie in der Hand halten. Alles dazu im Beitrag zu Widerspruch und Klage gegen die Baugenehmigung.

Für die Kostenfrage gilt dasselbe. Unser Kosten-Hub ist der einzige Beitrag dieses Ratgebers, der die Abrechnungssystematik vollständig erklärt: das Zeithonorar nach § 3a RVG mit transparentem Stundensatz, das bei uns im beratenden und gestaltenden Immobilienrecht der Regelfall ist, daneben die gesetzliche Gebührenlogik nach Gegenstandswert mit durchgerechneten Beispielen, die Reichweite der Rechtsschutzversicherung und die staatlichen Hilfen. Und er beantwortet die Frage, die auf Kanzleiseiten selten steht, nämlich wann sich ein Anwalt wirtschaftlich nicht lohnt. Alles dazu im Beitrag zu den Anwaltskosten im Immobilienrecht. Alle anderen Beiträge nennen nur die für ihre Konstellation typischen Größenordnungen und verweisen für die Systematik dorthin.

Zwei Fragen stellen sich in jeder immobilienrechtlichen Auseinandersetzung, unabhängig davon, worum es geht.

Kapitel03 / 11

Kaufen und verkaufen

Die Lebenslage mit den höchsten Streitwerten und der kürzesten Frist zum Handeln.

Beim Erwerb einer Bestandsimmobilie gilt Kaufrecht, und dort steht in nahezu jedem notariellen Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dieser Ausschluss ist wirksam und trägt weit. Er greift nach § 444 BGB nur dann nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert hat, und daneben nicht, soweit im Vertrag eine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart wurde. Damit verengt sich fast jeder Streit nach dem Hauskauf auf eine einzige Frage: Wusste der Verkäufer davon, und lässt sich das beweisen.

Für Käufer beginnt der richtige Weg nicht beim Anwaltsschreiben, sondern bei der Beweissicherung, denn wer saniert, bevor er dokumentiert, verliert den Anspruch mit dem Mangel. Die taktische Reihenfolge und die realistische Kosten-Nutzen-Rechnung stehen im Beitrag zu versteckten Mängeln nach dem Hauskauf, die Beweisführung im Einzelnen und der Indizienkatalog, mit dem sich Kenntnis tatsächlich belegen lässt, im Beitrag zur arglistigen Täuschung beim Hauskauf. Wer nicht Geld, sondern die vollständige Rückabwicklung will, findet die Abwicklungsmechanik mit Rückauflassung, Nutzungsersatz und Verzinsung im Beitrag zum Rückgängigmachen des Hauskaufs, und die damit verbundene Steuerfrage im Beitrag zur Erstattung der Grunderwerbsteuer nach Rückabwicklung. Für die drei häufigsten Einzelvorwürfe haben wir eigene Beiträge, nämlich zu Schimmel nach dem Hauskauf, zum Hausschwamm im gekauften Haus und zur zu klein angegebenen Wohnfläche.

Die Gegenseite dieser Streitigkeiten ist im Netz fast unbesetzt, obwohl sie dieselbe Zahl von Betroffenen hat. Verkäufer, die Monate nach der Übergabe ein Anwaltsschreiben mit dem Vorwurf arglistigen Verschweigens erhalten, finden ihre Verteidigungslinien im Beitrag zum Mängelvorwurf nach dem Hausverkauf. Die wichtigste Nachricht dort lautet, dass die Beweislast vollständig beim Käufer liegt und dass die häufigste Selbstschädigung darin besteht, auf das erste Schreiben ausführlich zu antworten.

Ein zweiter Konfliktkreis betrifft nicht die Substanz, sondern den Vollzug. Zahlt der Käufer nach der Beurkundung nicht, hat der Verkäufer scharfe Instrumente, die er meist nicht kennt, insbesondere die Vollstreckung aus der notariellen Urkunde. Der Fahrplan dazu steht im Beitrag Käufer zahlt den Kaufpreis nicht. Scheitert umgekehrt die Finanzierung, ist die Rechtslage für den Käufer unangenehm, weil ein Finanzierungsvorbehalt im Notarvertrag praktisch nie vereinbart ist, dazu der Beitrag zur geplatzten Finanzierung nach dem Kaufvertrag. Springt der Verkäufer vor dem Notartermin ab, ist die Bindung wegen § 311b BGB in aller Regel noch nicht eingetreten, die engen Ausnahmen behandelt der Beitrag Verkäufer springt vor dem Notartermin ab. Rund um die Vermittlung schließlich stellen sich zwei sehr häufige Geldfragen, nämlich die nach der Maklerprovision und die nach der Rückforderung einer Reservierungsgebühr, bei der die Rechtsprechung Erwerbern eine ungewöhnlich starke Position verschafft hat.

Kapitel04 / 11

Bauen

Wer bezahlt hat, verhandelt nicht mehr. Alles andere folgt daraus.

Beim Neubau gilt Werkvertragsrecht, und das funktioniert nach einer anderen Logik als das Kaufrecht. Der Bauherr hat nach § 634 BGB fünf Rechte, aber in einer Reihenfolge: Zuerst muss dem Unternehmer unter Fristsetzung Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden, erst danach öffnen sich Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Wer eine Fremdfirma beauftragt, bevor er diese Frist gesetzt hat, bleibt regelmäßig auf den Kosten sitzen.

Der eigentliche Hebel ist aber kein Anspruch, sondern Geld. Solange ein Teil der Vergütung offen ist, darf der Bauherr nach § 641 Abs. 3 BGB in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zurückhalten, und dieses Druckmittel wirkt sofort, weil es Liquidität entzieht. Wer dagegen alles gezahlt hat, kann nur noch fordern. Die vollständige Darstellung der Druckmittel steht im Beitrag zu Baumängeln am Neubau, die korrekte Berechnung und Formulierung des Einbehalts im Beitrag zum Zahlungseinbehalt bei Baumängeln.

Der neuralgische Termin des gesamten Bauvorhabens ist die Abnahme, denn mit ihr wird die Vergütung fällig, beginnt die fünfjährige Verjährung und kehrt sich die Beweislast zulasten des Bauherrn um. Seit 2018 gilt zudem eine Abnahmefiktion: Schweigen auf ein Abnahmeverlangen wirkt wie Zustimmung, gegenüber Verbrauchern allerdings nur bei einem Hinweis in Textform. Wann die Verweigerung berechtigt ist und was in den Vorbehaltskatalog gehört, steht im Beitrag zur Verweigerung der Bauabnahme. Ist die Mangelursache streitig oder droht Verjährung, führt der Weg über das selbständige Beweisverfahren, dessen größter Nutzen nicht das Gutachten ist, sondern die Hemmung der Verjährung.

Zwei weitere Konstellationen betreffen nicht die Qualität, sondern die Zeit und die Substanz des Vertragspartners. Wird der Fertigstellungstermin überschritten, geht es um die Berechnung des Verzugsschadens aus Miete und Bereitstellungszinsen, dazu der Beitrag zum Bauverzug des Bauträgers. Gerät der Bauträger in Insolvenz, entscheidet die Reihenfolge der ersten Tage über sehr viel Geld, dazu der Krisenfahrplan zur Bauträgerinsolvenz.

Kapitel05 / 11

Genehmigen und legalisieren

Die Seite des Immobilienrechts, an der die meisten Ratgeber aufhören.

Sobald eine Behörde beteiligt ist, gelten andere Regeln, andere Fristen und ein anderes Gericht. Und hier liegt zugleich der Bereich, in dem wir die größte Beratungslücke sehen, weil Verwaltungsrecht in Immobilienkanzleien selten und Immobilienkenntnis in Verwaltungsrechtskanzleien selten ist.

Wer eine Genehmigung will und nicht bekommt, steht rechtlich besser da, als er denkt. Die Baugenehmigung ist eine gebundene Entscheidung, die Behörde muss sie erteilen, wenn dem Vorhaben nichts entgegensteht. Ein Ermessen hat sie nur bei Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen, und auch dieses muss sie fehlerfrei ausüben. Wie sich ein Ablehnungsbescheid lesen und angreifen lässt, welche Rolle das gemeindliche Einvernehmen spielt und was bei bloßem Schweigen der Behörde hilft, steht im Beitrag zur abgelehnten Baugenehmigung.

Wer umgekehrt Post bekommt, weil an seinem Gebäude etwas ohne Genehmigung entstanden ist, sollte zuerst einen verbreiteten Irrtum ablegen: Schwarzbauten verjähren nicht. Entscheidend ist allein, ob das Bauwerk nach heutigem Recht genehmigungsfähig wäre, denn nur dann ist der Abriss unverhältnismäßig. Die einzige echte Ausnahme betrifft Altfälle in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern nach einer Regelung des DDR-Rechts. Der vollständige Legalisierungsfahrplan steht im Beitrag zum Legalisieren eines Schwarzbaus. Wird zugleich die Nutzung untersagt, läuft eine eigene, oft sofort vollziehbare Frist, dazu die Bescheid-Erste-Hilfe im Beitrag zur erhaltenen Nutzungsuntersagung. Liegt der Verstoß nicht bei Ihnen, sondern nebenan, geht es um den Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, den es nur bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften gibt, dazu der Beitrag Nachbar baut ohne Genehmigung.

Zwei sehr häufige Alltagsfragen haben wir gesondert aufbereitet. Ob ein Gartenhaus, ein Carport oder eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist, richtet sich nach den Freigrenzen der jeweiligen Landesbauordnung und wird in Baumarktratgebern regelmäßig falsch beantwortet, dazu der Beitrag zu Gartenhaus, Carport und Terrassenüberdachung. Und ob eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden darf, hängt an den Zweckentfremdungsgesetzen der Länder, die in Berlin, Hamburg, Bayern und in den Ferienregionen Mecklenburg-Vorpommerns und Schleswig-Holsteins sehr unterschiedlich ausfallen, dazu der Beitrag zur Vermietung als Ferienwohnung.

Weil Abstandsflächen und Genehmigungsverfahren reines Landesrecht sind, haben wir für die nachfragestärksten Bundesländer eigene Landesprofile erstellt, für Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Berlin, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Wer in einem anderen Land baut, findet die einschlägigen Besonderheiten in den jeweiligen Mutterartikeln, denn wir nennen dort grundsätzlich keine bundeseinheitlichen Zahlen.

Kapitel06 / 11

Besitzen

Wohnungseigentum und Nachbarschaft. Zwei Konfliktfelder mit knallharten Fristen.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist Teil einer Gemeinschaft, deren Beschlüsse für ihn gelten, auch wenn er dagegen gestimmt hat. Die zentrale Zahl lautet hier: ein Monat. Die Anfechtungsklage muss binnen eines Monats ab der Beschlussfassung erhoben werden, nicht ab Zugang des Protokolls, und die Begründung folgt binnen zwei Monaten. Im Netz kursieren dazu abweichende und teilweise falsche Angaben, weshalb wir diesen Punkt besonders sorgfältig aufbereitet haben, im Beitrag zur Anfechtung eines WEG-Beschlusses. Ein bloß formeller Fehler bei der Einladung führt dabei nicht automatisch zum Erfolg, worauf es ankommt, steht im Beitrag zur fehlerhaften Einladung zur Eigentümerversammlung. Für die Jahresabrechnung gilt seit der WEG-Reform eine Besonderheit, die vielfach falsch dargestellt wird, dazu der Beitrag zur fehlerhaften WEG-Jahresabrechnung.

Zwei weitere WEG-Themen betreffen Geld und Bausubstanz. Eine Sonderumlage bleibt wirksam und fällig, bis sie aufgehoben ist, was für die Zahlungstaktik entscheidend ist, dazu der Beitrag zur Sonderumlage in der WEG. Und wer umbauen will oder einen eigenmächtigen Umbau abwehren muss, findet beide Richtungen im Beitrag zur baulichen Veränderung im Wohnungseigentum, einschließlich der privilegierten Maßnahmen wie Lademöglichkeit und Barrierefreiheit.

Der zweite Konfliktkreis des Besitzens ist die Nachbarschaft, und hier laufen wieder zwei Rechtsordnungen nebeneinander. Abstandsflächen sind öffentliches Baurecht und werden von der Bauaufsicht durchgesetzt, Grenzverlauf, Überbau, Zaun und Bepflanzung sind privates Nachbarrecht und gehören vor das Zivilgericht, in vielen Ländern erst nach einer Schlichtung nach § 15a EGZPO. Baut der Nachbar zu nah, entscheidet nicht die verbreitete Faustregel von drei Metern, sondern die Landesbauordnung, dazu der Beitrag zu Grenzbebauung und Abstandsflächen. Für Grenzverlauf, Überbau, Zaun und Hecke gelten die Nachbarrechtsgesetze der Länder mit markanten Abweichungen etwa in Bayern, Brandenburg und dem Saarland, dazu der Beitrag zum Streit um die Grundstücksgrenze. Und für die häufigste Einzelfrage überhaupt, nämlich überhängende Äste und Wurzeln, gilt ein Selbsthilferecht mit einer Fußangel, die viele übersehen, dazu der Beitrag zu Ästen vom Nachbargrundstück.

Kapitel07 / 11

Vermieten

Der Bereich, in dem Eigentümer die schlechtesten Informationen finden.

Der gesamte mietrechtliche Ratgebermarkt ist mieterseitig geschrieben. Das ist verständlich, weil dort die Zahl der Betroffenen größer ist, führt aber dazu, dass Vermieter ihre eigenen Fehler erst im Räumungsprozess erfahren. Wir bearbeiten diesen Bereich konsequent aus der Eigentümerperspektive, und zwar mit dem Wissen aus beiden Richtungen.

Die Eigenbedarfskündigung ist der Klassiker, und sie scheitert in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht am fehlenden Bedarf, sondern an der Form und der Begründungstiefe. Die häufigsten Fehler, der Umgang mit dem Härtefallwiderspruch nach § 574 BGB und die realistische Verfahrensdauer stehen im Beitrag zur Eigenbedarfskündigung aus Vermietersicht. Wird nach dem Auszug der Vorwurf erhoben, der Bedarf sei vorgetäuscht gewesen, geht es um Beweisführung und Schadensberechnung auf beiden Seiten, dazu der Beitrag zum vorgetäuschten Eigenbedarf.

Bleibt die Miete aus, entscheidet die Konstruktion der Kündigung. Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann durch eine Schonfristzahlung unwirksam werden, die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung dagegen nicht, weshalb beide immer zusammen erklärt werden sollten. Der vollständige Fahrplan mit ehrlichen Zahlen zu Dauer und Kosten der Räumung steht im Beitrag Mieter zahlt nicht. Der Streitwert ist hier übrigens gesetzlich begrenzt, nämlich auf die Jahresnettokaltmiete, was das Kostenrisiko besser kalkulierbar macht als in fast allen anderen Bereichen des Immobilienrechts.

Kapitel08 / 11

Übertragen, erben, trennen

Die Schnittstelle, an der Immobilienrecht zu Familienrecht wird.

Als Familienkanzlei bearbeiten wir seit Jahren die Konstellationen, in denen eine Immobilie und eine familiäre Veränderung zusammentreffen. Das ist der Bereich, in dem Immobilienportale das Familienrecht auslassen und Scheidungsportale die Immobilie, und in dem beides zusammen betrachtet werden muss, weil sonst Geld verloren geht.

Wer zu Lebzeiten überträgt, entscheidet nicht nur über Steuern, sondern über Risiken, die zehn und mehr Jahre in die Zukunft reichen: die Scheidung des beschenkten Kindes, dessen Insolvenz, den eigenen Pflegefall, den Zugriff des Sozialhilfeträgers und die Pflichtteilsansprüche der Übergangenen. Welche Rückforderungsklauseln in den Übergabevertrag gehören und wie Nießbrauch und Wohnrecht sich im Pflegefall unterscheiden, steht im Beitrag zur Übertragung und Absicherung einer Immobilie. Die teuerste Einzelfalle dieses Bereichs, nämlich der Umstand, dass ein Vorbehaltsnießbrauch den Lauf der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB verhindert, behandelt der Beitrag zur Nießbrauch-Falle beim Pflichtteil. Und wenn der Sozialhilfeträger Jahre später die Schenkung zurückfordert, findet der beschenkte Angehörige seine Verteidigungslinien im Beitrag zur Rückforderung der Schenkung durch das Sozialamt.

Im Erbfall wird die Immobilie zum Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft, in der jeder Miterbe blockieren kann. Wie sich eine faire Auszahlung berechnen lässt, warum die Teilungsversteigerung als Hebel wirkt, aber als Ergebnis meist beiden Seiten schadet, und welche Rolle das Vorkaufsrecht der Miterben nach § 2034 BGB beim Erbteilsverkauf spielt, steht im Beitrag zur Erbengemeinschaft und Immobilienauszahlung.

Bei der Trennung schließlich gilt der Satz, den Betroffene am schwersten glauben: Die Scheidung ändert an den Eigentumsverhältnissen nichts. Verteilt wird nur der Wert, über den Zugewinnausgleich, und wer bleiben will, muss auszahlen. Die Berechnung, die Finanzierung, die Nutzungsentschädigung nach dem Auszug und die Teilungsversteigerung unter Ehegatten behandelt der Beitrag zum Haus in der Scheidung.

Kapitel09 / 11

Die sechs Lebenslagen im Überblick

LebenslageAnwendbares RechtDie entscheidende FristDer wirksamste Hebel
Kaufen und verkaufenKaufrecht, §§ 433 ff. BGB2 Jahre ab Übergabe, bei Arglist 3 Jahre ab KenntnisBeweissicherung vor jeder Kontaktaufnahme
BauenWerkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB5 Jahre ab Abnahmeoffener Restwerklohn und Einbehalt nach § 641 Abs. 3 BGB
GenehmigenBauordnungs- und Bauplanungsrecht der Länder und des Bundes1 Monat ab Bekanntgabe des BescheidsAkteneinsicht und Genehmigungsfähigkeitsprüfung
BesitzenWEG und Nachbarrecht1 Monat ab Beschlussfassung, § 45 WEGGeschwindigkeit, bevor Zustände geschaffen sind
VermietenMietrecht, §§ 535 ff. BGBKündigungsfristen und Schonfristzahlungdoppelte Kündigung, fristlos und hilfsweise ordentlich
ÜbertragenFamilien- und Erbrecht10 Jahre bei Schenkung und PflichtteilsergänzungVertragsgestaltung vor der Beurkundung

Stand: Juli 2026. Orientierungswerte aus der Beratungspraxis, ohne Garantieanspruch für den Einzelfall.

Kapitel10 / 11

Was Sie konkret tun sollten

  • Erstens. Ordnen Sie Ihre Situation zuerst einer Lebenslage zu, bevor Sie handeln. Ob Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder Verwaltungsrecht gilt, entscheidet über Ihre Frist, Ihre Beweislast und Ihr Gericht. Die häufigsten teuren Fehler entstehen aus der Verwechslung dieser Regelwerke.
  • Zweitens. Notieren Sie das Datum des auslösenden Ereignisses und rechnen Sie von dort. Bescheid im Briefkasten, Übergabe der Immobilie, Beschlussfassung in der Versammlung, Auszug aus dem gemeinsamen Haus. Fast jede Frist dieses Rechtsgebiets läuft ab einem solchen Datum, und fast jeder Verlust entsteht dadurch, dass niemand es notiert hat.
  • Drittens. Sichern Sie Beweise, bevor Sie etwas verändern. Fotografieren, dokumentieren, Rechnungen und Korrespondenz sammeln. Wer saniert, abreißt oder repariert, bevor der Zustand festgehalten ist, beseitigt regelmäßig den Anspruch zusammen mit dem Problem.
  • Viertens. Zahlen Sie nicht vollständig, solange etwas offen ist. Das gilt für die Schlussrate am Bau, für die letzte Kaufpreisrate und für jede Rechnung über eine mangelhafte Leistung. Ein offener Betrag ist im Immobilienrecht das wirksamste Druckmittel, das es gibt, und es lässt sich nachträglich nicht wiederherstellen.
  • Fünftens. Prüfen Sie Ihre Rechtsschutzdeckung, bevor Sie irgendjemanden beauftragen. Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten sind über den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz regelmäßig gedeckt, Streitigkeiten rund um Neubau, Umbau und Baufinanzierung dagegen in nahezu allen Policen ausgeschlossen. Diese zehn Minuten verändern Ihre gesamte Verhandlungsposition.
  • Sechstens. Beachten Sie, dass Ihr Bundesland mitentscheidet. Abstandsflächen, verfahrensfreie Vorhaben, Pflanzabstände, Zweckentfremdung und die Frage, ob Sie Widerspruch einlegen müssen oder unmittelbar klagen, sind Landesrecht. Bundeseinheitliche Zahlen aus dem Netz sind für die Mehrzahl der Leser falsch.
  • Siebtens. Lassen Sie sich vor der Mandatierung drei Zahlen nennen: die Kosten des Obsiegens, die Kosten des Vergleichs, die Kosten des Unterliegens. Wir legen diese Rechnung in jedem Mandat offen, bevor Sie sich binden, und wir raten ab, wenn sie gegen das Verfahren spricht.
Kapitel11 / 11

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Anwalt für Immobilienrecht?

Immer dann, wenn eine Frist läuft, ein Vertrag unterschrieben werden soll oder eine Behörde einen Bescheid erlassen hat. In diesen drei Situationen ist die anwaltliche Prüfung wirtschaftlich fast immer günstiger als ihre Alternative, weil die Beträge, um die es geht, ein Vielfaches der Beratungskosten ausmachen. Bei reinen Bagatellstreitigkeiten ohne Grundsatzbedeutung raten wir dagegen regelmäßig ab.

Was kostet ein Anwalt im Immobilienrecht?

Das hängt davon ab, ob nach Zeitaufwand oder nach dem gesetzlichen Gebührenrecht abgerechnet wird. Eine fundierte Beratung kostet im Immobilienrecht zwischen 350 und 500 Euro. Die vollständige Systematik mit durchgerechneten Beispielen, Rechtsschutzdeckung und Prozesskostenhilfe steht in unserem Kostenbeitrag.

Brauche ich einen Fachanwalt für Immobilienrecht?

Eine Fachanwaltsbezeichnung für Immobilienrecht gibt es als solche nicht. Einschlägig sind je nach Konstellation die Fachanwaltschaften für Bau- und Architektenrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, für Verwaltungsrecht sowie für Familien- und Erbrecht. Entscheidend ist deshalb weniger der Titel als die Frage, ob die Kanzlei die für Ihre Lebenslage nötige Kombination tatsächlich abdeckt.

Warum gelten in jedem Bundesland andere Regeln?

Weil das Bauordnungsrecht Ländersache ist. Abstandsflächen, verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsfristen und teilweise auch die Frage, ob vor einer Klage Widerspruch einzulegen ist, richten sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Hinzu kommen die Nachbarrechtsgesetze und die Zweckentfremdungsregelungen der Länder. Bundeseinheitlich sind dagegen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, WEG und das Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs.

Zivilgericht oder Verwaltungsgericht, wer ist zuständig?

Streitigkeiten mit Verkäufer, Bauträger, Handwerker, Mieter, Miteigentümer oder Nachbar über privatrechtliche Ansprüche gehören vor die ordentlichen Gerichte. Streitigkeiten mit Bauaufsicht, Gemeinde oder anderen Behörden über Genehmigungen, Untersagungen und Rückbauverfügungen gehören vor die Verwaltungsgerichte. In Nachbarkonstellationen laufen beide Wege häufig parallel, und erst ihre Kombination erzeugt ausreichenden Druck.

Arbeitet Ihre Kanzlei bundesweit?

Ja. Wir betreuen immobilienrechtliche Mandate von sieben Standorten in sieben Metropolregionen aus im gesamten Bundesgebiet. Weil ein wesentlicher Teil dieses Rechtsgebiets Landesrecht ist, arbeiten wir grundsätzlich mit dem Recht des Belegenheitsorts und nicht mit bundesweiten Faustregeln.

familum · Ratgeber